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Gewalttätiger Vater, JA hilft nicht

  • Starter*in Starter*in Luisa_Mueller
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Luisa_Mueller

Gast
Hallo zusammen,

kurz nach der Geburt meiner Tochter (heute 11 Jahre) habe ich mich vom Kindsvater getrennt, da er gegenüber von mir gewalttätig geworden ist. Ich habe ihn selbstverständlich angezeigt. Leider hat eine Person eine Falschaussage gemacht und der Fall wurde fallen gelassen.
In dieser Zeit habe ich oft Einladungen zum JA und Anwaltsbriefe erhalten, dass er Umgang mir der Kleinen möchte. Meist hieß es nur, er sei der Vater und er hat das Recht. Die direkte Kommunikation mit ihm ist mittlerweile unmöglich geworden, da ich nur angeschriehen und beleidigt werde. Es liegt auch eine posttraumatische Störung bei ihm vor. Trotz dieser Strapazen hat er sich um meine Tochter nicht ansatzweise bemüht. Hochgerechnet hat er sie 2 Mal im Jahr gesehen.

Nun hat er noch einen Sohn (6 Jahre). Gegenüber von ihm wurde er ebenfalls gewalttätig, so dass der kleine ihm weggenommen wurde und in ein Heim gekommen ist. Er ist bereits ca. 6 Monate im Heim

Da sein Sohn nicht mehr bei ihm ist, ist ihm eingefallen, dass er ja noch ein Kind hat.

Jetzt fordert er wieder um Umgang mit meiner Tochter. Das selbe Spiel fängt vom neuen an. Aber diesmal ist es anders.

Meine Fragen wären:

Da schon einiges an Gewaltpotenzial (mir bekannte Fälle: seine Mutter, die Mutter seines Sohnes, ich und sein Sohn) gezeigt wurde und ich nun um meine Tochter besorgt bin, habe ich Hilfe beim Jugendamt gesucht. Diese nehmen meine Sorgen nicht ernst. Sie meinen nur ihm sei die Hand ausgerutscht (Ahh ja, passiert wohl jedem, dass dadurch das Kind weggenommen wird). Und er habe ja meiner Tochter noch nichts angetan (Da musste ich erst mal schlucken).

Wieso wollen die JA-Mitarbeiter gar nicht sehen, wie er wirklich ist?

Wo kann ich noch Rat und Unterstützung erhalten?

Wie kann ich das Problem lösen, ohne dass meine Tochter viele Strapazen mitmachen muss und ich gleich einen Anwalt einschalten muss? Wie bereits oben beschrieben, Kommunikation in dem Fall ist nicht möglich.

Ich hoffe ich erhalte gute Tipps.

Ich suche um Rat, daher bitte ich euch, schreibt mir keine Belehrungen. Ja ich weiß, er ist der Vater und er hat Rechte.

Viele Grüße
 
Wieso wollen die JA-Mitarbeiter gar nicht sehen, wie er wirklich ist?
Das Jugendamt hat Einblick in die vollständigen Akten der "Wegnahme". Ja, dies sogar selber veranlasst.
Es wird vermutlich Gründe geben, die Dir (mangels Einblick in den Fall des Halbgeschwisterkindes) nicht bekannt sind.

Es ist also ein Stochern im Nebel. Ich würde deshalb die Angelegenheit konstruktiver angehen.
 
Mit konstruktiv meine ich -und da Du ja schon genug Anwalts- bzw. Konflikterfahrung hast- , lass den Umgang zu.

Ich wäre an Deine Stelle auch besorgt, aber würde mich nicht versperren.
Und ich würde meine Besorgnis keinstenfalls gegenüber dem Kinde zeigen. Niemals!

Ihr seid ein "Hochkonfliktfall". Das ist keine Schuldzuweisung. Ich will nur sagen, die Kinder haben dadurch extremst empfindliche Antennen entwickelt.
Es gibt natürlich auch Ausnahmen, aber in der Regel ist absolute Zurückhaltung von eigenen Werturteilen gegenüber dem anderen Elternteil, dem Kind das Beste (in Hochkonfliktfällen).

Der Vater ist gegenüber dem Kind nicht gewalttätig geworden. Rechtlich ist klar, dass einem Kind auch der Umgang mit einem Elternteil mit Defiziten nicht verweigert werden kann.

Eure Tochter ist 11 und hat den Papa lange nicht gesehen. Sollte ihm beim Wiedersehen gleich die "Hand ausrutschen", dann wird ein 11-jähriges Kind, was nicht im geringsten (weder emotional, noch materiell) in Abhängigkeit zum Vater steht, sofort das Weite suchen.
Stehen Kinder in Abhängigkeit zum Elternteil, wäre der Vorfall klar ein ganz anderer (deshalb vielleicht die unterschiedlichen Muster des Jugendamtes zu Sohn, Tochter)

Hier gibt es Widersprüche....
In dieser Zeit habe ich oft Einladungen zum JA und Anwaltsbriefe erhalten, dass er Umgang mir der Kleinen möchte.
...
Trotz dieser Strapazen hat er sich um meine Tochter nicht ansatzweise bemüht.
Richter, Gutachter, Verfahrensbeistände würden den Widerspruch erkennen und ggf. Dir negativ auslegen.
 
