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GEZ-Nachzahlung bei nachträglicher Rentengewährung

G

Gelöscht 77808

Gast
Du mußtest also nachzahlen? Irgendwie hat sonst jeder meien Frage falsch verstanden: ich wollte wissen ob ich nachzahlen muß für den Zeitraum für den ich aufgrund des ALGII Bezugs eine Befreiung hatte und für den ich nachträglich EM-Rente bekomme. Vielleicht hattest Du das ja richtig verstanden?
Hallo!
Deine Nachfrage ändert nichts an meiner Einschätzung, dass nur der befreit wird, der beantragt. ZB rückwirkend Komma weil...

Sende also zeitnah einen Antrag auf Befreiung und gib an, ab wann Du befreit sein willst.
Du wirst eine Antwort bekommen, die Du prüfen kannst.
 
P

Petra55

Gast
Hallo!
Deine Nachfrage ändert nichts an meiner Einschätzung, dass nur der befreit wird, der beantragt. ZB rückwirkend Komma weil...

Sende also zeitnah einen Antrag auf Befreiung und gib an, ab wann Du befreit sein willst.
Du wirst eine Antwort bekommen, die Du prüfen kannst.
Danke. Ich verstehe aber nicht was Du meinst. Ich war befreit bzw. der Befreiungszeitraum läuft noch. Ich muss also keine Befreiung beantragen sondern mitteilen daß der Befreiungsgrund weggefallen ist (wie das jemand hier schrieb) und dann wohl nachzahlen. Hätte ja auch sein können daß die GEZ da kulant ist und die Befreiung gelten und zum nächsten Monat auslaufen lässt..Für eine zukünftige Befreiung sehe ich derzeit keine Rechtsgrundlage ...ich kann den ja schlecht damit begründen daß ich so arm dran bin und auf einen Tischler für den Küchenumbau spare oder gerne mal meinen Geburtsort kennenlernen möchte bevor ich das Zeitliche segne ;-).
 

Hamsterrad

Aktives Mitglied
Off topic:
Ob die GEZ gerecht abgerechnet wird oder nicht ist vielleicht diskussionswürdig.

Aber gerade heute brauchen wir die öffentlich-rechtlichen mehr denn je. Sonst wären nur noch die privaten verfügbar, wohin das führt sieht man in Russland, Italien oder den USA. Und wer sich über Youtube und Facebook "informiert" bekommt so allerhand, da jeder was rausposaunen kann ohne die Verantwortung für den Inhalt zu übernehmen. Was zur Zeit an falschen und/oder frisierten Aussagen unterwegs ist, sieht man an den Demos.
 
G

Gelöscht 114478

Gast
Du mußtest also nachzahlen? Irgendwie hat sonst jeder meien Frage falsch verstanden: ich wollte wissen ob ich nachzahlen muß für den Zeitraum für den ich aufgrund des ALGII Bezugs eine Befreiung hatte und für den ich nachträglich EM-Rente bekomme. Vielleicht hattest Du das ja richtig verstanden?
Nein, nicht nachzahlen, aber ich muss trotz kleiner Rente weiterhin GEZ zahlen.
 
A

Alböguhl

Gast
Nein, nicht nachzahlen, aber ich muss trotz kleiner Rente weiterhin GEZ zahlen.
Genau so ist es, für den Befreiungszeitraum mußt du nichts nachzahlen.
Zahlen mußt du erst ab der Gewährung der Rente, da aber auch Rückwirkend.
Weil ja zwischen Antragstellung und Gewährung einige Zeit vergeht, und deine Rente ab Tag der Antragstellung gezahlt wird, auch Rückwirkend.
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
Ist doch die Frage, von was hat man vorher gelebt? Hat ein Mensch ALG2 bezogen wird es keine GEZ Gebühr geben, und die Rentennachzahlung wird dem Jobcenter zustehen. Was legitim ist.

Hat ein Mensch bis dahin noch gearbeitet oder Krankengeld bezogen oder so muss eventuell nichts zurückgezahlt werden, weil die GEZ Gebühr schon bezahlt wurde.
Welche Möglichkeiten (Szenarien) habe ich vergessen mit einzudenken. Entweder bezieht man soviel Rente, das man über dem Befreiungssatz liegt, dann tut das zwar weh, die Rückzahlung, aber das geht ja allen Menschen so.
Meinem Sohn hat es auch gewurmt, als er die GEZ nachzahlen musste, weil er diese nicht eingeplant hatte. Da kam er nicht drum herum.
 

katie83

Mitglied
Wird ab dem Monat der Renten Bewilligung nachzuzahlen sein.
Nach deiner Änderungsmeldung.
In Härtefällen können Einkommensschwache selbst dann eine Befreiung vom Rundfunk Beitrag erreichen, wenn sie keine Sozialleistungen beziehen.
Ist aber schwer einen Härtefall nachzuweisen und anschließend durchzubringen.
Hier kannst du online Fragen stellen: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/kontakt/index_ger.html
Ja, genau wenn das Einkommen (war bei mir einmal 6 Monate der Fall Rente+Wohngeld) das
Existenzminimum (Regelsatz) um weniger als 17.50 Euro überschreitet (kompliziert, ich weiß).
Also wenn man nach GEZ Abgabe weniger als Hartz4 hätte!

Du solltest also schauen wie hoch Deine Rente monatlich ist.
Evtl. kannst Du Grundsicherung aufstockend zur Rente beantragen, Grundsicherungsempfänger
bekommen wie Hartz4 eine Befreiung.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Ich möchte hier nochmal alle ermuntern, sich nicht vom Beitragsservice dransalieren zu lassen.

Die große Mehrhei tin in Deutschland hält einen Betrag von bis zu 5 Euro für angemessen:

Das Geld wird zu einem großen Teil für Fußballrechte und völlig überzogene Pensionen alter weisser Männer benutzt.

Jeder, der hier feriwillig zahlt, macht sich mitschuldig an diesem System und es ist mit einigen Kniffen aus dem Vollstreckungsrecht ohne weiteres möglich, dauerhaft keinen GEZ-Beitrag zu zahlen.

Bitte überlegt Euch nochmal alle ganz genau, ob Ihr so ein undemokratisches verschwenderisches System wirklich mit Eurem Geld unterstüzen wollt!
 
G

Goast

Gast
Bitte überlegt Euch nochmal alle ganz genau, ob Ihr so ein undemokratisches verschwenderisches System wirklich mit Eurem Geld unterstüzen wollt!
Gute Idee aber versuch mal 4 Leute selbst in der Familie unter einen Hut zu kriegen.
Bei einem Blick in die deutschen Medien drängt sich in regelmäßigen Abständen der Eindruck auf, wir lebten in einem Entwicklungsland, das von Desorganisation und Mißwirtschaft gebeutelt wird.
Muß ich jetzt auch KFZ-Steuern zahlen, weil ich ja die "abstrakte Möglichkeit" habe, ein Auto zu besitzen?
Im 21. Jahrhundert ist es kein Problem mehr die Sender zu verschlüsseln.
Wer es haben will soll ein ABO abschließen.
 

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