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Körperverletzung durch extreme Beschallung der Stereoanlage des Nachbarn

I

Isabell

Gast
ich werde seit Monaten von einem Nachbarn mit Freundin terrorisiert, die vor einigen Monaten eingezogen sind.
Mann ist einer Extrembeschallung durch die Stereoanlage, Techno, Gangsterrap und weitere brutale Musik ausgesetzt. Mehr wie
hundert dz. Wenn ich sage es soll leiser gedreht werden, wird darüber nur gelacht.
Ich habe hierdurch einen Tinnitus bekommen und andere gesundheitliche Probleme.
Ich habe mehrmals die Polizei geholt und Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Das Verfahren wurde eingestellt,
da kein Attest vom Arzt vorgelegen hat. Wie soll ich das beweisen. Da müßte ja ein Arzt bei mir wohnen.
Einen Umzug in eine andere Wohnung kann ich mir nicht leisten.
Von seiten der Behörden passiert nichts. Weder vom Ordnungsamt noch von der Polizei.

Kann mir jemand einen Rat geben. Auf illegale Methoden möchte ich nicht zurückgreifen.
 
G

Gelöscht 85627

Gast
Schwierig etwas zu raten ohne mehr Input.

Wie reagiert die Polizei, was tun sie? Was bedeutet, dass von deren Seite nichts passiert? Kommen sie nicht?
Wie konsequent rufst Du sie?

Was bedeutet, seitens des Ordnungsamtes passiert nichts? Was sagen sie, was tun sie?

Führst Du ein Lärmprotokoll?

Hast Du Dich an Deinen Vermieter gewendet?
Wie reagiert er, was tut er?
Hast Du Dich über Mietminderung informiert und nutzt diese?

Wurde eine Lärmmessung vorgenommen oder woher weißt Du sicher, dass es über 100 DZ sind?

Stress, Lärm, kann krank machen, Nachweise sind oft kaum möglich.

Du kannst etwas für Deine Psyche tun, Entspannungstechniken erlernen z. B.

Du bist Single?
Da sollte sich ein Umzug sehr kostengünstig machen lassen. Ein paar Freunde, ein Transporter.
Die Kaution ist das Problem?
Sparst Du schon konsequent dafür?
 

Jusehr

Sehr aktives Mitglied
Das das Verhalten der Nachbarn nicht OK ist, ist offensichtlich. Das Recht müßte hier eigentlich ganz auf Deiner Seite sein. Daher würde ich mir einen Anwalt nehmen. Aber bitte einen, der nicht nur Geld verdienen will!

Vielleicht war der Ansatz mit der Körperverletzung nicht so gut. Dass einen Lärm aber krank macht, weiß jeder. Vermutlich kommen die Behörden nicht ihrer Pflicht nach.

Ich würde wahrscheinlich alles versuchen, um da weg zu ziehen. Gibt es noch andere Nachbarn? Auch der Hinweis mit dem Vermieter ist nicht schlecht. Auch würde ich über eine Mietminderung nachdenken, um den Vermieter in die Puschen zu bringen. Allerdings kann es dann auch Ärger mit demselben geben.

Anwalt. Anwalt. Anwalt!
 
M

Melles

Gast
Was sagen eigentlich die anderen Nachbarn des Hauses dazu, die auch in diesem musikalischen Genuss kommen?
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Illegale Dinge kommen bei Dir ja auch nicht wirklich mehr in Betracht, weil Du Dich durch die Anzeigen schon als deren Gegner identifiziert hast.
Also helfen vermutlich nur noch zwei Möglichkeiten: Entweder Du wehrst Dich oder nicht.
Dazu müsstest Du den Nachbarn in Verzug setzen.
Verzug bedeutet, dass er eine illegale Handlung zu unterlassen hat und Du bei Nichtbeachtung den Rechtsweg beschreiten kannst. Der Rechtsweg wiederum ist für dich zunächst kostenpflichtig, daher solltest Du vorbereitet sein, wenn Du derartige Kosten später zurück verlangst.

