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Wechsel/Kündigung Krankenversicherung

G

Gelöscht 114641

Gast
Hallo,
ich werde voraussichtlich zum 01.07. eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, sodass ich dann in die Gesetzliche Krankenversicherung muss. Den Arbeitsvertrag werde ich ca. am 20.-22. Juni unterschreiben.

Kann ich nun schon bedenkenlos meine Versicherung kündigen und eine Kasse abschließen oder sollte ich lieber warten bis ich den Arbeitsvertrag fest in die Tasche habe?

MfG
 
G

Gelöscht 5176

Gast
bis zu einer gewissen Einkommenshöhe (cirka 62500 € Jahresbrutto) bleibt dir gar nichts anderes übrig als in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Der Kassenwechsel erfolgt nahtlos - ohne Einhaltung von irgendwelchen Kündigungsfristen.
Deine Mitgliedschaft in der privaten Kasse endet an deinem ersten sozialversicherungspflichtigem Arbeitstag. Es reicht eine Mitteilung an deine private Kasse; du musst aber nachweisen in welcher gesetzlichen K. Kasse du aufgenommen wurdest. Von daher musst du warten, bis der Arbeitsvertrag unterschrieben ist und du dich für eine gesetzliche Kasse entschieden hast.
 

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