FragDochMal
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Darf das Jobcenter den nicht mehr schulpflichtigen Schülern, die noch eine Schule in Vollzeit besuchen, mitten im Schuljahr den Schulbesuch verbieten?
Ich hole aktuell seit Schuljahresbeginn den Realschulabschluss an einer berufsbildenden Schule für Wirtschaft und Verwaltung nach. Der ist für meine gewünschte Ausbildung, die ich im Anschluss starten möchte, eine zwingende Zugangsvoraussetzung. Das Jobcenter, anfangs unterstützend und über die Pläne informiert, hat sich nun, nachdem es die angeforderte Schulbescheinigung bekommen hat, und vier Monate nach Schulbeginn und Sommerferien gewandelt.
Grund: Mit 27 müsse man jetzt nicht mehr zur Schule gehen und sich weiterbilden, das ist schließlich Privatvergnügen und verursacht auch Kosten, die ich doch bitte selber tragen solle, denn ich hätte den Arbeitsmarkt permanent zur Verfügung zu stehen. Schule soll und könne ich ja abends an einer Volkshochschule machen, kostet in Niedersachsen zwar hohe dreistellige Beträge, auch mit Ermäßigung dieser Schulen, aber das soll ich dann auch selber finanzieren. Außerdem habe ich in den vergangenen Jahren zu oft den Realschulabschluss versucht, und damals bis zu meinem 18 Lebensjahr war ich ja lernbehindert und auf einer Förderschule, da ist ja generell zweifelhaft, ob ein Schulbesuch/Weiterbildung überhaupt sinnvoll ist, so die Sachbearbeiterin. (Anmerkung) Nach meinem 18. Jahr habe ich noch zwei Hauptschulabschlüsse nachgeholt. Die Lernbehinderung ist damit gesetzlich nicht mehr anerkannt, auf die sie sich bezieht, und das hat mir auch die Schule heute bestätigt.
Tatsächlich gab es in den Jahren zuvor viele Versuche den Abschluss zu schaffen. Da ich aber durch ein damaliges Trauma (mir wurden leider damals schlimme Dinge angetan) eine psychische Erkrankung habe, hat das nicht geklappt. Zuletzt wurde dann auch noch ein Schuljahr vonseiten einer Schule selbst wegen Corona abgebrochen, ohne mein Zutun. Das Jobcenter ist und war immer informiert.
Meine neue Schule hat mich aufgenommen. Sie ist über meine Vergangenheit und das was mir angetan wurde informiert. Ich mache dort daher nicht nur meinen Abschluss, sondern man nimmt sich erstmals auch meiner Erkrankung an, ich werde von der Schulsozialarbeiterin darin betreut, und man versucht mich so wie es möglich ist, wieder in den Alltag und ins normale Leben zurückzuholen, und das was passiert ist, und mir angetan wurde, mit mir zu verarbeiten. Die Unterstützung der Schule reicht hoch bis in die Bildungsgangleitung der Schule.
Letzte Woche gab es ein verpflichtendes Beratungsgespräch (Da müssen alle Schüler dran teilnehmen) mit einem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit. (Nicht Jobcenter!). Der Mitarbeiter ist an meiner Schule tätig, über meine Vergangenheit und Schulbesuche ist er informiert, zu beanstanden hatte er nichts, er begrüßt den schulischen Weg, den ich gehe. Damit vertreten Agentur für Arbeit und Jobcenter zwei völlig verschiedene Meinungen...
Das ich an dieser Schule verbleibe, sollte damit also klar sein. Ich lasse mich da nicht kampflos herausdrängen. Die Frage ist viel mehr, was kann ich noch tun, um mich gegen das Jobcenter zur Wehr zu setzen? Mir ist bewusst, dass ich Geld von denen beziehe, und damit erpressbar bin, ich habe jedoch weder eine Eingliederungsvereinbarung, noch sehe ich diesen Schritt als gerechtfertigt an. Ich leiste bereits meinen Beitrag, um wieder auf die Füße zu kommen und mir eine neue Zukunft und ein neues Leben aufzubauen, und ich finde die neuen Methoden bevormundend. Dieses Eingreifen und Herauszerren inmitten eines Schuljahres ist entgegen meiner Interessen. Die Schule habe ich heute in diesem Falle über die neue Strategie des Jobcenters in Kenntnis gesetzt und damit eingeschaltet. Diese steht komplett hinter mir und kommt sich darüber hinaus ebenso übergangen vor, zumal diese die Entscheidung getroffen haben, mich anzunehmen.
