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Erpressung und Falschbedschuldigung nach Scheidung

@Bodenschatz: Danke, so ähnlich habe ich mir das auch gedacht mit dem atterstieren.

Bedrohung ist wie folgt
"Du hast mich und mein Leben zerstört und mich mit deinen Leuten aus dem Land gejagt"
(erhielt eine 5-stellige Abfindung als Ehegattenunterhalt, alle Möbel und 5-stelligem Trennungsunterhalt)
"Jetzt musst Du mir den Schaden zahlen sonst mach ich dich fertig"

Das ist die Erpressung.
 
@kasiopaja:
Wie Sie sagt sie hat nichts zu verlieren. Wenn diese Ex in Panki gerät wird Sie um sich
schlagen und alles mögliche erfinden.

Die Vergangenheit hat ja bereits gezeigt das manch ein Ex/Exe damit erfolgreich war und
eine Existenz mit Falschbeschuldigungen zerstört hat.
 
@kasiopaja: Na sicher nicht. Meine Gesundheit leidet auch darunter. Kopfschmerzen, Magenschmerzen etc.

Es ist immer einfacher gesagt als getan. Recht haben und bekommen sind nochmals zwei paar Schuhe.

Ich müsste meine Anwälin aus der Scheidung kontaktieren, die ist auch auf Strafrecht spezialisiert.
 
Ich bin mal gespannt was diese EX bei der Polizei angegeben hat.
Die Polizistin meinte die Schilderungen sind "hanebüchen" gegen den "Unbekannten"
Da ich im Protokoll als der Ex-Man der die Schlüssel weitergab auftauche, bin ich ja mitschuldig.

Da die Polizei nur Stücke vorgelessen hat kenn ich die gesamte Anzeige nicht.
Aber es taucht auch eine Entertainer in der Anzeige auf. Den ich aber auch kennen würde.

Ja, du hast recht schnell zum Anwalt/Anwältin zur rechtlichen Beratun und einholen der Akteneinsicht damit ich weiß worum es geht.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Was Du aktuell brauchst ist Geduld!
Ding ist - wenn man Dir etwas erzählt und Du glaubst es und willst gegen das erzählte angehen, dann gab es keinen Grund, es gab keinen Angriff, RA Kosten sind Dein Schaden.
Die Polizei hat das klug angefangen, die Anzeige gegen Unbekannt aufzunehmen. Als Zeuge hat man die Pflicht auszusagen, als Beschuldigter aber eben nicht, da man an der Strafverfolgung nicht mitzuwirken braucht. Die Zeugenaussage endet also da, wo man Dir unterstellen würde, dass Du etwas davon weisst.
Lass uns mal annehmen, die Staatsanwaltschaft würde glauben, du hättest Schlüssel weiter gegeben.
Du verneinst, aber man glaubt es nicht. Ob es geglaubt wird ist auch ziemlich egal, Vorsatz bei Straftaten ist nachzuweisen. Schlüssel verleihen ist aber keine Straftat sondern Recht.
Dann kommen also Leute und betreten die Wohnung. Wenn man schon glaubt, Du hast die Schlüssel weiter gegeben, glaubt man dann wohl auch, Du hättest die aufgefordert sie nicht nur aufzubewahren sondern zu benutzen.
Man sollte das aber beweisen können...
Die Jungs sind dann wohl in die Wohnung gerannt und haben tatsächlich die Ex angetroffen und dann kam etwas. Angeblich.
Du sollst das gewusst und gewollt haben, dass sie erstens in die Wohnung gehen, zweitens die Ex tatsächlich antreffen, drittens mit der Kuchen essen: Das muss dann aber erst mal bewiesen werden.

An Deiner Stelle hätte ich eine Zeugenaussage - wenn denn überhaupt! echt dünn gehalten, selbst beschuldigen musst Du Dich nicht, und wenn da nichts ist, brauchst du auch keinen Verdacht auf Dich selbst zu lenken.
Weiterhin solltest Du erst mal abwarten, ob die Vergewaltigung bewiesen werden kann. Danach - und nicht davor - gilt es, Leute zu finden, die vorsätzlich daran mitgewirkt haben oder es im Hintergrund initiiert haben (Anstiftung).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nunja eine Verge. ist ja auch ein heftiges Stück.
Fraglich das die Ex nicht zum Arzt gegangen ist und sich das belegen lies.

Und zweitens, stellt sich hier die Frage von welchen Wohnungsschlüsseln die Rede ist.

Während des Trennungsjahres waren Schlüssel bei mir und Ihr. Meine Anwältin kennt den Sachverhalt.
Die Anwältin war bis zu Ihrem Auszug aus der gemeinsamen Ehewohung dabei. In der Zeit ist nichts vorgefallen und auch keien Anzeige. Nach Ihrem Auszug in Ihre neue Wohung ist die Geschichte vorgefallen und da konnte ich die Schlüssel nicht haben da ich ja nicht die Schlüssel vom neuen Vermieter bekommen habe, für eine Wohung die auf Ihren Namen läuft.

Also die Story is wirr und zusammengesponnen. Aber ja, ich werde meine alte Awnwältin reaktivieren und den Fall aufrollen, auf keinen Fall lasse ich mich als Verbrecher darstellen. Genug davon.

Irre bin icht nicht, vielleicht zu gutmütig und naiv.
 
Hallo zusammen,

gerade mit meiner Anwältin gesprochen. Akteneinsicht gibt es nur für Angeglagte.

Da ich nur als "Zeuge" erschienen bin, werde ich keine Akteneinsicht erhalten, auch wenn ich nur beiläufig in der Anzeige erschien.

Auch die Auskunft meiner Rechtschutzversicherung an der telefonischen Rechtsberatung.

Heißt wenn nicht gegen mich ermittelt wird, kann ich herzlichst wenig machen.

Meine Erfahrung ist in D (vielleicht woanders auch so) recht haben und bekommen sind zwei Paar Schuhe. Mann kann sich eine Menge erlauben.

Ernüchternd das ganze.
 

Daoga

Urgestein
Diese ominöse Ex ist entweder selber psychisch gestört (paranoid) oder aber sehr berechnend und geldgierig, vielleicht sogar beides zusammen. Da würde ich mich an die Einschätzung der Polizei halten, die das von vornherein als reichlich unglaubwürdig erkannt hat.

Wenn allerdings irgendein ominöser "bekannter Entertainer" angeblich zu den bösen Buben gehört, hätte ich an Stelle des Beschuldigten keine Hemmungen, mal einen Wink in diese Richtung zu schicken, was ihm da alles unterstellt wird. Personen die im Rampenlicht stehen haben nämlich meist ziemlich scharfe Anwälte und keine Hemmungen, gegen Rufschädiger vorzugehen, so daß die Ex urplötzlich aus einer ganz anderen Richtung massiven Gegenwind bekommen könnte, je abstruser ihre Anschuldigungen werden.
 

Daoga

Urgestein
@Bodenschatz: Danke, so ähnlich habe ich mir das auch gedacht mit dem atterstieren.

Bedrohung ist wie folgt
"Du hast mich und mein Leben zerstört und mich mit deinen Leuten aus dem Land gejagt"
(erhielt eine 5-stellige Abfindung als Ehegattenunterhalt, alle Möbel und 5-stelligem Trennungsunterhalt)
"Jetzt musst Du mir den Schaden zahlen sonst mach ich dich fertig"

Das ist die Erpressung.
Korrekte Antwort: bitte Beweise. Glaubwürdige. Keine verfolgungswahn-typische Geschichten.
Beim Psychiater war diese Person wohl noch nie.
 

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