Konkret?
Als erstes setzt Du den Nachbarn in Verzug. Da das Einschalten der Anlage bzw dessen unterlassen täglich zu jeder Zeit realisierbar ist, brauchst Du keine lange Frist zu setzen.
Du müsstest aber im Internet recherchieren, welche Lärmbelastung Du wann wo in welcher Einheit zu ertragen hast. Klopapier abreissen wird er dürfen, egal ob Du es mitbekommst.
Du weisst dann, was Du verlangen kannst.
Danach schreibst Du die Kriterien auf. Also so etwas wie maximal x dB von x-y Uhr, x dB von 8-22 Uhr ausgenommen 12-15-Uhr( Ruhezeit?) , >dann maximal x dB. Da der Lärm in seiner Bude unerheblich ist, müsstest Du den wahrnehmbaren Lärm ansprechen nämlich den, der zu Dir dringt.
Frist: 4 Tage.
Das was Du schreibst musst Du nachweislich zugehen lassen, es muss in seinen "Machtbereich gelangen".
Was( Worte) Du geschrieben hast, muss auch nachweisbar sein.
Daher schreibst Du einen Zettel für ihn und einen zweiten, über dem steht: Heute habe ich, Zeuge, ein Schreiben folgenden Inhaltes (unter der Tür durchgeschoben?) Name Datum Unterschrift.
Zeuge ist natürlich ein nicht verwandter Dritter.

Nach 4 Tagen passiert wohl: nichts. Wenn der Nachbar ein bisschen dämlich ist, macht er natürlich danach auch weiter.
Unterdessen hast Du Dir im Internet einen geeichten Lärmpegelmesser gemietet - nicht gekauft!, der in Deiner Wohnung kalibriert wird und brav den Stress dokumentiert. Das ist Dein Beweis.

Den Beweis sicherst Du nach 5 Tagen und schreibst dem Vermieter, dass Du nach in-Verzug-setzen keine Änderung festgestellt hast und die Miete minderst. Gleichzeitig fragst Du für 25 Euro einen Anwalt, wie hoch die sein kann und ob der Vermieter /Du gerichtlich vorgehen kannst und wenn ja wie.
Und ob Du oder der Vermieter dem jeweilig initiierten Verfahren als Streitgehilfe beitreten kann, weil ja vielleicht Du das Verfahren führst und durch die Minderung der Vermieter ebenfalls geschädigt ist. Oder umgekehrt.

Vor In-Anspruchnahme eines gerichtlichen Verfahrens solltest Du Dich über die Kosten informieren und auch über eine Erfolgsprognose.
Aso: Damit Du Dir den Vermieter nicht vergraulst, überweist Du die geminderte Miete plus separat eine "Sicherheit in Höhe der Minderung", auf die Du später bei Obsiegen Zugriff ankündigst. Er "hat" dann das Geld, kann keinen Zahlungsunwillen begründen und Dich wegen Mietausfällen abmahnen, wird aber motiviert, es zu behalten.
Aber auch hier: Idee beim RA checken.

Alles klar? :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 75427

Gast
(...)
Unterdessen hast Du Dir im Internet einen geeichten Lärmpegelmesser gemietet - nicht gekauft!, der in Deiner Wohnung kalibriert wird und brav den Stress dokumentiert. Das ist Dein Beweis.
(...)
Sehr guter Beitrag!

So ein geeichter Pegelmesser ist nicht günstig in der Miete, aber das Geld ist der Einsatz hier wahrscheinlich wert.... Ich würde mich dazu aus rein technischer Sicht gut beraten lassen und sagen, dass die Daten vor Gericht verwendet werden sollen. Wahrscheinlich muss dann zwischendurch zusätzlich noch eine (Video-)Aufnahme mitlaufen, um belegen zu können, dass es sich wirklich um die Musik vom Nachbarn handelt.

