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16 und im 6.monat...

B

bci92

Gast
hallo,

meine situation:
ich 16j,und schwanger im 6 mon.
freund ist 19,wohnt bei seinen eltern ,macht derzeit wehrdienst.
ich lebe im elternhaus,was angemietet ist.
mein stiefvater und meine mutter schlagen nun vor,das ich die wohnung im 2ten stock beziehen koennte.
somit haette ich 2 Z. kueche bad.

meine frage nun:
bekomme ich staatliche zuschüsse zur wohnung (miete)?

lieben gruss an alle und danke fuer eure antworten
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo, für dich ist die Arge zuständig, da du eine eig. Bedarfsgem. bist wenn du schwanger bist.
Lass dich da bitte nicht abwimmeln, es ist nur die Arge zuständig und kein Jugendamt oder dergleichen.
Du bekommst glaub ich ab der 13. Schwangerschaftswoche Mehrbedarf, aber eben nicht nachträglich, sondern erst ab dem Tag der Antragsstellung bezahlt werden muss.
Es gibt einen Zuschuß für die Wohnungsersteinrichtung, zusätzlich gibt es über die Mutter-kind-Stiftung Geld für die Erstausstattung und Schwangerschaft.
Das kann man bei der AWO z.B. beantragen.
Wobei man auch bei der Arge eine Erstausstattung für das Baby bekommt....muss man aber auch eigens beantragen!
Erziehungsgeld, Kindergeld, Unterhalt und dein eigenes Kindergeld müsstest du selber bekommen, da dir das bei der Arge auch eingerechnet wird.
Bitte alles beantragen, da das dann auch pünktlich kommen sollte!

Es kann sehr anstrengend sein, aber es lohnt sich.....
Das meiste Geld bekam ich damals von der Stiftung.
Da du eine eig. BG bist, bekommst du dann auch die Miete bezahlt, wenn sie in der Kategorie drin ist, also bitte VORHER abklären, ob dir die Wohnung bezahlt wird.
Du hast Anspruch auf 60 qm da 1 EW 45 und Kind 15 qm nur ich würde zusehen, dass die Kaltmiete gering wie möglich ist, da kann die Wohnung auch 63qm sein, wenn sie in der Sparte ist, wo man die Kaltmiete vollst. bezahlt bekommt. Ihr habt einen Mietspiegel, das wissen die bei der Arge genau und lass dir bitte bestätigen, dass du diese Wohnung beziehen darfst.
 
Zuletzt bearbeitet:

Stadtäffchen

Sehr aktives Mitglied
(...)

Ich weiss nicht ob die Arge allein dafür zuständig ist und nicht doch mit dem Jugendamt zusammen zuständig ist.
Informiere dich doch einfach mal im Jugendamt. Nimm deine Mama am besten mit.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Vermisst

Aktives Mitglied
In Bayern ist zumindest das JA nicht zuständig. ;)
Ich kenne niemanden, der beim JA Hilfe (Geld) bekam.
Das hat wohl nichts mit dem Alter zu tun, sobald man schwanger ist, ist man eine BG und die Argen müssen das leisten!
Wobei das mit der Unterhaltspflicht sehe ich auch so, bis zum 18. LJ sind das die Eltern wohl;
Ich weis von einigen, die von der Arge zum JA geschickt wurden und die JÄ dann sie wieder zurück schickten.:(
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Danke Diva, freut mich, dass du dir die Mühe gemacht hast.
Ansonsten hätte ich morgen bei der Arge angerufen.;)
Damit denke ich ist das Thema durch.
Komisch, dass hier bei uns ganz viele die Leistungen über die Arge bekommen.:(
Die Vormundsfragen das stimmt, das haben mir die jung. Mädels auch erzählt und es kommt auch jemand und schaut, ob man mit dem Baby zurecht kommt und ob man alles für das Baby hat etc...
unter 25 bekommst du z.B. von der ARGE einen HS finanziert,
Was ist HS?
Hauptschulabschluss??
Dann bekommen die bei euch doch was von der Arge ;)
 
B

bci92

Gast
erstmal lieben dank fuer eure meinungen.
ich stehe immernoch einwenig im dunkeln,alles ist so wiederspruechlich.meine 10 jahre schule habe ich schon hinter mir,bin dieses jahr raus gekommen.
irgendwie muss es ja weitergehen.

noch mal danke fuer eure muehen.

lg an euch bci92
 

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