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Hilfe von der Stadt

G

Gelöscht 5176

Gast
Was rät den der Anwaltskumpel ? Er müsste euch doch fundierte Gesetzesgrundlagen liefern können!
Gefühlsmäßig hätte ich das mit dem Vermieter geregelt, damit möglichst wenig Schaden für den Vermieter entsteht.
Aber Gefühle decken sich nicht unbedingt mit dem Gesetz und Recht.

Ich habe nochmals das BGB gewälzt und folgende § gefunden.
§ 563 Absatz 3
Die Tochter ist unter der Anschrift der Mietswohnung der Mutter gemeldet.
Also tritt sie automatisch in den Mietvertrag ein, wenn sie diesen nicht kündigt.
Das hat nichts mit dem Erbe bzw dessen Nichtantreten der Erbschaft zu tun.

Wenn ihr das Erbe ausschlagt, dann müsst ihr vermutlich auch nicht kündigen, sondern es ist Sache des Nachlassgerichts.
Allerdings würde ich dem Vermieter mitteilen, dass ihr das Erbe ausschlagt und das alles in den Händen des Nachlassgerichts liegt und er sich dorthin wenden soll.
Weder ihr noch der Vermieter darf die Wohnung betreten, dass ist allein Sache des Nachlasspflegers.

Allerdings gehört sämtlicher Nachlass zur Wohnung und muss in der Wohnung verbleiben.
Hat die Schwägerin irgendwelche Gegenstände (z.B TV) wirklich selbst bezahlt und kann dies nachweisen, würde ich das über den Nachlasspfleger klären, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
Die Schlüssel würde ich dem Nachlassgericht aushändigen.

Hierzu habe ich im BGB folgendes gefunden:
§ 1960 BGB Sicherung des Nachlasses; Nachlasspfleger

(1) Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. Das Gleiche gilt, wenn der Erbe unbekannt oder wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat.
(2) Das Nachlassgericht kann insbesondere die Anlegung von Siegeln, die Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten sowie die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses anordnen und für denjenigen, welcher Erbe wird, einen Pfleger (Nachlasspfleger) bestellen......

Der Gearschte bei der ganzen Sache ist wohl der Wohnungseigentümer, der für die ganze materielle Bredouille deiner Schwiegermutter nichts kann.

Wenn deine Schwägerin einen Anwalt zum Kumpel hat, wird er euch doch auch seine Vorgehensweise benannt haben.
Vielleicht magst du uns berichten, was er euch vorgeschlagen hat, oder wie es am Ende insgesamt ausgegangen ist.
Für uns hier im Forum finde ich eine Rückmeldung immer vorteilhaft, um unseren Horizont und Kenntnisse zu erweitern. Wer weiß, wann nächste Fragesteller in diese Bredouille kommt und nachfragt.

Alles Gute
 
G

Gelöscht 5176

Gast
@gigi2 Wir haben schon die Erbe als erstes ausgeschlagen. Die Wohnung zu kündigen ist jetzt eigentlich gar nicht mehr nötig oder? Theoretisch dürfen wir auch nicht mehr rein. Und alles was in der Wohnung gibt gehört uns nicht mehr. Die Schwägerin nimmt auch nur ihr Zeug. Obwohl was ihre Sachen sind und was nicht kann keiner prüfen. Gehörten ja beiden quasi, wenn sie z.B. Fernseher mitnehmen will.

Anmerkung von mir: (meine Meinung dazu)
Doch, sie muss durch Kaufbelege nachweisen können, dass es ihr Eigentum ist. Da wäre ich ganz vorsichtig. Ruckzuck wird sie beobachtet und schon wird ermittelt und sie ist wegen Unterschlagung dran. So ein Eintrag im Führungszeugnis macht sich als Studentin nicht gut. Das lohnt doch alles nicht. Einen gebrauchten TV bekommst du für 50 € nachgeworfen. Sprecht da lieber mit dem Nachlassverwaltern. Wenn der TV ein Geschenk der Mutter an die Tochter war....

@Neverleaving ein junger Mensch in Not wäre vielleicht auch ein Grund.
 
G

Gelöscht 114641

Gast
@Deuterium_ru:
Dann frag doch gleich bei der nächsten Bank nach ob sie dir ein paar Scheine schenken, wenn ein junger Mensch in Not Grund genug ist um unrechtmäßige Steuergelder zu verteilen.
 

