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1%-Regelung für Kfz, kein Unterhalt und aufstockendes ALG2

Werniman

Mitglied
Hallo,
meine Schwester ist charakterlich ein eher schwieriger Mensch. Jemand, der lieber irgendwelche Einbußen hinnimmt, weil er zu bequem ist, sich mal drum zu kümmern, dass seine Angelegenheiten geklärt werden. Jemanden, dem man als Angehöriger eigentlich permanent in den Hintern treten will, wenn man erlebt, dass die Person den Hintern nicht hochkriegt. Aber vielleicht mal von vorne:
Meine Schwester ist 44, lebt von ihrem Ehemann getrennt und hat 2 Kinder (19 und 12), wobei der Kleine noch bei ihr lebt. Sie arbeitet bei einer Art Kurierdienst und hat bis Anfang Mai 2021 ausschließlich Nachtschichten gemacht, hat da immer Zeitungspakete zu den Zeitungsausträgern im ganzen Landkreis gefahren. Dafür bekam sie 25% Nachtzuschlag. Im April starb dann unsere Mutter, sodass sie ab dann niemanden mehr hatte, der nachts auf ihren Sohn aufpasst. Also wechselte sie in die Tagschicht, wodurch die 25% Nachtzuschlag wegfielen. Das erklärt aber nicht, wieso ihr Nettolohn seitdem um die Hälfte gefallen ist, was durch den Wegfall des Zuschlags nicht zu erklären ist. Nun, da sie mit ihrem Geld eh kaum über die Runden kommt, haben wir (meine andere Schwester und ich) uns mal ihren "Lohnnachweis" zeigen lassen und uns auch von ihr erklären lassen, wie´s denn eigentlich mit Unterhalt, Wohngeld etc. aussieht. Vielleicht ist hier jemand, der uns da etwas Aufklärung in finanziellen Angelegenheiten verschaffen kann.

1) Es wird ihr eine 1%-Regelung für einen Dienstwagen auf dem Lohnnachweis in Rechnung gestellt Nur: den Dienstwagen hat sie zwar für Dienstfahrten (bei einem Kurierdienst wohl verständlich) zur Verfügung, für Privatfahrten kann sie ich aber höchstens mal ausnahmsweise ausleihen, etwa wenn sie in der Mittagspause mal einen privaten Termin wahrnehmen will. Von der typischen Nutzung im Rahmen der 1%-Regelung (z.B. das Fahrzeug für den Arbeitsweg zu nutzen), ist weit und breit nichts zu sehen. Ist es in dem Fall überhaupt zulässig, da die 1%-Regelung anzuwenden ?

2) Ihr Noch-Gatte zahlt für den Sohn keinen Unterhalt.Laut ihrer Auskunft wollte sie sich beim Jugendamt angeblich Hilfe zur Beantragung von Unterhaltsvorschuss holen und hätte da zur Antwort bekommen, dass sie doch erstmal beim Kindsvater anfragen solle, "was er denn so zahlen will". Da ich weiß, dass meine Schwester Behördenwegen gerne aus dem Weg geht, halte ich das aber für eine Lüge, zumal Unterhalt ja m.W. auf Basis der Düsseldorfer Tabelle berechnet wird. Sprich: ich bezweifle, dass sie in Sachen Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss überhaupt irgendwelche Schritte unternommen hat. Die Formulare sind ja für die meisten Bundesländer frei im Netz verfügbar und auch nicht allzu kompliziert. Wäre es hier ratsam, einfach den Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen und zu warten, was passiert ? Alternativ könnte man das auch einfach das Jobcenter von Amtswegen machen lassen, das geht laut §5 Abs.3 SGBII.

3.) Wenn man die aktuell vorliegenden Zahlen (Bruttogehalt,Nettogehalt,Miete/Nebenkosten/Heizkosten/Kindergeld) in einen ALG2-Rechner reinhämmert, kommt raus, dass sie und ihr Sohn zusammen Anspruch auf aufstockendes ALG2 in Höhe von etwa 300€ hätten (entsprechend weniger, wenn sie Unterhalt/Unterhaltsvorschuss kriegen würde).
Doch da kommt noch das Thema 1%-Regelung ins Spiel. Es gibt da meines Wissens noch keine Entscheidung des Bundessozialgerichtes, aber zumindest das LSG Sachsen-Anhalt (meine Schwester wohnt allerdings in Thüringen) hat in dieser Hinsicht bisher mehrfach entschieden, dass geldwerte Vorteile im Sinne der Steuergesetze nicht einfach auf das Sozialgesetzbuch zu übertragen sind. Demnach hieße das ja, dass die 1% für den Dienstwagen, die ihr auf den Bruttolohn draufgeknallt werden, nicht als Einkommen bei der Berechnung von aufstockendem ALG2 zu werten sind. Seh ich das so richtig ?
 
