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Kann man Vaterschaft einklagen?

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4ny0n3

Gast
Stellt euch mal vor, ein Mann und eine Frau hatten eine kurzwellige Beziehung und danach Funkstille. Derweil trägt die Frau eine Schwangerschaft aus und gibt an, der Vater wäre unbekannt oder jemand anderes.

Der Mann findet das heraus und glaubt, dass das sein Kind sein könnte. Hätte er das Recht, die Vaterschaft festzustellen und ein Sorgerecht zu bekommen?
 
G

Gelöscht 69940

Gast
Kommt immer auf die jeweiligen Umstände an und deswegen ab zum Fachanwalt.

Theoretisch kann aber jeder jederzeit eine Vaterfeststellungsklage einreichen und falls dort herauskommt es wäre möglich, wird ein Test angeordnet. Kommt er da als Vater heraus, kriegt er auch allermeistens das Sorgerecht. Umgangsrechte und Zahlpflichten (Unterhalt, unter umständen auch rückwirkend von Geburt ab) hat er ab Feststellung der Vaterschaft sowieso.
 
C

Chombatta

Gast
Stellt euch mal vor, ein Mann und eine Frau hatten eine kurzwellige Beziehung und danach Funkstille. Derweil trägt die Frau eine Schwangerschaft aus und gibt an, der Vater wäre unbekannt oder jemand anderes.
Der Mann findet das heraus und glaubt, dass das sein Kind sein könnte. Hätte er das Recht, die Vaterschaft festzustellen und ein Sorgerecht zu bekommen?
Ja, aber nicht nur Sorgerecht sondern auch um Unterhalt zahlen zu ( dürfen ).
Glaubt er es nur, was hat er den Herausgefunden, wenn es so wäre wüste er es ja!
Bist du es der glaubt....Vater zu sein?
 
O

Osmosieker

Gast
Wenn die Frau das nicht will, kann der ( vermeintliche ) Vater gar nichts:
Der mutmaßliche biologische Vater eines unehelichen Kindes kann nicht auch die rechtliche Vaterschaft für sich beanspruchen, wenn das Kind in die Familie der Mutter integriert ist.
Das bekräftigte das Bundesverfassungsgericht in einem veröffentlichten Beschluss.
Die "bestehende rechtlich-soziale Familie" habe dann im Interesse des Kindeswohls Vorrang, erklärten die Karlsruher Richter zur Begründung (Az: 1 BvR 1154/10).
 

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