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>Kind herausgenommen welchen Besuchsrecht habe ich nun?

Hallo,
meine Enkelin ist mir aus meinem Haushalt rausgenommen worden, angeblich würde ich das Kind schlagen und verwarlosen lassen. Einspruch gegen das entziehen des Sorgerechts ist gemacht, nun habe ich einen Termin zwecks Vereinbahrungen. Auf was muß ich mich gefasst machen? Womit muß ich rechnen? Und vor allem welche Rechte habe ich nun als Oma das Kind zu sehen, die 6 Jahre in meinem Haushalt war, wie mein Kind erzogen worden ist?
 
Hallo,
meine Enkelin ist mir aus meinem Haushalt rausgenommen worden, angeblich würde ich das Kind schlagen und verwarlosen lassen. Einspruch gegen das entziehen des Sorgerechts ist gemacht, nun habe ich einen Termin zwecks Vereinbahrungen. Auf was muß ich mich gefasst machen? Womit muß ich rechnen? Und vor allem welche Rechte habe ich nun als Oma das Kind zu sehen, die 6 Jahre in meinem Haushalt war, wie mein Kind erzogen worden ist?
War nun da und darf sie 1 mal im Monat sehen, aber nur 1 Stunde, ist das rechtens?
 
Du als Oma hast das Besuchsrecht, jedoch nur solange es zum Wohl des Kindes dient.
Natürlich kann man dieses "Wohl des Kindes" unterschiedlich definieren. Du brauchst einen sehr guten Anwalt. Im günstigsten Fall, dürftest du deine Enkeltochter 1 mal die Woche (1-ne Stunde lang) sehen.
So wie ich das sehe, wirst du das Sorgerecht fürs Kind wohl leider nicht mehr kriegen.
Als Patentante würde ich mich sowohl ans JA, als auch an die örtliche Gemeinde wenden, vlt. kann man ja auf diesem Wege ( eben über den Pfarer) etwas bewegen.
Ich wünsche dir viel Kraft und Durchhaltevermögen.
Wie kommt das JA eig. drauf, das du deine Enkeltochter schlagen würdest?
 
Du als Oma hast das Besuchsrecht, jedoch nur solange es zum Wohl des Kindes dient.
Natürlich kann man dieses "Wohl des Kindes" unterschiedlich definieren. Du brauchst einen sehr guten Anwalt. Im günstigsten Fall, dürftest du deine Enkeltochter 1 mal die Woche (1-ne Stunde lang) sehen.
So wie ich das sehe, wirst du das Sorgerecht fürs Kind wohl leider nicht mehr kriegen.
Als Patentante würde ich mich sowohl ans JA, als auch an die örtliche Gemeinde wenden, vlt. kann man ja auf diesem Wege ( eben über den Pfarer) etwas bewegen.
Ich wünsche dir viel Kraft und Durchhaltevermögen.
Wie kommt das JA eig. drauf, das du deine Enkeltochter schlagen würdest?
Ich habe Einspruch gegen das Entziehen gemacht und nun wird ein Erziehungsgutachten gemacht, sollte es ok sein. Dann soll sie zurückgeführt werden ist gesagt worden, denke mal nur hinhaltetaktik. Gutachter ist bestellt und kommt nun, und in 2 Moanten soll das Gutachten fertig sein. Laut Aussage meiner Tochter, die man aber mit 100% behindert nicht ernst nehmen sollte, habe schon so einige Lügen von ihr hinter mir. Sie habe ich angeblich Krankenhausreif geschlagen, aber noch nicht mal ein ärztliches Attest das sie auch nur einen blauen Fleck hat. Sie ist eifersüchtig auf die anderen Kinder, die sind mir 2 Wochen vorher durch Gerichtsbeschluß rausgeholt worden und an den KV der sich über 1 Jahr nicht gekümmert hat übergeben worden.
 

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