Zuletzt bearbeitet:

Portion Control

Urgestein
Hallo,
bin gerade erst im Büro angekommen und habe nicht viel Zeit.

Besitzt sie ein zweites Auto um auf die Arbeit zu kommen? Also hat sie das Auto nicht zu Hause über nacht? Klingt für mich überhaupt nicht nach einem Geldwerten Vorteil. Schaut euch bitte den Dienstwagenüberlassungsvertrag an. Ein solcher muss neben dem normalen Arbeitsvertrag erstellt worden sein.

Unterhalt:
Wo wohnt der 19 jährige und was macht er beruflich?
Ist der Kindsvater überhaupt leistungsfähig? Kennt ihr seine finanziellen Verhältnisse?

Soweit mal. Bis später.
 
V

von: Bodenschatz

Gast
Die Schilderung ist zu ungenau, um eine Vermutung anzustellen.

Die Schwester lebt also in Trennung von ihrem Ehemann.
In der Trennungsphase könnte Trennungsunterhalt anfallen. Wer von wem was bekommt, hängt von den Einkommen beider ab.

Das ältere Kind ist ausgezogen. Entweder verdient es selbst genug oder ist noch in der Ausbildung, somit bar-unterhaltsberechtigt seitens Deiner Schwester sowie des Vaters des Kindes.

Der Kleine lebt bei ihr, ist minderjährig. Sie erfüllt ihre Unterhaltspflicht durch wohnen, beköstigen, erziehen, und der Vater des Kindes wäre dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.
Wenn sie das alleinige Sorgerecht hat, ist sie verpflichtet, Unterhalt für das Kind einzufordern.
Tut sie das nicht, verstößt sie gegen die Verpflichtung.
Hat der Vater des Kindes ebenfalls das Sorgerecht, so muss eine „behördliche Regelung“ her, wer an wen was bezahlt.

Der gesetzliche Vertreter -wenn es nicht mehrere sind – muss den anderen Elternteil auffordern, Auskunft über Einkommen und Unterhaltsverpflichtungen zu erteilen.
Dies ist der Beginn der Unterhaltspflicht , so dass jemand anders ( Jugendamt) erst danach in Vorleistung gehen kann und vom Verpflichteten die Vorleistung ersetzt bekommen kann.

Ohne Auskunft keine Berechnung, keine Verpflichtung, kein Jugendamt .

Da das Kind den Unterhalt bekommt aber kein Einkommen hat, kann es – bzw der Vertreter bei Gericht Unterstützung beantragen. Den Rechtsanwalt als Vertreter des Kindes zahlt sie dann nicht selber.

ABER.
Du selbst brauchst eigentlich für die Schwester nichts zu tun.
Sie ist selber verantwortlich und hat sich bis dato ja scheinbar entschieden, all das schleifen zu lassen, was sie als nebensächlich und unwichtig erachtet.
Deswegen prüft sie nicht selber die 1% Regelung. Sie will einfach keinen Stress mit dem Arbeitgeber und lässt es geschehen.
Auch deswegen kümmert sie sich nicht um eigen Unterhalt oder Kindesunterhalt. In ihren Augen ist es zu stressig und der Sache nicht wert, sich Rat zu holen oder Verfahren einzuleiten.
Würdest Du Dich weiter einmischen, so wirst Du bist Du später der/diejenige, die Unfrieden gebracht hat. Von dem Geld das sie dadurch bekommt wird sie nicht sprechen.
 

Werniman

Mitglied
Erstmal mein Dank für alle Antworten. Ich versuch das mal der Reihe nach zu beantworten:

Besitzt sie ein zweites Auto um auf die Arbeit zu kommen? Also hat sie das Auto nicht zu Hause über nacht?
Sie hat ein privates Auto, dass sie aber aus finanziellen Gründen kaum nutzt....sie ist derart knapp bei Kasse, dass sie sich den Sprit kaum leisten kann und daher mit dem Fahrrad zur Firma fährt. Womit auch die 2.Frage beantwortet wäre: nein, sie hat das Firmenfahrzeug nicht zu Hause...das muss sie in der Firma abholen. In der Firma ist quasi "fliegender Wechsel". Sprich: frühs, wenn der Kollege aus der Nachtschicht mit dem Auto zurückkommt, übernimmt meine Schwester die Karre. Im Grunde teile sich 3 Kollegen innerhalb der Firma das gleiche Dienstfahrzeug, so dass das Ding eigentlich ständig auf Achse ist.

