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Gast
29-Jähriger lässt Schäferhund auf Rettungskräfte los
In Gelsenkirchen soll ein Mann seinen Hund auf Rettungskräfte gehetzt haben. Nun erwartet den 29-Jährigen eine Anzeige.
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Da ich viel von deutschem Recht halte und damit, dass die Unschuld einer Person bewiesen zu werden hat, wenn der Staat seinen Anspruch auf Bestrafung durchsetzen möchte, bin ich mal gespannt, wie die Sache ausschließlich rein rechtlich, aber nicht moralisch (!) ausgeht.
Ich ziele allerdings nur auf Tatbestände wie Bedrohung/Nötigung ab, nicht auf Behinderung der Kräfte.
Der Halter soll also bestritten haben, einen Befehl gegeben zu haben.
Und ja - das gibt es: meine Exmitbewohnerin hat aus Selbstschutz ihre Austalian Shepard Hündin so abgerichtet, dass sie den Befehl "fass" befolgt.
Was ein potentieller Angreifer aber nicht weiss: Die Hündin hat zu bellen und nicht zu beißen, und genau das tut sie.
Also frage ich mich, wie der Staat nachweisen will, dass der Schäferhund deutsch versteht, also fasst, wenn der Befehl "fass"lautet.
Würde der Mann denn auch verurteilt, wenn der Befehl "sitz" lautet und der Hund dann beisst - oder würde dann der Hund "verurteilt" - sprich eingesperrt, weil er es falsch "verstanden" haben soll??
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