Hallo,
meine Schwester ist charakterlich ein eher schwieriger Mensch. Jemand, der lieber irgendwelche Einbußen hinnimmt, weil er zu bequem ist, sich mal drum zu kümmern, dass seine Angelegenheiten geklärt werden. Jemanden, dem man als Angehöriger eigentlich permanent in den Hintern treten will, wenn man erlebt, dass die Person den Hintern nicht hochkriegt. Aber vielleicht mal von vorne:
Meine Schwester ist 44, lebt von ihrem Ehemann getrennt und hat 2 Kinder (19 und 12), wobei der Kleine noch bei ihr lebt. Sie arbeitet bei einer Art Kurierdienst und hat bis Anfang Mai 2021 ausschließlich Nachtschichten gemacht, hat da immer Zeitungspakete zu den Zeitungsausträgern im ganzen Landkreis gefahren. Dafür bekam sie 25% Nachtzuschlag. Im April starb dann unsere Mutter, sodass sie ab dann niemanden mehr hatte, der nachts auf ihren Sohn aufpasst. Also wechselte sie in die Tagschicht, wodurch die 25% Nachtzuschlag wegfielen. Das erklärt aber nicht, wieso ihr Nettolohn seitdem um die Hälfte gefallen ist, was durch den Wegfall des Zuschlags nicht zu erklären ist. Nun, da sie mit ihrem Geld eh kaum über die Runden kommt, haben wir (meine andere Schwester und ich) uns mal ihren "Lohnnachweis" zeigen lassen und uns auch von ihr erklären lassen, wie´s denn eigentlich mit Unterhalt, Wohngeld etc. aussieht. Vielleicht ist hier jemand, der uns da etwas Aufklärung in finanziellen Angelegenheiten verschaffen kann.
1) Es wird ihr eine 1%-Regelung für einen Dienstwagen auf dem Lohnnachweis in Rechnung gestellt Nur: den Dienstwagen hat sie zwar für Dienstfahrten (bei einem Kurierdienst wohl verständlich) zur Verfügung, für Privatfahrten kann sie ich aber höchstens mal ausnahmsweise ausleihen, etwa wenn sie in der Mittagspause mal einen privaten Termin wahrnehmen will. Von der typischen Nutzung im Rahmen der 1%-Regelung (z.B. das Fahrzeug für den Arbeitsweg zu nutzen), ist weit und breit nichts zu sehen. Ist es in dem Fall überhaupt zulässig, da die 1%-Regelung anzuwenden ?
2) Ihr Noch-Gatte zahlt für den Sohn keinen Unterhalt.Laut ihrer Auskunft wollte sie sich beim Jugendamt angeblich Hilfe zur Beantragung von Unterhaltsvorschuss holen und hätte da zur Antwort bekommen, dass sie doch erstmal beim Kindsvater anfragen solle, "was er denn so zahlen will". Da ich weiß, dass meine Schwester Behördenwegen gerne aus dem Weg geht, halte ich das aber für eine Lüge, zumal Unterhalt ja m.W. auf Basis der Düsseldorfer Tabelle berechnet wird. Sprich: ich bezweifle, dass sie in Sachen Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss überhaupt irgendwelche Schritte unternommen hat. Die Formulare sind ja für die meisten Bundesländer frei im Netz verfügbar und auch nicht allzu kompliziert. Wäre es hier ratsam, einfach den Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen und zu warten, was passiert ? Alternativ könnte man das auch einfach das Jobcenter von Amtswegen machen lassen, das geht laut §5 Abs.3 SGBII.
3.) Wenn man die aktuell vorliegenden Zahlen (Bruttogehalt,Nettogehalt,Miete/Nebenkosten/Heizkosten/Kindergeld) in einen ALG2-Rechner reinhämmert, kommt raus, dass sie und ihr Sohn zusammen Anspruch auf aufstockendes ALG2 in Höhe von etwa 300€ hätten (entsprechend weniger, wenn sie Unterhalt/Unterhaltsvorschuss kriegen würde).
Doch da kommt noch das Thema 1%-Regelung ins Spiel. Es gibt da meines Wissens noch keine Entscheidung des Bundessozialgerichtes, aber zumindest das LSG Sachsen-Anhalt (meine Schwester wohnt allerdings in Thüringen) hat in dieser Hinsicht bisher mehrfach entschieden, dass geldwerte Vorteile im Sinne der Steuergesetze nicht einfach auf das Sozialgesetzbuch zu übertragen sind. Demnach hieße das ja, dass die 1% für den Dienstwagen, die ihr auf den Bruttolohn draufgeknallt werden, nicht als Einkommen bei der Berechnung von aufstockendem ALG2 zu werten sind. Seh ich das so richtig ?