Klingt für mich überhaupt nicht nach einem Geldwerten Vorteil. Schaut euch bitte den Dienstwagenüberlassungsvertrag an. Ein solcher muss neben dem normalen Arbeitsvertrag erstellt worden sein.
Werd ich ihr sagen.

Wo wohnt der 19 jährige und was macht er beruflich?
Ist der Kindsvater überhaupt leistungsfähig? Kennt ihr seine finanziellen Verhältnisse?
Soweit mal. Bis später.
Der 19jährige ist noch in der Ausbildung (noch bis Oktober, dann hat er seine Abschlußprüfung), wird von seinem Brötchengeber übernommen. Da er Kontaktperson war, als seine Oma (also unsere Mutter) Ende April 2021 an Corona starb, musste er im Mai in Quarantäne und hat daher seine ursprüngliche Prüfung verpasst, daher holt er sie erst im Oktober nach. Er hat seit April 2021 seine eigene Wohnung.

Der Kindsvater hat einen Job, arbeitet meines Wissens als Koch, verdient da aber auch nicht die Welt. Bis April hat im Grunde genommen unsere Mutter versucht, Ordnung in das Leben meiner Schwester zu bringen,d.h. sie hat das Gleiche gemacht, was ich gerade mache. Und von ihr habe ich damals mal erfahren, dass wohl die Höhe des eigentlich zu zahlenden Unterhaltes mit 330€ bestimmt wurde. Von wem das so errechnet wurde...keine Ahnung. Ändert natürlich nix dran, dass der Kindsvater trotzdem nicht zahlt.
Da der Kindsvater er ein Alkoholproblem hat (er war aber wohl zwischenzeitlich zum Entzug), haben sich seine beiden Kinder schon längst von ihm abgewandt. Letztes Jahr hat der 19jährigen mal dazu einen passenden Satz gesagt:: "Was soll ich denn bei dem ? Der ist doch eh ständig nur besoffen!". Der Kleine drängt sich auch nicht gerade danach, seinen Vater mehr als unbedingt nötig zu besuchen. Sprich: die Söhne könnten zwar Kontakt zu ihm haben, wollen es aber eigentlich nicht. Und der nimmt das dann als Anlass, sich vor der Unterhaltszahlung zu drücken. So nach dem Motto "Ich hab doch eh nix davon!".


Das ältere Kind ist ausgezogen. Entweder verdient es selbst genug oder ist noch in der Ausbildung, somit bar-unterhaltsberechtigt seitens Deiner Schwester sowie des Vaters des Kindes.
Richtig, der "Große" ist noch in der Ausbildung (noch bis Oktober 2021), verdient da momentan um die 900€ Ausbildungsgehalt. Davon bezahlt er eine eigene kleine Wohnung.


Der gesetzliche Vertreter -wenn es nicht mehrere sind – muss den anderen Elternteil auffordern, Auskunft über Einkommen und Unterhaltsverpflichtungen zu erteilen.
Dies ist der Beginn der Unterhaltspflicht , so dass jemand anders ( Jugendamt) erst danach in Vorleistung gehen kann und vom Verpflichteten die Vorleistung ersetzt bekommen kann.
Wie oben schonmal geschrieben, wurde wohl schonmal berechnet, dass der Kindsvater wohl etwa 330€ Unterhalt zu zahlen hätte. Leider fehlen mir da genaue Kenntnisse, ob das quasi "amtlich" so festgestellt wurde. Das war nämlich noch zu der Zeit, als unsere Mutter meine Schwester zu solchen Sachen antrieb.


ABER.
Du selbst brauchst eigentlich für die Schwester nichts zu tun.
Sie ist selber verantwortlich und hat sich bis dato ja scheinbar entschieden, all das schleifen zu lassen, was sie als nebensächlich und unwichtig erachtet.
Mir persönlich *könnte* es ziemlich egal sein, was sie macht. Das Problem sehe ich eher darin, dass sie sich lieber woanders durchschnorrt. z.B. bei unserem Vater, der ja nun seit dem Tod unserer Mutter mit seiner kleinen Rente auch keine großen Sprünge machen kann. Ich glaube, dass er das überhaupt geschehen lässt, macht er nur seinem Enkel (d.h. dem 12jährigen) zuliebe: wäre der Bengel nicht, wäre es ihm wohl inzwischen piepegal, ob meine Schwester inzwischen unter der Brücke wohnt. Und das alles nur, weil sie den Hintern nicht hochkriegt und sich nicht die Kohle holt, die ihr zusteht.

