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Privatinsolvenz

Sven10

Neues Mitglied
Hallo.
Ich bin seit Anfang des Jahres in der Privatinsolvenz, nun hab eine Anzeige eines Gläubiger bekommen, weil ich die Ware nicht gezahlt hab. Muss ich nun mit ernsten Konsequenzen rechnen? Ich bin noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
 

flower55

Aktives Mitglied
Hallo,
wende Dich an die/den, die/der für Dich die Privatinsolvenz beantragt hat.

Du mußt für eine Privatinsolvenz bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

alles Liebe
 

Sven10

Neues Mitglied
Also ich hab vorhin mal nachgesehen, tatsächlich steht er nicht in der Tabelle, offensichtlich hab ich ihn vergessen, aber nach meinen Kenntnisstand kann er seine Forderung ja noch nachreichen?
 
G

Gelöscht

Gast
Und dann stellt sich noch die Frage des Eingehungsbetruges, denn es könnte ja schon Zahlungsunfähigkeit bei der Bestellung der Ware vorgelegen haben.
 
M

Mbird

Gast
Sollte es sich um eine Forderung aus einer unerlaubte Handlung handeln wird diese von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Auf muss der Gläubiger trotzdem seine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden, dir wird die Anmeldung dann zugestellt und du hast Gelegenheit entweder gegen den Vorwurf der unerlaubten Handlung, der Forderung oder beides Widerspruch einzulegen.
 

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