recuperation
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Eine Nachbarin von mir (junge Frau, wohnt im selben Mehrfamilienhaus) ist seit ca. neun Monaten verschollen. Sie ist wohl krank und irgendwo in Behandlung. Genaueres weiß man nicht. Anfangs kam immer noch jemand und hat ihre Post abgeholt. Seit Anfang dieses Jahres geschieht auch das nicht mehr. Die Miete wird wohl per Dauerauftrag überwiesen, ggf. auch von einem fremden Konto (Eltern oder so).
Da sich niemand um die Post kümmert, quoll zuerst der Briefkasten über und zwischenzeitlich stapelt sich die Post auch im Hausflur. Neben unzähligen Mahnungen sind da auch zwei gelbe Umschläge bei, förmliche Zustellungen durch das Gericht. Ich schnüffle der Mitbewohnerin sicherlich nicht hinterher oder wühle in ihrer Post rum, aber die Briefe liegen hier nun mal offen im Hausflur rum, was will man machen. Anhand des Gerichts (Zentrales Mahngericht) und des von außen lesbaren Aktenzeichens gehe ich davon aus, dass es sich um einen Mahn- und einen Vollstreckungsbescheid handelt. Nächster Schritt wäre also, dass der Gerichtsvollzieher vor ihrer Wohnungstür steht (und niemanden antrifft, also die Tür zwangsweise öffnen lässt).
Ist es in dieser Situation angemessen, kurz an das Gericht zu schreiben, dass die Schuldnerin erkrankt ist, seit Monaten nicht mehr in ihrer Wohnung war und sich zurzeit niemand um ihre Post kümmert, damit die Gegenseite mit der Zwangsvollstreckung noch wartet? Oder ist das eher unangebrachte Einmischung in fremde Angelegenheiten? Würdet ihr das an Stelle der Betroffenen eher positiv oder negativ bewerten, wenn das jemand für euch tun würde? Irgendwie geht es ja auch darum zu verhindern, dass die Betroffene vor einer zwangsweise geöffneten Wohnungstür steht, wenn sie dann irgendwann mal nach Hause zurückkehrt... Das Gefühl, dass in Abwesenheit jemand die komplette Wohnung durchsucht hat, ist ja schätzungsweise auch nicht gerade hilfreich.
Da sich niemand um die Post kümmert, quoll zuerst der Briefkasten über und zwischenzeitlich stapelt sich die Post auch im Hausflur. Neben unzähligen Mahnungen sind da auch zwei gelbe Umschläge bei, förmliche Zustellungen durch das Gericht. Ich schnüffle der Mitbewohnerin sicherlich nicht hinterher oder wühle in ihrer Post rum, aber die Briefe liegen hier nun mal offen im Hausflur rum, was will man machen. Anhand des Gerichts (Zentrales Mahngericht) und des von außen lesbaren Aktenzeichens gehe ich davon aus, dass es sich um einen Mahn- und einen Vollstreckungsbescheid handelt. Nächster Schritt wäre also, dass der Gerichtsvollzieher vor ihrer Wohnungstür steht (und niemanden antrifft, also die Tür zwangsweise öffnen lässt).
Ist es in dieser Situation angemessen, kurz an das Gericht zu schreiben, dass die Schuldnerin erkrankt ist, seit Monaten nicht mehr in ihrer Wohnung war und sich zurzeit niemand um ihre Post kümmert, damit die Gegenseite mit der Zwangsvollstreckung noch wartet? Oder ist das eher unangebrachte Einmischung in fremde Angelegenheiten? Würdet ihr das an Stelle der Betroffenen eher positiv oder negativ bewerten, wenn das jemand für euch tun würde? Irgendwie geht es ja auch darum zu verhindern, dass die Betroffene vor einer zwangsweise geöffneten Wohnungstür steht, wenn sie dann irgendwann mal nach Hause zurückkehrt... Das Gefühl, dass in Abwesenheit jemand die komplette Wohnung durchsucht hat, ist ja schätzungsweise auch nicht gerade hilfreich.