Deswegen prüft sie nicht selber die 1% Regelung. Sie will einfach keinen Stress mit dem Arbeitgeber und lässt es geschehen.
Da liegst du gar nicht mal so daneben. Sie geht immer den Weg des geringsten Widerstands....Ärger möglichst vermeiden, auch wenn man dadurch vielleicht finanzielle Einbußen hat. Auch was die Arbeitszeiten angeht, ist sie eher in die Kategorie "Dumm-gut" einzuordnen. Manchmal mal kommt es sogar vor, dass sie frühs ab 6 ihre Schicht beginnt, dann gegen 13 Uhr heimkommt, 2h schläft und dann nochmal bis abends um 21/22 Uhr arbeiten geht. Ohne dass es sich finanziell irgendwie auf dem Lohnzettel bemerkbar macht. Jeder andere würde so einer Firma den Vogel zeigen.


Auch deswegen kümmert sie sich nicht um eigen Unterhalt oder Kindesunterhalt. In ihren Augen ist es zu stressig und der Sache nicht wert, sich Rat zu holen oder Verfahren einzuleiten.
Würdest Du Dich weiter einmischen, so wirst Du bist Du später der/diejenige, die Unfrieden gebracht hat. Von dem Geld das sie dadurch bekommt wird sie nicht sprechen.
Absolut richtig. Sie vermeidet alles, was irgendwie Aufwand macht..sogar dann, wenn es ihr finanziell besser gehen würde, wenn sie diesen Aufwand auf sich nehmen würde.

Mal so allgemein gesprochen:
Nun, was Ärger etc angeht, gibts unter den Menschen wohl 3 Gruppen an Leuten:
a) Diejenigen, die keinem Ärger aus dem Weg gehen und sich allein deswegen zoffen, weil sie unbedingt gewinnen wollen...auch wenn es sonst keinen Unterschied für ihr Leben macht. Zu dieser Kategorie hat meine Mutter zu ihren Lebzeiten gehört. Das war zwar manchmal nervig, wenn sie sich mit jedem angelegt hat, aber sie hat immer das erreicht, was sie wollte.
b) Diejenigen, die Ärger um jeden Preis aus dem Weg gehen, auch wenn ihnen durch dieses Davonrennen Nachteile entstehen. Zu dieser Kategorie gehört meine Schwester.
c) Diejenigen, die danach unterscheiden, ob es sich lohnt, wegen irgendwas ein Fass aufzumachen. Zu dieser Kategorie gehöre ich. Wenn sich für mich nix dadurch ändert, egal ob ich nun auf die Barrikaden gehe, dann lass ich´s eher sein. Aber wenn mir Nachteile entstehen würden, wenn ich alles so laufen lasse, dann laufe ich zur Höchstform auf und vertrete meine Rechte. Sprich: Energie wird nur für die Sachen aufgewendet, wo es sich auch lohnt. Und gerade wenns um Geld geht, hat wohl in den heutigen Zeiten fast niemand was zu verschenken.
 
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Portion Control

Urgestein
Sie hat ein privates Auto, dass sie aber aus finanziellen Gründen kaum nutzt....sie ist derart knapp bei Kasse, dass sie sich den Sprit kaum leisten kann und daher mit dem Fahrrad zur Firma fährt. Womit auch die 2.Frage beantwortet wäre: nein, sie hat das Firmenfahrzeug nicht zu Hause...das muss sie in der Firma abholen. In der Firma ist quasi "fliegender Wechsel". Sprich: frühs, wenn der Kollege aus der Nachtschicht mit dem Auto zurückkommt, übernimmt meine Schwester die Karre. Im Grunde teile sich 3 Kollegen innerhalb der Firma das gleiche Dienstfahrzeug, so dass das Ding eigentlich ständig auf Achse ist.
Am Ende bekommen noch alle drei den geldwerten Vorteil, für ein und dasselbe Auto aufgebrummt. ^^
nee, geht gar nicht. 1% Regelung ist dafür da wenn ein AN über das Auto sowohl dienstlich, als auch privat verfügen kann. Und zwar jeder Zeit. Es geht um eine "Überlassung".
Was hier vorliegt, ist einfach nur ein Dienstfahrzeug das für die Erledigung der Arbeit genutzt wird.

Sie muss dringend die Personalabteilung kontaktieren. Die Gehaltsabrechnungen gehören korrigiert. Ihr steht eine Menge Geld im nachhinein zu.

Die anderen Sachen lese ich mir nochmal durch.
 

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