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Apotheke - Rezept nachreichen

G

Gelöscht 69542

Gast
Kann mir jemand sagen, ob Apotheken das machen (dürfen)?
Ein rezeptpflichtiges Medikament (in diesem Fall Creme und Waschgel gg. Akne) ausgeben, wenn man das Rezept erst ein paar Tage später nachreichen kann?
Hallo,
also mein Apotheker macht das, er kennt mich allerdings schon ewig, allerdings gibt er nur ein Teil raus, also bei 3 Flaschen Tropfen, gibt er mir 1 Flasche, die reicht dann zwei Wochen und in der Zeit hab ich das Rezept dann auch und reiche es nach.
Bei Waschgel u.ä. wird das allerdings schwer gehen. Ich würde ihn trotzdem mal fragen, oder ihm sagen, er könnte deinen Arzt anrufen, dass er bestätigen kann, dass das Rezept auf dem Weg ist oder so...
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Rein rechtlich dürfen Apotheken dir erst ein rezeptpflichtiges Medikament herausgeben, nachdem du das Rezept abgegeben hast.
Egal ob du schon öfters in der Apotheke ein Rezept mit dem gleichem Medikament bekommen hast, auch egal wenn die Apotheke weiß, dass du Dauerpatient mit dem Rezept bist.

Das ist die rechtliche Geschichte, wenn ein Apotheker sich daran hält (was er müsste) stehst du auf verlorenem Posten.
Der Hintergrund ist eventuell auch die Abrechnungskasse. Im Zeichen der Digitalisierung kann man jeden Vorgang nachvollziehen.
Für den Apotheker ist eine gewährte Kulanz gegenüber dem Kunden eine heikle Angelegenheit.

Es gibt sicher auch kulante Apotheken. Da musst du einfach Glück haben. Sie handeln dann auf eigenes Risiko über eventuelle Folgen.

Kein Problem stellt dar, wenn der Arzt das Rezept in die Apotheke faxt, du holst es dann aufgrund des Faxes ab und lieferst das Originalrezept nach.
 

TomTurbo

Aktives Mitglied
Kann mir jemand sagen, ob Apotheken das machen (dürfen)?
Ein rezeptpflichtiges Medikament (in diesem Fall Creme und Waschgel gg. Akne) ausgeben, wenn man das Rezept erst ein paar Tage später nachreichen kann?
Bei uns in Österreich ist das absolut üblich. Ob du es bekommst, liegt natürlich im Ermessen des Pharmazeuten. Und natürlich hängt es von der Art des Medikamentes ab. Bei einem Waschgel sehe ich kein großes Problem.
Wahrscheinlich musst du es aber bezahlen.
 
S

SeppelFrickeNeu

Gast
In der Schweiz wird durch die Gesetzgebung eine solche Situation weit problemloser gehandhabt als hierzulande: Der Apotheker hat dort die Befugnis, nach eigenem Ermessen zu handeln, wenn ihm der Patient sowie dessen übliche Medikation bekannt sind.
In Deutschland verbietet das Arzneimittelgesetz (AMG) ein solches Vorgehen.
In den vergangenen Jahren wurden solche Fälle auch immer wieder vor Gericht verhandelt, das Strafmaß war zum Teil beträchtlich – auch Berufsverbote wurden ausgesprochen.
 

beihempelsuntermsofa

Sehr aktives Mitglied
Also ich war mitlerweile bei der Apotheke.
Der Arzt schickt das Rezept per Post zu mir und ich hab in der Apotheke gebeten ob sie das Waschgel denn bitte schon bestellen können damit es dann da ist wenn ich das Rezept habe. Das haben sie gemacht.
Aber geben dürfen sie es mir nicht bevor ich ihnen das Rezept aushändige.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Also ich war mitlerweile bei der Apotheke.
Der Arzt schickt das Rezept per Post zu mir und ich hab in der Apotheke gebeten ob sie das Waschgel denn bitte schon bestellen können damit es dann da ist wenn ich das Rezept habe. Das haben sie gemacht.
Aber geben dürfen sie es mir nicht bevor ich ihnen das Rezept aushändige.
Genau so sieht es das Gesetz vor und so kenne ich das Prozedere seit einigen Jahren.
Ich finde es bei Dauerpatienten total nervig - aber die Apotheker haben Angst vor den Kollegen. Leider spricht sich so eine Kulanz immer herum und die Konkurrenz hört mit.....
Obwohl es auch mit total anranzt habe ich Verständnis für die Vorgehensweise.
 

Farnmausi

Aktives Mitglied
... habe Glück und mein Doc faxt rüber und es klappt und wird mir auch gebracht. Aber ich bin registrierter Dauerkunde ´, das macht schon einen Unterschied und ich vermute ... nach dem jetzt diese Abrechnungsfirma Insolvenz angemeldet hat ... muss man abwarten keine Ahnung ob meine Apotheke betroffen ist :(
 

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