Deuterium_ru

Mitglied
@gigi2 Es läuft alles nicht so schnell. Wir hatten gestern die Beerdigung. Der Anwalt ist Kumpel von Kumpel, habe persönlich kein Kontakt mit ihm. Die kleine trauert jetzt und kriegt nichts auf die Reihe.
Der Vermieter hat auch noch nicht reagiert. Meldet sich dann Nachlassgericht irgendwann?
Der Wohnungseigentümer ist der grösste Wohnungsunternehmen in Deutschland über die oft in Medien zuhören gibt, dass er eigene Mieter verarscht. Also wie viel Schaden für den dann enstehen ist mir egal.
Danke für deine Ratschläge. Wenn die Geschichte ein Ende hat schreib ich wie es ausgegangen ist.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
@gigi2 Es läuft alles nicht so schnell. Wir hatten gestern die Beerdigung. Der Anwalt ist Kumpel von Kumpel, habe persönlich kein Kontakt mit ihm. Die kleine trauert jetzt und kriegt nichts auf die Reihe.
Der Vermieter hat auch noch nicht reagiert. Meldet sich dann Nachlassgericht irgendwann?
Der Wohnungseigentümer ist der grösste Wohnungsunternehmen in Deutschland über die oft in Medien zuhören gibt, dass er eigene Mieter verarscht. Also wie viel Schaden für den dann enstehen ist mir egal.
Danke für deine Ratschläge. Wenn die Geschichte ein Ende hat schreib ich wie es ausgegangen ist.
Ihr müsst doch sowieso das Erbe innerhalb der Frist beim Nachlassgericht ausschlagen. Ich würde mich dort erkundigen, wie mit der Wohnung zu verfahren ist.
Für den Wohnungseigentümer ist meiner Meinung notwendig, dass die Schwägerin (die bisher in der Wohnung gemeldet war) mitteilt, dass sie den Mietvertrag nicht übernehmen wird und sich bereits abgemeldet hat. Zudem würde ich mitteilen, dass alle Erben das Erben ausschlagen und die Schlüssel dem Nachlassgericht übergeben wurden. Dann kann der Wohnungsgesellschaft dort die Angelegenheit klären und ihr seid aus der Sache raus.
 
B

Besserwisser

Gast
Ihr müsst doch sowieso das Erbe innerhalb der Frist beim Nachlassgericht ausschlagen. Ich würde mich dort erkundigen, wie mit der Wohnung zu verfahren ist.
Für den Wohnungseigentümer ist meiner Meinung notwendig, dass die Schwägerin (die bisher in der Wohnung gemeldet war) mitteilt, dass sie den Mietvertrag nicht übernehmen wird und sich bereits abgemeldet hat. Zudem würde ich mitteilen, dass alle Erben das Erben ausschlagen und die Schlüssel dem Nachlassgericht übergeben wurden. Dann kann der Wohnungsgesellschaft dort die Angelegenheit klären und ihr seid aus der Sache raus.
Stimmt nicht!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Deuterium_ru

Mitglied
Wir haben schon ausgeschlagen, aber nicht direkt bei Nachlassgericht, sondern durch Notar und per Einschreiben hingeschickt. Eine Bestätigung kam auch, dass sie den erhalten haben, aber so viel ich weiß bekommen wir von denen nichts mehr(laut Arbeitskollege, der auch schon mal gemacht hat).
Die Sache mit dem Schlüssel... hoffentlich wird der Nachlassgericht sich dann bei der Schwägerin melden, um weitere Procedere in Kraft zu setzen.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Deine Aussage "stimmt nicht" ist zu dürftig, Schreibe doch bitte, was deiner Meinung nach nicht stimmt, damit wir darüber diskutieren können.
Ich lass mich immer wieder gerne eines besseren belehren.
Aber nenne bitte Quellen, woher du deine Infos beziehst, dann kann man besser recherchieren.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Wir haben schon ausgeschlagen, aber nicht direkt bei Nachlassgericht, sondern durch Notar und per Einschreiben hingeschickt. Eine Bestätigung kam auch, dass sie den erhalten haben, aber so viel ich weiß bekommen wir von denen nichts mehr(laut Arbeitskollege, der auch schon mal gemacht hat).
Die Sache mit dem Schlüssel... hoffentlich wird der Nachlassgericht sich dann bei der Schwägerin melden, um weitere Procedere in Kraft zu setzen.
Warum rufst du nicht beim Nachlassgericht direkt an und verschaffst dir Klarheit. Alles andere ist doch Spekulation. Hier sagt einer das, der andere sagt stimmt nicht und so drehen wir uns im Kreis.
Ich habe meine "Weisheiten" auch nur von BGB und von Anwaltsseiten oder https://www.n-tv.de/ratgeber/Darf-der-Vermieter-die-Wohnung-raeumen-article20215938.html
Hier kannst du selbst nachlesen.
 

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