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Tariflohn + Zuschläge welche Auswirkung auf Rente (ALG I) ?

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Hallo,


am Telefon habe ich eben mit meiner Zeitarbeitsfirma den Arbeitsvertrag besprochen.


Hier steht unter Vergütung:


5. Vergütung
Aufgrund der vereinbarten Tätigkeit richtet sich die Vergütung nach Entgeltgruppe 2. Der Mitarbeiter erhält
unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der jeweils geleisteten Arbeitsstunden ein Gehalt von EUR
XXXX,XX brutto. Dies entspricht einer Vergütung von EUR XX,XX pro Stunde einschließlich einer
übertariflichen Zulage von EUR X,XX, welche mit dem tariflichen Anspruch gemäß §§ 3,4 ETV, § 2.3 ERTV,
zukünftigen Tariferhöhungen und mit etwaigen Ansprüchen auf Branchenzuschläge gemäß § 6 ETV sowie
mit etwaigen Ansprüchen aus § 3 ERTV verrechnet werden kann.
Findet eine Gleichstellung hinsichtlich des Arbeitsentgelts gemäß § 8 Absatz 4 AÜG statt, kann dieser
Entgeltanspruch mit dem vertraglich zugesicherten Gehalt verrechnet werden.



Mit dem Brutto bin ich für den Moment zufrieden, aber wie ist das mit der Zusammensetzung im Bezug auf die Renteneinzahlungen und der Auswirkung auf das ALG I ?


Wirken sich die Zuschläge auch auf die Rente aus ?


Die Zuschlage werden wohl gesondert behandelt, sonst würde ja der Zusatztext keinen Sinn machen ?


Danke
+
Grüße Hajooo
 

Rhenus

Urgestein
Hallo,


am Telefon habe ich eben mit meiner Zeitarbeitsfirma den Arbeitsvertrag besprochen.


Hier steht unter Vergütung:


5. Vergütung
Aufgrund der vereinbarten Tätigkeit richtet sich die Vergütung nach Entgeltgruppe 2. Der Mitarbeiter erhält
unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der jeweils geleisteten Arbeitsstunden ein Gehalt von EUR
XXXX,XX brutto. Dies entspricht einer Vergütung von EUR XX,XX pro Stunde einschließlich einer
übertariflichen Zulage von EUR X,XX, welche mit dem tariflichen Anspruch gemäß §§ 3,4 ETV, § 2.3 ERTV,
zukünftigen Tariferhöhungen und mit etwaigen Ansprüchen auf Branchenzuschläge gemäß § 6 ETV sowie
mit etwaigen Ansprüchen aus § 3 ERTV verrechnet werden kann.
Findet eine Gleichstellung hinsichtlich des Arbeitsentgelts gemäß § 8 Absatz 4 AÜG statt, kann dieser
Entgeltanspruch mit dem vertraglich zugesicherten Gehalt verrechnet werden.



Mit dem Brutto bin ich für den Moment zufrieden, aber wie ist das mit der Zusammensetzung im Bezug auf die Renteneinzahlungen und der Auswirkung auf das ALG I ?


Wirken sich die Zuschläge auch auf die Rente aus ?


Die Zuschlage werden wohl gesondert behandelt, sonst würde ja der Zusatztext keinen Sinn machen ?


Danke
+
Grüße Hajooo
Hi,

Grundlage für eine spätere Berechnung ist Dein Brutto-Arbeitsentgelt (Gehalt) der vergangenen 12 Monate.
Dieser Betrag wird dann geteilt durch die Anzahl der Tage eines Jahres, also 365.
Das Ergebnis ist Ihr Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag.

Für die Rentenbeiträge ist das ebenso.
Im Moment 18,6% vom Bruttoeinkommen.

Den Pferdefuß sehe ich vielleicht darin, ob du unentgeltliche Mehrarbeit leisten musst.

Weiter wird ja eine mögliche "Verrechnung von Zuschlägen) angekündigt.
Ich lese das so, dass diese sich bei Erhöhungen unter Umständen nur so auswirken könnten, wenn die jetzt gezahlten Zuschläge niedriger sind als die vorgegeben Zuschläge. (Kappung)

Es lohnt sich immer in einer Gewerkschaft zu sein, wo man das erfahren könnte.

Ich habe leider keine aktuellen Unterlagen mehr, wo ich die infrage kommenden Gesetze nachlesen könnte. Sorry

Aber entscheidend ist für die Sozialleistungen das Bruttoarbeitsentgelt!

Also mit den zu versteuernden Zulagen.
 

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