G
gartenzwerg
Gast
Ich bin vollkommen verzweifelt!
unsere 14-jährige Tochter ist seit 2 1/2 Jahren computersüchtig, sie spielt bis zu 14 Stunden am Tag, vernachlässigt die Hausaufgaben und schwänzt die Schule. Sie wird aggressiv, wenn man ihr den Computer verbietet, schlägt und zerstört Dinge. Sie zeigt alle Symptome einer Internetsucht.
Ich schrieb ans Familiengericht mit der Bitte, meine Tochter in eine geeignete Therapiemaßnahme einzuweisen, was allerdings nicht ging, da ihr Einverständnis dabei sein musste.
Vor 2 Wochen, als sie wieder von der Schule fehlte und wir deswegen den Computer versteckten, "rastete" sie vollkommen übermüdet aus und fuchtelte mit einem Messer herum, um den PC wiederzuerhalten. Da hielt ich den Zeitpunkt für notwendig, mich nochmals beim Familiengericht zu melden. Danach sprach ich mit Frau W. vom Jugendamt, die mir sagte, ich solle meine Tochter vor die Tür setzen, damit sie sie abholen könne. Da wir uns nicht vorstellen konnten, wie das bewerkstelligt werden sollte in unserer Aufregung, bedrängte sie mich am Telefon, ich solle doch dem Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht übergeben, dann könne man meine Tochter abholen.
Ohne uns über die Bedeutung dessen klar zu sein, stimmte ich vollkommen nervlich überlastet zu, am nächsten Tag wurde unsere Tochter von Frau W., einer Kollegin, einem Gerichtsvollzieher, einem Kriminalbeamten in Zivil und zwei Polizisten in Uniform abgeholt. Ihr könnt Euch wahrscheinlich nicht den Schockzustand auf der Seite unserer Tochter und bei uns vorstellen.
Nun ist unsere Tochter im Kinderhospital in der psychiatrischen Klinik. Bei einem Anhörungstermin beim Familiengericht teilte uns Frau W. mit, dass unser Kind nicht computersüchtig sei, sondern es läge ein Erziehungsfehler auf unserer Seite vor. Wir hätten es nicht geschafft, sie vom Computerspielen zu entfernen. Nun ist es aber ein Unterschied, ob man einem "normalen" Jugendlichen das Spiel verbietet oder einer 14-jährigen, die durch Kontaktmangel und geringem Selbstbewußtsein in die Fänge des Online-Spiels mit unzähligen e-mail- und Telefonkontakten geraten ist.
Das Jugendamt schlägt nun vor, nachdem unsere Tochter in der Kinderpsychiatrie nicht behandelt werden kann, weil man dort auch keine Erfahrungen hat mit Internetsüchtigen, sie solle in eine therapeutisch betreute Wohngruppe gebracht werden. War ich zunächst auch der Meinung, es wäre vielleicht nicht schlecht, sie mit Jugendlichen zusammenzubringen und soziales Verhalten zu lernen, so musste ich heute erfahren, dass Frau W. unsere Tochter unbedingt außerhalb von O. unterbringen möchte und zwar für die Zeit von 2 (in Worten: zwei !) Jahren. Der Radius soll dabei bis zu 70 km gehen, damit unsere Tochter uns nur nach Absprache besuchen kann. Sie könnte uns ja zwingen, dass sie bei uns Computer spielten kann.
Bitte stellt Euch vor: nach 2 1/2 Jahren der Computersucht, in denen unsere Tochter kaum mit uns gesprochen hat, soll sie nun weit weg von uns untergebracht werden. Das kann doch nicht zum Wohl des Kindes sein, dass man es endgültig von den Eltern entfremdet, selbst wenn sporadische Besuche genehmigt werden. Ich bin jetzt 55 Jahre, für mich sind 2 Jahre eine andere Zeit als für eine junge Mutter. Außerdem ist meine Tochter mein erstes und einziges Kind. Ich halte es für grausam und nicht dem Kindeswohl entsprechend, wenn man ein Mädchen, das nachweislich in die Fänge eines Online-Spiels geraten ist, aus dem heimatlichen Elternhaus in weiter Entfernung von den Eltern unterbringt, zudem dann noch die Schule wechseln lässt und aus der vertrauten Umgebung reißt.
Unsere Tochter ist ein schüchternes, introvertiertes Mädchen mit geringem Selbstbewusstsein - warum muss das Jugendamt so drastische Maßnahmen ergreifen, die ihrer Seele Schaden zufügen und die auch uns an den Rand der Verzweiflung bringen. Sie möchte lieber heute als morgen wieder zu uns zurück!
Heute fand ich im Internet die Adresse einer Klinik in Münster, die sich auf Internetsucht spezialisiert hat. Warum kann meine Tochter nicht lieber gezielt in einer speziellen Therapie den vernünftigen Umgang mit dem Computer lernen, als sie nur von uns abzuschieben und ihr und uns großen Kummer zu bereiten. Jeder "Erststraftäter" bekommt bei Gericht Bewährung - warum ist es nicht möglich, auch unserer Tochter und uns entgegenzukommen, wir wären auch zu einer zusätzlichen ambulanten Familientherapie bereit, wenn nur unsere Tochter dann wieder bei uns wohnen könnte.
