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Gelöscht 48613

Gast
Das nicht, aber, wie bereits geschrieben, wer mitspielt, hat nichts zu befürchten. Wenn das JC doch mal durchdreht, kann man Klage einreichen, was auf den Bescheiden übrigens auch drauf steht.
Wenn man/frau dann noch die Kraft zum Weiterkaempfen hat...
 
Hallo Gelöscht 48613,

schau mal hier: 182 Mio €. Hier findest du was du suchst.
E

Edy

Gast
Ich glaube wenn man da mal eine richtig Ehrliche Kosten - Nutzen Aufstellung macht stellen sich einem bestimmt die Nackenhaare auf, mindestens.
Das ist Klassenkampf. Dafür zahlen die da oben gerne, dass "ihre Unterschicht" immer weiterexistiert und nie aufmuckt, und wenn, dann Entmündigung, Staatsgewalt bzw. Totalkontrolle.

Nachvollziehbar, ne, eigentlich nicht, weil sie sich auch als "Menschen" bezeichnen - aber noch ist nicht aller Tage Abend...
 
C

chrismas

Gast
Danke, ich bin bestens informiert. Die Miete wird de facto weitergezahlt, weil die JC, wenn man Klage einreicht, damit eh nicht durchkommen. Siehe dazu wieder: man muss sich auch drum kümmern. Dasselbe gilt für die Lebensmittelgutscheine.
Da bist du aber erst einmal so etwas von auf dem Holzdampfer ...

Zum einen gehst du davon aus, dass das für alle Jobcenter gilt, dem ist aber nicht so. So kann es bei dir so sein, wie du es schreibst, das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass es auch überall in Deutschland so ist. Man muss sich nur den Flickenteppich an Rechtssprechung im Bereich des SGB 2 anschauen um zu erkennen, dass in dem einen Gebiet dieses und jenes gilt und es teilweise nur 10 km sind, damit man in einen anderes Rechtsgebiet kommt, wo eine andere Rechtssprechung gilt.

So gibt es zum Beispiel in Bremen einen garantierten Rechtsanspruch darauf

Hartz IV: Lebensmittelgutscheine bei Sanktionen

das bedeutet aber nicht, dass in der nächsten Region (irgendwo im Umland), das gleiche gilt.

Was den Rest angeht bzgl. der Miete, so gilt das nur für eine teilweise Sanktion oder wenn man mit mehreren in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Bei mehreren wurde vom BSG bereits eine sogenannte Sippenhaftung ausgeschlossen, aber wenn man alleine lebt und eine Totalsanktion bekommen hat, bringt einem das "de facto" nichts, denn ein Vermieter wird sicherlich nicht solange warten bis eine Entscheidung vom Sozialgericht getroffen wurde und schon vorher gekündigt haben

BGH: Hartz-IV-Empfänger muss Wohnung räumen

So mag in der Theorie vielleicht vieles möglich sein, die Realität sieht allerdings anders aus.

Durch Fleiss und Ehrgeiz (Bildung) kommt man nicht in den "Genuss" von H4.

Krankheit schliesse ich da mal aus.

Waere das nicht mal ein Ansatz, ueber sowas nachzudenken?
Naja, das gilt nur bedingt

Arbeitslosigkeit: Schützt Bildung vor Hartz IV? | ZEIT ONLINE
 

Ondina

Sehr aktives Mitglied
[...] Muss ich jetzt mit 28 auf Sex verzichten, weil mich so keine will und ich kein Geld für Puff habe??
Das könnte man doch einklagen.
[...]

HESBACK Ich stimme dir in sofern zu, das zum Bedürfnis eines Menschen mehr zählt als nur Essen und Trinken, aber die Gemeinschaft kann nicht alles finanzieren, und das dieser Satz nicht zur Teilhabe am Gesellschaftlichen Leben reicht finde ich auch nicht gerade Optimal, aber ein Bordell-besuch fällt nicht gerade darunter, anders sieht es mit Kultureinrichtungen aus, aber dazu zählt ganz bestimmt nicht der Puff. ;)
 

Ondina

Sehr aktives Mitglied
Ich weis das der Staat haufenweise Geld zum Fenster raus wirft, was mich auch sehr stört, besser wäre es in Bildung, bessere Bausubstanz der Schulen, Straßenrenovierung, Senjorenbetreuung, Kinder- und Jugendarbeit, Sozialwesen und, und, und zu investieren, die Liste wäre noch Ellenlang, und wenn diese Liste abgearbeitet ist bleibt leider für deinen Bordell-besuch auch nix mehr über. ;):)
 
E

Edy

Gast
Schilderst du uns auch mal, was alles vorangegangen sein muss, damit man in den Genuß dieser Vollsanktion kommt?
Im Prinzip gar nichts, denn es gibt ja diese widerrechtlichen Vorgaben vom Bund und "interne Sanktionshitlisten", räume aber natürlich ein, dass Leistungsberechtigte durch angebliche Pflichtverletzungen mehr davon betroffen sind, wobei die natürlich zum Großteil total überzogen sind.

Das meiste basiert allerdings auf Unterstellungen, wie Vermögen, Einkommen z. B..., schätze ich.
 
E

Edy

Gast
[...]

HESBACK Ich stimme dir in sofern zu, das zum Bedürfnis eines Menschen mehr zählt als nur Essen und Trinken, aber die Gemeinschaft kann nicht alles finanzieren, und das dieser Satz nicht zur Teilhabe am Gesellschaftlichen Leben reicht finde ich auch nicht gerade Optimal, aber ein Bordell-besuch fällt nicht gerade darunter, anders sieht es mit Kultureinrichtungen aus, aber dazu zählt ganz bestimmt nicht der Puff. ;)
Schade, tz. :rolleyes:

Aber natürlich geht die Diskussion mal wieder in Richtung: "Da ist nix im Argen und die bekommen doch alles, was ihnen zusteht."

In der Praxis sieht das ganz anders aus - da wird auf Teufel komm raus schikaniert und sanktioniert. Wer will schon halb verhungert und psychisch kaputt ins Museum?

Die Leuten bräuchten Rechtssicherheit, meine Meinung.

Anspruch und Wirklichkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 47471

Gast
Wie seht ihr das ???
Ich sehe das so:

Es gibt Arbeitslose ..... die brauchen lediglich eine Arbeit und eventuell eine Ausbildung, eine Fortbildung oder eine Umschulung.

Es gibt Sozialfälle ...... die brauchen die Hilfe und die Zuwendung unserer Gemeinschaft.

Es gibt Kriminelle ...... die sind ein Fall für die Justiz.

In den Jobcentern werden diese grundsätzlich voneinander zu unterscheidenden Personengruppen zusammen gefasst und behandelt wie ein Haufen Müll aus dem man noch ein paar Wertstoffe heraus siebt, um den Rest zu verheizen oder zu deponieren ......
 
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