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Einkommensteuer: Verlustvortrag möglich?

Portion Control

Urgestein
Hallo,

ein Thema mit dem ich mich sonst nie beschäftigen musste:

Unser Haus 1 ist ja jetzt zum Glück verkauft. Anfang 2020 entstand ja dieser große Wasserschaden, ausgelöst vom ehemaligen Mieter, der dann am 31.7 ausgezogen ist.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 17 tausend euro. Also für Beseitigung des Schaden, als auch die rechtlichen Kosten für Anwalt, etc.
Aktueller Stand ist das es definitiv ausgeschlossen ist, das Geld beim ehemaligen Mieter einzutreiben.

Das Haus gehört zu 100 Prozent meiner Freundin, hat mit mir also steuerlich nichts zu tun. Meine Freundin arbeitet teilzeit und die Summe der jährlichen Lohnsteuer liegt deshalb nur bei ungefähr 3.000.
Ich sitze jetzt gerade an ihrer Steuer, insbesonderes an der V+V. Wenn ich den Schaden als Werbungskosten eintrage, geht natürlich alles ins minus. Sie erhält so ziemlich all das zurück, was sie in dem Jahr 2019 an Einkommensteuer gezahlt hat.

Der Verlust ist darüber hinaus aber noch wesentlich höher. Weiss jemand wie das mit dem Verlustvortrag funktioniert?

Die grundlegende Frage ist natürlich:

Geht das überhaupt bei der EST wenn der Verlust aus V+V entstanden ist und dann ansonsten Einkommen aus unselbständiger Arbeit besteht?

Ich weiss das man einen Verlustfestellungsbescheid beantragen kann. Jedoch möchte ich dies nur dann tun, wenn ich weiss ob das überhaupt so richtig ist.

Kennt sich jemand aus? :confused:

Oder kennt jemand einen der das kennt? :D
 

Uri

Aktives Mitglied
Die grundlegende Frage ist natürlich:

Geht das überhaupt bei der EST wenn der Verlust aus V+V entstanden ist und dann ansonsten Einkommen aus unselbständiger Arbeit besteht?
Soweit mir bekannt und wenn ich Dein Anliegen richtig verstanden habe,
geht das.

Man kann Verluste aus V+V mit anderem Einkommen verrechnen.

Das Finanzamt schützt sich gelegentlich mit "Liebhaberei" vor dieser Verrechnung. Aber ein echter Schaden oder sonstiger plausibler Nachweis hat nichts mit Liebhaberei zu tun.
 

Portion Control

Urgestein
Innerhalb des Steuerjahres 2019 sehe ich auch keine Probleme hinsichtlich einer vertikalen Verrechnung. Das zeigt mir ja auch das Elster Programm direkt an, indem es eine Erstattung von knapp 3k euro anzeigt.

Die Frage ist ja vielmehr ob ein Verlustvortrag ins Jahr 2020 möglich ist. Man muss auch bedenken das das Haus Anfang 2020 verkauft wurde und der Verlust durch weitere Mieteinnahmen somit nicht mehr ausgeglichen werden kann. Nur durch die Lohnsteuer aus dem normalen Arbeitsverhältnis.
 

DuDoWest

Aktives Mitglied
Guten Morgen,

soweit ich mich da jetzt einlesen konnte, geht es auf jeden Fall, Verluste eines Jahres auf das/die kommenden Jahr(e) zu verlagern.



ZITAT:

Den Verlustvortrag bei der Einkommensteuer-Erklärung im Folgejahr angeben
Sind die Verluste so hoch, dass sie im laufenden Jahr nicht völlig verrechnet werden, erteilt das Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid. Die so festgestellten Verluste können durch Angabe in der nächsten Einkommensteuer-Erklärung durch ein Kreuz auf Seite 1 beim Punkt „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages“ und Ausfüllen der entsprechenden Anlage geltend gemacht werden.



Beispielhaft von hier: https://www.gevestor.de/details/wie-kann-der-verlustvortrag-bei-der-einkommensteuer-eingerechnet-werden-673810.html


Gruß



Udo
 
K

kasiopaja

Gast
Innerhalb des Steuerjahres 2019 sehe ich auch keine Probleme hinsichtlich einer vertikalen Verrechnung. Das zeigt mir ja auch das Elster Programm direkt an, indem es eine Erstattung von knapp 3k euro anzeigt.

Die Frage ist ja vielmehr ob ein Verlustvortrag ins Jahr 2020 möglich ist. Man muss auch bedenken das das Haus Anfang 2020 verkauft wurde und der Verlust durch weitere Mieteinnahmen somit nicht mehr ausgeglichen werden kann. Nur durch die Lohnsteuer aus dem normalen Arbeitsverhältnis.
Wird also die gesamte 2019 bezahlte Steuer erstattet ?
 
K

kasiopaja

Gast
Auf den Cent nicht, aber fast.
Dann kannst Du den Verlust nicht vortragen, denn der Verlustvortrag ist nur möglich, wenn der Verlust so hoch ist, dass - theoretisch - eine Minussteuer entstehen würde. Also durch den Verlust die komplette Steuervorauszahlung zurückbezahlt wird und dann immer noch was an Verlust übrig ist.
 

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