Über Rat und Trost würde ich mich sehr freuen!.
unsere 14-jährige Tochter ist seit 2 1/2 Jahren computersüchtig, sie spielt bis zu 14 Stunden am Tag, vernachlässigt die Hausaufgaben und schwänzt die Schule. Sie wird aggressiv, wenn man ihr den Computer verbietet, schlägt und zerstört Dinge. Sie zeigt alle Symptome einer Internetsucht.
Ich schrieb ans Familiengericht mit der Bitte, meine Tochter in eine geeignete Therapiemaßnahme einzuweisen, was allerdings nicht ging, da ihr Einverständnis dabei sein musste.
Vor 2 Wochen, als sie wieder von der Schule fehlte und wir deswegen den Computer versteckten, "rastete" sie vollkommen übermüdet aus und fuchtelte mit einem Messer herum, um den PC wiederzuerhalten. Da hielt ich den Zeitpunkt für notwendig, mich nochmals beim Familiengericht zu melden. Danach sprach ich mit Frau W. vom Jugendamt, die mir sagte, ich solle meine Tochter vor die Tür setzen, damit sie sie abholen könne. Da wir uns nicht vorstellen konnten, wie das bewerkstelligt werden sollte in unserer Aufregung, bedrängte sie mich am Telefon, ich solle doch dem Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht übergeben, dann könne man meine Tochter abholen.
Ohne uns über die Bedeutung dessen klar zu sein, stimmte ich vollkommen nervlich überlastet zu, am nächsten Tag wurde unsere Tochter von Frau W., einer Kollegin, einem Gerichtsvollzieher, einem Kriminalbeamten in Zivil und zwei Polizisten in Uniform abgeholt. Ihr könnt Euch wahrscheinlich nicht den Schockzustand auf der Seite unserer Tochter und bei uns vorstellen.
Nun ist unsere Tochter im Kinderhospital in der psychiatrischen Klinik. Bei einem Anhörungstermin beim Familiengericht teilte uns Frau W. mit, dass unser Kind nicht computersüchtig sei, sondern es läge ein Erziehungsfehler auf unserer Seite vor. Wir hätten es nicht geschafft, sie vom Computerspielen zu entfernen. Nun ist es aber ein Unterschied, ob man einem "normalen" Jugendlichen das Spiel verbietet oder einer 14-jährigen, die durch Kontaktmangel und geringem Selbstbewußtsein in die Fänge des Online-Spiels mit unzähligen e-mail- und Telefonkontakten geraten ist.
Das Jugendamt schlägt nun vor, nachdem unsere Tochter in der Kinderpsychiatrie nicht behandelt werden kann, weil man dort auch keine Erfahrungen hat mit Internetsüchtigen, sie solle in eine therapeutisch betreute Wohngruppe gebracht werden. War ich zunächst auch der Meinung, es wäre vielleicht nicht schlecht, sie mit Jugendlichen zusammenzubringen und soziales Verhalten zu lernen, so musste ich heute erfahren, dass Frau W. unsere Tochter unbedingt außerhalb von O. unterbringen möchte und zwar für die Zeit von 2 (in Worten: zwei !) Jahren. Der Radius soll dabei bis zu 70 km gehen, damit unsere Tochter uns nur nach Absprache besuchen kann. Sie könnte uns ja zwingen, dass sie bei uns Computer spielten kann.
Bitte stellt Euch vor: nach 2 1/2 Jahren der Computersucht, in denen unsere Tochter kaum mit uns gesprochen hat, soll sie nun weit weg von uns untergebracht werden. Das kann doch nicht zum Wohl des Kindes sein, dass man es endgültig von den Eltern entfremdet, selbst wenn sporadische Besuche genehmigt werden. Ich bin jetzt 55 Jahre, für mich sind 2 Jahre eine andere Zeit als für eine junge Mutter. Außerdem ist meine Tochter mein erstes und einziges Kind. Ich halte es für grausam und nicht dem Kindeswohl entsprechend, wenn man ein Mädchen, das nachweislich in die Fänge eines Online-Spiels geraten ist, aus dem heimatlichen Elternhaus in weiter Entfernung von den Eltern unterbringt, zudem dann noch die Schule wechseln lässt und aus der vertrauten Umgebung reißt.
Unsere Tochter ist ein schüchternes, introvertiertes Mädchen mit geringem Selbstbewusstsein - warum muss das Jugendamt so drastische Maßnahmen ergreifen, die ihrer Seele Schaden zufügen und die auch uns an den Rand der Verzweiflung bringen. Sie möchte lieber heute als morgen wieder zu uns zurück!
Heute fand ich im Internet die Adresse einer Klinik in Münster, die sich auf Internetsucht spezialisiert hat. Warum kann meine Tochter nicht lieber gezielt in einer speziellen Therapie den vernünftigen Umgang mit dem Computer lernen, als sie nur von uns abzuschieben und ihr und uns großen Kummer zu bereiten. Jeder "Erststraftäter" bekommt bei Gericht Bewährung - warum ist es nicht möglich, auch unserer Tochter und uns entgegenzukommen, wir wären auch zu einer zusätzlichen ambulanten Familientherapie bereit, wenn nur unsere Tochter dann wieder bei uns wohnen könnte.
Über Rat und Trost würde ich mich sehr freuen!.