meine Schwester ist charakterlich ein eher schwieriger Mensch. Jemand, der lieber irgendwelche Einbußen hinnimmt, weil er zu bequem ist, sich mal drum zu kümmern, dass seine Angelegenheiten geklärt werden. Jemanden, dem man als Angehöriger eigentlich permanent in den Hintern treten will, wenn man erlebt, dass die Person den Hintern nicht hochkriegt. Aber vielleicht mal von vorne:
Meine Schwester ist 44, lebt von ihrem Ehemann getrennt und hat 2 Kinder (19 und 12), wobei der Kleine noch bei ihr lebt. Sie arbeitet bei einer Art Kurierdienst und hat bis Anfang Mai 2021 ausschließlich Nachtschichten gemacht, hat da immer Zeitungspakete zu den Zeitungsausträgern im ganzen Landkreis gefahren. Dafür bekam sie 25% Nachtzuschlag. Im April starb dann unsere Mutter, sodass sie ab dann niemanden mehr hatte, der nachts auf ihren Sohn aufpasst. Also wechselte sie in die Tagschicht, wodurch die 25% Nachtzuschlag wegfielen. Das erklärt aber nicht, wieso ihr Nettolohn seitdem um die Hälfte gefallen ist, was durch den Wegfall des Zuschlags nicht zu erklären ist. Nun, da sie mit ihrem Geld eh kaum über die Runden kommt, haben wir (meine andere Schwester und ich) uns mal ihren "Lohnnachweis" zeigen lassen und uns auch von ihr erklären lassen, wie´s denn eigentlich mit Unterhalt, Wohngeld etc. aussieht. Vielleicht ist hier jemand, der uns da etwas Aufklärung in finanziellen Angelegenheiten verschaffen kann.
1) Es wird ihr eine 1%-Regelung für einen Dienstwagen auf dem Lohnnachweis in Rechnung gestellt Nur: den Dienstwagen hat sie zwar für Dienstfahrten (bei einem Kurierdienst wohl verständlich) zur Verfügung, für Privatfahrten kann sie ich aber höchstens mal ausnahmsweise ausleihen, etwa wenn sie in der Mittagspause mal einen privaten Termin wahrnehmen will. Von der typischen Nutzung im Rahmen der 1%-Regelung (z.B. das Fahrzeug für den Arbeitsweg zu nutzen), ist weit und breit nichts zu sehen. Ist es in dem Fall überhaupt zulässig, da die 1%-Regelung anzuwenden ?
2) Ihr Noch-Gatte zahlt für den Sohn keinen Unterhalt.Laut ihrer Auskunft wollte sie sich beim Jugendamt angeblich Hilfe zur Beantragung von Unterhaltsvorschuss holen und hätte da zur Antwort bekommen, dass sie doch erstmal beim Kindsvater anfragen solle, "was er denn so zahlen will". Da ich weiß, dass meine Schwester Behördenwegen gerne aus dem Weg geht, halte ich das aber für eine Lüge, zumal Unterhalt ja m.W. auf Basis der Düsseldorfer Tabelle berechnet wird. Sprich: ich bezweifle, dass sie in Sachen Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss überhaupt irgendwelche Schritte unternommen hat. Die Formulare sind ja für die meisten Bundesländer frei im Netz verfügbar und auch nicht allzu kompliziert. Wäre es hier ratsam, einfach den Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen und zu warten, was passiert ? Alternativ könnte man das auch einfach das Jobcenter von Amtswegen machen lassen, das geht laut §5 Abs.3 SGBII.
3.) Wenn man die aktuell vorliegenden Zahlen (Bruttogehalt,Nettogehalt,Miete/Nebenkosten/Heizkosten/Kindergeld) in einen ALG2-Rechner reinhämmert, kommt raus, dass sie und ihr Sohn zusammen Anspruch auf aufstockendes ALG2 in Höhe von etwa 300€ hätten (entsprechend weniger, wenn sie Unterhalt/Unterhaltsvorschuss kriegen würde).
Doch da kommt noch das Thema 1%-Regelung ins Spiel. Es gibt da meines Wissens noch keine Entscheidung des Bundessozialgerichtes, aber zumindest das LSG Sachsen-Anhalt (meine Schwester wohnt allerdings in Thüringen) hat in dieser Hinsicht bisher mehrfach entschieden, dass geldwerte Vorteile im Sinne der Steuergesetze nicht einfach auf das Sozialgesetzbuch zu übertragen sind. Demnach hieße das ja, dass die 1% für den Dienstwagen, die ihr auf den Bruttolohn draufgeknallt werden, nicht als Einkommen bei der Berechnung von aufstockendem ALG2 zu werten sind. Seh ich das so richtig ?
Zuletzt bearbeitet: