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schulden geerbt was tun?

H

hannibal

Gast
Hallo zusammen
habe da ein minderschweres Problem.Meine mutter ist vor ca.einem Jahr gestorben.Wie ich leider erst zu spät erfahren habe hatte meine mutter zusammen mit ihrem mann einige schulden angehäuft.Als meine mutter starb war sie kurz davor eine Privatinsolvenz zu eröffnen was leider nicht mehr zustande kam.Es gibt nur einen von 3 Gläubigern der darauf besteht sein Geld zu bekommen.Besagte Bausparkasse hat mir heute geschrieben das sie jetzt das gerichtliche Mahnverfahren einleiten wird da ich auf keinen brief bzw. nicht auf deren forderungen eingehe.Was wird jetzt weiter passieren?
 
G

grossesfragezeichen

Gast
hallo hannibal, du solltest das erbe ausschlagen also ablehnen. das kannst du bei dem zuständigen ortsgericht in deinem wohnort tun.
allerdings löst das einen rattenschwanz aus....wenn du geschwister hast, sollten die das auch tun, dann geht das erbe weiter an die geschwister deiner mutter, an deren kinder und enkel. sogar wenn jemand schwanger ist, muss für das ungeborene kind das erbe abgelehnt werden.

ich spreche aus erfahrung - habe das alles durchlebt als mein vater gestorben ist. der hatte damals fast 70.000 DM schulden und keinerlei besitz. da blieb mir und meinen brüdern nichts anderes übrig. einige verwandte waren nicht erfreut, weil sie dann auch die lauferei hatten.

aber das ist die einzige wahl, die du hast. oder aber du versuchst, das geld zu zahlen.

alles gute
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Hallo zusammen
habe da ein minderschweres Problem.Meine mutter ist vor ca.einem Jahr gestorben.Wie ich leider erst zu spät erfahren habe hatte meine mutter zusammen mit ihrem mann einige schulden angehäuft.Als meine mutter starb war sie kurz davor eine Privatinsolvenz zu eröffnen was leider nicht mehr zustande kam.Es gibt nur einen von 3 Gläubigern der darauf besteht sein Geld zu bekommen.Besagte Bausparkasse hat mir heute geschrieben das sie jetzt das gerichtliche Mahnverfahren einleiten wird da ich auf keinen brief bzw. nicht auf deren forderungen eingehe.Was wird jetzt weiter passieren?
Hallo,
meiner Info nach beträgt die Frist um die Erbschaft auszuschlagen 6 Wochen ab Kenntnis.§§ 1942 ff. BGB.
Wurde das Erbe angetreten kann die Ausschlagung nicht mehr erfolgen.
Die Aussschlagung müssen Sie gegenüber dem Nachlassgericht erklären.
Falls die Frist versäumt wurde sollten Sie sich einmal von einem Rechtsanwalt über das Thema Nachlasskonkurs informieren lassen.
 
G

Gast

Gast
Ja, das stimmt. Es sind 6 Wochen. Habe ich auch gerade durch. Man geht einfach zu einem Notar, der setzt das Schreiben auf und das schickt man an das Nachlassgericht. Damit ist man raus. Mein Mann hat das (Schuld-) erbe seiner Mutter ausgeschlagen. Gleichzeitig hat er im Namen seiner (unserer) minderjährigen Kinder deren Erbe ausgeschlagen. Hier musste noch das Familiengericht seinen Stempel drunter setzen. Damit die Kinder nicht um ihr Erbe betrogen werden. Und dann haben die anderen Erben die Schulden auf dem Hals. Es sei denn, sie machen es genauso...

Jacqueline
 
H

hannibal

Gast
Hallo,
meiner Info nach beträgt die Frist um die Erbschaft auszuschlagen 6 Wochen ab Kenntnis.§§ 1942 ff. BGB.
Wurde das Erbe angetreten kann die Ausschlagung nicht mehr erfolgen.
Die Aussschlagung müssen Sie gegenüber dem Nachlassgericht erklären.
Falls die Frist versäumt wurde sollten Sie sich einmal von einem Rechtsanwalt über das Thema Nachlasskonkurs informieren lassen.
Vielen dank für den Tip aber kannst du mir auch sagen wie lange so eine Nachlassinsolvenz möglich ist.
 

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