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Mein verstorbener Mann hat geerbt

V

Vonundzu

Gast
Hallo,

mein Mann hat geerbt, ist aber verstorben.
Gemeinsame Kinder haben wir keine. Ich habe 2 Kinder aus einer anderen Ehe mitgebracht und er hatte ebenfalls 2 Kinder mit denen er aber keinen Kontakt mehr hat.

Die Erbschaft hat sich vor seinem Tod ereignet. Ist das von Relevanz?
Sie wurde noch nicht ausgezahlt mit ihm haben seine beiden anderen Geschwister mit geerbt.
Leider habe ich da überhaupt keine Handhabe drauf, weil sich seine Schwester gleich drum gekümmert hat, wie sie es sagt.
Wir haben durch sie erfahren, dass es etwas zu erben gibt.
Gerne hätten wir alles in die Wege geleitet, aber das hat sie an sich gerissen und keinen Spielraum gelassen.
Ich nehme an, dass sie es uns übel genommen hat, dass wir lange Zeit keinen Kontakt hatten.

Hätte sie uns unmittelbar benachrichtig ohne gleich selbst vor Ort aufzuschlagen, dann hätten wir das angeboten. So haben wir erst einen Tag später nachdem sie alles in die Wege geleitet hat davon erfahren.

Mein Mann wollte dass ich das für ihn übernehme, aber das kam bei denen nicht gut an.
Jetzt ist er nicht mehr da und ich finde, dass ihm trotzdem was zusteht.
Hätten wir nach dem Tod alles eingeleitet, dann wäre es einfacher, aber so meinen die jetzt mir stünde garnichts zu. Nur seinen Kindern.
Aber mit denen hatte er ja keinen Kontakt mehr, nur mit meinen Kindern.

Ich finde das äußerst hinterlistig und gemein.

Gibt es wirklich keine Möglichkeit da irgendwie dran zu kommen, seinen Anteil zu bekommen?
 
N

Nana139

Gast
Hey,

ich denke nicht, dass du irgendwelche Ansprüche geltend machen kannst.
Die nächsten in der Erbfolge sind nun seine Kinder. Ob er nun zu Lebzeiten Kontakt hatte mit denen oder nicht spielt dabei keine Rolle.
 
G

Gelöscht 117143

Gast
Tut mir leid, aber Erbrecht ist eine ganz hässliche Angelegenheit. Das Bürgerliche Gesetzbuch (in dem das Erbrecht geregelt ist) ist da ziemlich hart.

"Die Erbschaft hat sich vor seinem Tod ereignet. Ist das von Relevanz?"

Ja, auf jeden Fall. Der Todeszeitpunkt ist beim Erben immer relevant. Da kann es auch mal echt auf die Sekunde ankommen. Beispiel, wenn mehrere gleichzeitig sterben bei einem Autounfall, dann ist es wichtig, wer wann gestorben ist. Das kann in manchen Fällen ungünstig sein.

Bei dir ist es halt so, dass dein Mann geerbt hat (es ist in sein Vermögen gegangen) und dann ist er gestorben. Da er aber Abkömmlinge hat - und das ist das Einzige, was den Staat interessiert, unabhängig von Sympathie - werden die eben alles erben. Ob die Ehepartnerin einen Pflichtteilsanspruch hat, kann ich nicht mit Gewissheit sagen. Da müsstest du beim Nachlassgericht fragen.
Aber Abkömmlinge in der Erbfolge werden immer bevorzugt. Dabei ist es egal, ob der Erblasser Kontakt oder Sympathie mit den Erben hatte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Wie von anderen bereits geschrieben, frage beim Nachlassgericht nach, die beraten Dich dort.

Dein verstorbener Ehemann hat geerbt und ist dann verstorben. Wenn es so ist, dass ihr in Gütergemeinschaft gelebt habt, hast Du ihn demzufolge dann beerbt - inklusive des Erbes Deines Mannes, das dann zur Erbmasse gehören dürfte. Als Ehefrau steht Dir ein Erbe zu, es sei denn, es gibt andere notarielle Absprachen zwischen Euch ... von daher, wie geraten, lass Dich beraten.

Seine leiblichen Kinder beerben ebenfalls ihren Vater, unabhängig davon, ob Kontakt da war oder nicht.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Nach meiner Meinung ist es so:

Der Mann hat vor seinem Tod geerbt.
Als hatte er rechtliche Ansprüche.
Diese wiederum gehen nun auf die Ehefrau über und dessen Kinder, sofern vorhanden, weil diese in der Erbfolge seinerseits berücksichtigt werden müssen.
 

wt15309

Aktives Mitglied
da bin ich kein Experte...
Ich kenn es halt so bei einer Gütergemeinschaft
50% die Ehefrau/ -Mann
50% die leiblichen oder angenommen Kinder.
Ich hab da allerdings was im Hinderkopf das man min x-Jahre Verheiratet sein muss - bin mir aber nicht sicher.
 

F.A.N.T.

Mitglied
War das nicht - zumindest früher - mal so, dass der Ehepartner ebenfalls erbt?
Ich würde mich da bei den zuständigen Stellen erkundigen ggf. einen Anwalt konsultieren.
Dazu müsste ein sog. Berliner Testament zwischen den Ehepartner vorhanden sein.

"Als Berliner Testament bezeichnet man im deutschen Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern, in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an einen Dritten fallen soll ."
Zitat Wokipedia
 

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