Ich hole aktuell seit Schuljahresbeginn den Realschulabschluss an einer berufsbildenden Schule für Wirtschaft und Verwaltung nach. Der ist für meine gewünschte Ausbildung, die ich im Anschluss starten möchte, eine zwingende Zugangsvoraussetzung. Das Jobcenter, anfangs unterstützend und über die Pläne informiert, hat sich nun, nachdem es die angeforderte Schulbescheinigung bekommen hat, und vier Monate nach Schulbeginn und Sommerferien gewandelt.
Grund: Mit 27 müsse man jetzt nicht mehr zur Schule gehen und sich weiterbilden, das ist schließlich Privatvergnügen und verursacht auch Kosten, die ich doch bitte selber tragen solle, denn ich hätte den Arbeitsmarkt permanent zur Verfügung zu stehen. Schule soll und könne ich ja abends an einer Volkshochschule machen, kostet in Niedersachsen zwar hohe dreistellige Beträge, auch mit Ermäßigung dieser Schulen, aber das soll ich dann auch selber finanzieren. Außerdem habe ich in den vergangenen Jahren zu oft den Realschulabschluss versucht, und damals bis zu meinem 18 Lebensjahr war ich ja lernbehindert und auf einer Förderschule, da ist ja generell zweifelhaft, ob ein Schulbesuch/Weiterbildung überhaupt sinnvoll ist, so die Sachbearbeiterin. (Anmerkung) Nach meinem 18. Jahr habe ich noch zwei Hauptschulabschlüsse nachgeholt. Die Lernbehinderung ist damit gesetzlich nicht mehr anerkannt, auf die sie sich bezieht, und das hat mir auch die Schule heute bestätigt.
Tatsächlich gab es in den Jahren zuvor viele Versuche den Abschluss zu schaffen. Da ich aber durch ein damaliges Trauma (mir wurden leider damals schlimme Dinge angetan) eine psychische Erkrankung habe, hat das nicht geklappt. Zuletzt wurde dann auch noch ein Schuljahr vonseiten einer Schule selbst wegen Corona abgebrochen, ohne mein Zutun. Das Jobcenter ist und war immer informiert.
Meine neue Schule hat mich aufgenommen. Sie ist über meine Vergangenheit und das was mir angetan wurde informiert. Ich mache dort daher nicht nur meinen Abschluss, sondern man nimmt sich erstmals auch meiner Erkrankung an, ich werde von der Schulsozialarbeiterin darin betreut, und man versucht mich so wie es möglich ist, wieder in den Alltag und ins normale Leben zurückzuholen, und das was passiert ist, und mir angetan wurde, mit mir zu verarbeiten. Die Unterstützung der Schule reicht hoch bis in die Bildungsgangleitung der Schule.
Letzte Woche gab es ein verpflichtendes Beratungsgespräch (Da müssen alle Schüler dran teilnehmen) mit einem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit. (Nicht Jobcenter!). Der Mitarbeiter ist an meiner Schule tätig, über meine Vergangenheit und Schulbesuche ist er informiert, zu beanstanden hatte er nichts, er begrüßt den schulischen Weg, den ich gehe. Damit vertreten Agentur für Arbeit und Jobcenter zwei völlig verschiedene Meinungen...
Das ich an dieser Schule verbleibe, sollte damit also klar sein. Ich lasse mich da nicht kampflos herausdrängen. Die Frage ist viel mehr, was kann ich noch tun, um mich gegen das Jobcenter zur Wehr zu setzen? Mir ist bewusst, dass ich Geld von denen beziehe, und damit erpressbar bin, ich habe jedoch weder eine Eingliederungsvereinbarung, noch sehe ich diesen Schritt als gerechtfertigt an. Ich leiste bereits meinen Beitrag, um wieder auf die Füße zu kommen und mir eine neue Zukunft und ein neues Leben aufzubauen, und ich finde die neuen Methoden bevormundend. Dieses Eingreifen und Herauszerren inmitten eines Schuljahres ist entgegen meiner Interessen. Die Schule habe ich heute in diesem Falle über die neue Strategie des Jobcenters in Kenntnis gesetzt und damit eingeschaltet. Diese steht komplett hinter mir und kommt sich darüber hinaus ebenso übergangen vor, zumal diese die Entscheidung getroffen haben, mich anzunehmen.
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