Hajooo
Sehr aktives Mitglied
Hallo,
am Telefon habe ich eben mit meiner Zeitarbeitsfirma den Arbeitsvertrag besprochen.
Hier steht unter Vergütung:
5. Vergütung
Aufgrund der vereinbarten Tätigkeit richtet sich die Vergütung nach Entgeltgruppe 2. Der Mitarbeiter erhält
unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der jeweils geleisteten Arbeitsstunden ein Gehalt von EUR
XXXX,XX brutto. Dies entspricht einer Vergütung von EUR XX,XX pro Stunde einschließlich einer
übertariflichen Zulage von EUR X,XX, welche mit dem tariflichen Anspruch gemäß §§ 3,4 ETV, § 2.3 ERTV,
zukünftigen Tariferhöhungen und mit etwaigen Ansprüchen auf Branchenzuschläge gemäß § 6 ETV sowie
mit etwaigen Ansprüchen aus § 3 ERTV verrechnet werden kann.
Findet eine Gleichstellung hinsichtlich des Arbeitsentgelts gemäß § 8 Absatz 4 AÜG statt, kann dieser
Entgeltanspruch mit dem vertraglich zugesicherten Gehalt verrechnet werden.
Mit dem Brutto bin ich für den Moment zufrieden, aber wie ist das mit der Zusammensetzung im Bezug auf die Renteneinzahlungen und der Auswirkung auf das ALG I ?
Wirken sich die Zuschläge auch auf die Rente aus ?
Die Zuschlage werden wohl gesondert behandelt, sonst würde ja der Zusatztext keinen Sinn machen ?
Danke
+
Grüße Hajooo
am Telefon habe ich eben mit meiner Zeitarbeitsfirma den Arbeitsvertrag besprochen.
Hier steht unter Vergütung:
5. Vergütung
Aufgrund der vereinbarten Tätigkeit richtet sich die Vergütung nach Entgeltgruppe 2. Der Mitarbeiter erhält
unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der jeweils geleisteten Arbeitsstunden ein Gehalt von EUR
XXXX,XX brutto. Dies entspricht einer Vergütung von EUR XX,XX pro Stunde einschließlich einer
übertariflichen Zulage von EUR X,XX, welche mit dem tariflichen Anspruch gemäß §§ 3,4 ETV, § 2.3 ERTV,
zukünftigen Tariferhöhungen und mit etwaigen Ansprüchen auf Branchenzuschläge gemäß § 6 ETV sowie
mit etwaigen Ansprüchen aus § 3 ERTV verrechnet werden kann.
Findet eine Gleichstellung hinsichtlich des Arbeitsentgelts gemäß § 8 Absatz 4 AÜG statt, kann dieser
Entgeltanspruch mit dem vertraglich zugesicherten Gehalt verrechnet werden.
Mit dem Brutto bin ich für den Moment zufrieden, aber wie ist das mit der Zusammensetzung im Bezug auf die Renteneinzahlungen und der Auswirkung auf das ALG I ?
Wirken sich die Zuschläge auch auf die Rente aus ?
Die Zuschlage werden wohl gesondert behandelt, sonst würde ja der Zusatztext keinen Sinn machen ?
Danke
+
Grüße Hajooo