Wie sieht es mit dem Recht bzw. der Pflicht auf eine Begleitperson aus, wenn der Besuch ggf. unumgänglich ist? Wenn ihm ständig ein MA des JA auf die Finger schaut, wird er hoffentlich die Beleidigungen etc. bleiben lassen.
 
(...) da er gegenüber von mir gewalttätig geworden ist. (...)

Kann es sein, dass er, der stärkere , so sehr gequält wurde, dass er keinen Ausweg mehr gesehen hat und nun perfeft in das Muster des gewalttätigen Mannes passt?

In dieser Zeit habe ich oft Einladungen zum JA und Anwaltsbriefe erhalten, dass er Umgang mir der Kleinen möchte. (...)

Trotz dieser Strapazen hat er sich um meine Tochter nicht ansatzweise bemüht. Hochgerechnet hat er sie 2 Mal im Jahr gesehen.
Hat er den Umgang bekommen - oder hast Du den Umgang erfolgreich zu verhindern gewusst, Dein geliebtes Kind als Druckmittel eingesetzt und Dich der Entfremdung schuldig gemacht?
Ist nur ne Frage......

Wie wärs denn mit dem Rat hier?

Mit konstruktiv meine ich -und da Du ja schon genug Anwalts- bzw. Konflikterfahrung hast- , lass den Umgang zu.

Ich wäre an Deine Stelle auch besorgt, aber würde mich nicht versperren.
Und ich würde meine Besorgnis keinstenfalls gegenüber dem Kinde zeigen. Niemals!

Ihr seid ein "Hochkonfliktfall". Das ist keine Schuldzuweisung. Ich will nur sagen, die Kinder haben dadurch extremst empfindliche Antennen entwickelt.
Es gibt natürlich auch Ausnahmen, aber in der Regel ist absolute Zurückhaltung von eigenen Werturteilen gegenüber dem anderen Elternteil, dem Kind das Beste (in Hochkonfliktfällen).

Der Vater ist gegenüber dem Kind nicht gewalttätig geworden. Rechtlich ist klar, dass einem Kind auch der Umgang mit einem Elternteil mit Defiziten nicht verweigert werden kann.

Eure Tochter ist 11 und hat den Papa lange nicht gesehen. Sollte ihm beim Wiedersehen gleich die "Hand ausrutschen", dann wird ein 11-jähriges Kind, was nicht im geringsten (weder emotional, noch materiell) in Abhängigkeit zum Vater steht, sofort das Weite suchen.
Stehen Kinder in Abhängigkeit zum Elternteil, wäre der Vorfall klar ein ganz anderer (deshalb vielleicht die unterschiedlichen Muster des Jugendamtes zu Sohn, Tochter)

Hier gibt es Widersprüche....

Richter, Gutachter, Verfahrensbeistände würden den Widerspruch erkennen und ggf. Dir negativ auslegen.

Würden sie es negativ auslegen?
Was meinst Du dazu?
 
Hallo,

wie jedesmal hat er Recht bekommen und es wurden Termine ausgemacht. Meist wurde von seiner Seite nur ein Termin wahrgenommen. Das habe ich gemeint, dass er sich nicht ansatzweise bemüht hat. Ich habe ihm nie den Umgang verweigert.

Grüße
 
Hallo,

wie jedesmal hat er Recht bekommen und es wurden Termine ausgemacht. Meist wurde von seiner Seite nur ein Termin wahrgenommen. Das habe ich gemeint, dass er sich nicht ansatzweise bemüht hat. Ich habe ihm nie den Umgang verweigert.

Grüße
Dann verweigere ihm auch weiterhin nicht den Umgang. Ziehe Dir diesen Schuh nicht an.

Wenn der Papa sich als unzuverlässig erweist, dann überlass das Konfliktfeld zu seiner Tochter auch ihm selber. Deine Tochter ist 11 und kann ihre eigenen Erfahrungen machen.
Mischst Du Dich ein, z.B. indem Du den Umgang zum Papa madig machst, dann bekommst ggf. Du von Deiner Tochter die Schuld zugeschoben.
 
Hi!

Ich habe ja kein juristisches Wissen, aber ein Sachbearbeiter beim Jugendamt, der ernsthaft wörtlich sagt, dem Vater sei halt die Hand ausgerutscht und der Tochter sei ja bisher nichts passiert, der ist reif fürs Anschwärzen beim Vorgesetzten. Und wnen sich dann nichts tut, eine Etage höher oder an die Presse!

Die Antwort ist in meinen Augen absolut unverschämt, wenn man in einem Jugendamt eigentlich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen zuständig ist. Das kann man am Stammtisch los lassen, aber nicht im Job!

Und ich sehe es auch so: Wenn er seinen Sohn weg genommen bekommen hat, war da mit Sicherheit einiges an Gewalt im Spiel. Warum sollte das Amt jetzt wollen, dass du deiner Tochter diesem Risiko aussetzt?

Ich hoffe sehr, du kannst etwas dagegen unternehmen. Alles Gute!
 
Hallo Sadie02,

vielen Dank für deine Unterstützung.
In solchen Fällen zählt der gesunde Menschenverstand nicht und man beruht nur auf Rechte und Gesetze.

Grüße
 

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