Bekloppte Nachbarn gibt es leider immer wieder mal. Wir hatten hier vor ein paar Jahren Leute in der Altbauwohnung über uns, die germ Party gemacht haben. In der Mitte der Decke gab es eine Amplitude von einigen Zentimetern vom Hüpfen. Ich hatte Angst, dass die Decke runterkommt. Am Ende half nur die Polizei.

LG
Wolf
 

Knirsch

Sehr aktives Mitglied
Normal werden nur gerichtliche Sachverständige bei Gericht zugelassen. Die kosten so 160 Euro die Stunde. Private Messungen werden in der Regel nicht verwertet, auch wenn sie mit professionellen Geräten gemacht werden. Das wäre ein ähnliches Problem, wie die Sache mit der Körperverletzung ohne ärztliches Attest.
Die Aufnahmen können aber dazu verwendet werden, um der Polizei zu belegen, dass eben noch eine Lärmbelästigung vorlag als man anrief, sollte dann immer die Musik ausgemacht werden, wenn sie kommt.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Normal werden nur gerichtliche Sachverständige bei Gericht zugelassen. Die kosten so 160 Euro die Stunde. Private Messungen werden in der Regel nicht verwertet, auch wenn sie mit professionellen Geräten gemacht werden. Das wäre ein ähnliches Problem, wie die Sache mit der Körperverletzung ohne ärztliches Attest.
Die Aufnahmen können aber dazu verwendet werden, um der Polizei zu belegen, dass eben noch eine Lärmbelästigung vorlag als man anrief, sollte dann immer die Musik ausgemacht werden, wenn sie kommt.
Natürlich handelt es sich bei allen Angaben oder Beweisangeboten, die nicht durch das Gericht angeordnet wurden, um Parteivortrag.
Allerding wird das Gericht kaum einen Gutachter mit einer Lärmmessung beauftragen, die von vorne herein ergebnislos ist, weil der Mieter dann seine Anlage nicht einschaltet.
Es gibt anscheinend vermeidbaren Lärm und zu duldenden Lärm, aber keine starre Richtlinie.
Zumindest kann man mal mit einer kostenlosen Lärm-App anfangen und dazu die Art des Lärms beschreiben.
 

Knirsch

Sehr aktives Mitglied
Natürlich handelt es sich bei allen Angaben oder Beweisangeboten, die nicht durch das Gericht angeordnet wurden, um Parteivortrag.
Allerding wird das Gericht kaum einen Gutachter mit einer Lärmmessung beauftragen, die von vorne herein ergebnislos ist, weil der Mieter dann seine Anlage nicht einschaltet.
Es gibt anscheinend vermeidbaren Lärm und zu duldenden Lärm, aber keine starre Richtlinie.
Zumindest kann man mal mit einer kostenlosen Lärm-App anfangen und dazu die Art des Lärms beschreiben.
Bei uns ist das nicht so. Man kann auch einen Sachverständingen hinzuziehen, der bei Gericht zugelassen ist, die Lärmmessung vornehmen lassen und später wird das auch bei Gericht zugelassen, dazu muss es nicht angeordnet worden sein, ist aber immer noch gleich teuer. Es gibt da Leute, die teilweise auch warten bis wieder aufgedreht wird und ihr Auto in einiger Entfernung parken, damit das keiner merkt. Man zahlt aber dennoch für jede Stunde, die der Lärmmesser bei einem umsonst rumgurkt. Private, selbst durchgeführte Lärmmessungen werden eben nicht zugelassen. Das schreibe ich nur deswegen, weil hier jemand meint, dass man sich technisch gut beraten lassen sollte, weil man das dann vor Gericht verwenden kann und das ist eben nicht so bei selbst aufgestellten Messgeräten.
Ich bin da auch eher der Meinung von Bodenschatz, dass man es erst mit einer kostenlosen App beobachten kann. Allerdings zeichnen die oft erstaunlich schlecht auf, da brauchts ein gutes Mikrophon und von Gerät zu Gerät, egal ob Handy oder Computer gibt es unfassbare Unterschiede.
 

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