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Zahlungserinnerung von der Agentur für Arbeit?

B

Biko

Gast
Hallo Community,

ich habe heute Post von meiner Stadt bekommen.

es geht darum, dass meine Mutter im Zeitraum vom 01.10.2006 bis 28.02.2010 Leistungen von der Agent für Arbeit und der Stadt ..... für sich und für mich beantragt hatte. Zu dem Zeitpunkt war ich 14 Jahre alt und wusste nicht, dass sie ebenfalls für mich Geld bezog. Jedenfalls zog am 01.10.2006 auch der Lebensgefährte mit in die Wohnung. Meine Mutter hatte dies nicht gemeldet. Nun habe ich ein Schreiben bekommen, dass ich für den Zeitraum eine Nachzahlung von 2.432,23 Euro leisten muss.

ich hab am 28.12.2010 (anscheinend, allerdings wurde mir das von meiner Mutter nie kommuniziert) zum ersten Mal die Zahlungsaufforderung bekommen. Danach kam nie wieder was. Heute öffne ich den Brief, ich hab gedacht, es zieht mir den Boden unter den Füßen weg.

kennt sich jemand aus, oder kennt jemanden der jemand kennt, der in einer ähnlichen Situation war/ist und was er getan hat?!

die damalige Situation mit dem Lebensgefährten meiner Mutter war sehr schwer. Ich habe nie Geld bekommen, wurde von ihm immer angeschrien, wenn ich mir was zum Essen holen wollte und jetzt soll ich wegen so einem Menschen so viel Geld nachzahlen, das macht mich so wütend
 

Poros

Mitglied
Der 28.12.2010 könnte das Datum sein, an dem der Rückforderungsbescheid inklusive Zahlungsaufforderung erstellt wurde. Rechtsmittel können dagegen aufgrund des Ablaufs der Fristen für einen Widerspruch und einen Überprüfungsantrag nicht mehr eingelegt werden.

Ich sehe für dich vor allem einen Ansatz in der Einrede und Beschränkung der Minderjährigenhaftung nach § 1629a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Ich empfehle dir folgendes Vorgehen:
Lass dir in der Maps-Anwendung von G....e (großer Internetkonzern) die Gegend um deine Anschrift anzeigen und gib in der Suchmaske "Anwalt Sozialrecht" ein. Da sollten dann ein paar Treffer erscheinen. Such dir eine/n aus und wende dich mit deinem Sachverhalt an diese/n. Bei der Klärung der Frage nach den Kosten für den Anwalt sollte auch das Thema Beratungshilfe einfließen.

Solltest du bei der Suche nach einem Anwalt auf eine bundesweit tätige Kanzlei aus einer norddeutschen Hansestadt stoßen (die werben im Netz mit einer gewissen Aufdringlichkeit) so hier meine Meinung zu denen: Auf einer Skala von null (nicht gut) bis zehn (top) rangieren die für mich bei einer eins (knapp besser, als wenn eine absolut unbedarfte Person versucht, alleine mit dem Vorgang klarzukommen).
 
G

Gelöscht 117093

Gast
Hallo Community,

es geht darum, dass meine Mutter im Zeitraum vom 01.10.2006 bis 28.02.2010 Leistungen von der Agent für Arbeit und der Stadt ..... für sich und für mich beantragt hatte. Zu dem Zeitpunkt war ich 14 Jahre alt und wusste nicht, dass sie ebenfalls für mich Geld bezog. Jedenfalls zog am 01.10.2006 auch der Lebensgefährte mit in die Wohnung. Meine Mutter hatte dies nicht gemeldet. Nun habe ich ein Schreiben bekommen, dass ich für den Zeitraum eine Nachzahlung von 2.432,23 Euro leisten muss.
Ich würde denen schon mal schreiben, dass Du in dieser Zeit nicht volljährig warst und auch nicht Empfänger des Geldes. Du warst nach dem Gesetz nicht mal geschäftsfähig. Daher Widerspruch gegen diesen Bescheid auf jeden Fall einlegen, sonst wird der rechtskräftig und somit vollstreckbar. Wenn die Geschichte dann weitergeht, dann würde ich einen Anwalt für Sozialrecht einschalten.
 
G

Gelöscht 117359

Gast
SGB II Vorgänge sind extrem komplex, man muss den gesamten Vorgang kennen, um eine Aussage treffen zu können.
Ab zum Anwalt für Sozialrecht. Der kann Akteneinsicht anfordern und sich vollumfänglich mit dem Sachverhalt auseinander setzen.
Auf jeden Fall an die Beschränkung der Minderjährigenhaftung denken, aber das macht alles ein Fachanwalt für Sozialrecht. Am besten einer aus deiner Stadt und keine gewisse Internetkanzlei ;-) das ist nur eine Gelddruckmaschine für diese Internetkanzlei.
 

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