Sozialleistungen und das ist der BSA können nur nicht zurückgefordert werden, wenn du auf diese vertraut hast bzw. vertrauen konntest.
Wenn du jetzt davon ausgehst, dass der BSA nur etwas geringer wird und dann miteinmal viel mehr abgezogen wird oder du nichts mehr bekommst, dann hättest du eine Chance. Soweit du das Geld zum Leben gebraucht hast und dir eine Rückzahlung nicht möglich, kann es nicht gleich von dir zurückgefordert werden. Sondernt eben nur bei den nächsten Zahlungen eingspart werden, da aber auch nur so das du auch noch genug hast. Glaube hier spielt auch dein Lebensstiel eine Rolle. Bei der Sozialhilfe meine ich gibt es Zeiten wie lange sowas verteilt werden muss, oder es wird nachgefragt, wie es zurückbezahlt werden kann. Denke ähnlich wird es hier auch verlaufen.
Sprich wenn du nicht davon ausgehen kannst, dass die Rente ab 65 LJ geringer wird, kann es anders aussehen. Wenn jetzt also der Ausführungsbescheid kommt und kein Abzug ist und du denkst, super es bleibt so wie es war und gibst brav das Geld aus, dann hast du darauf vertraut, dass die Berechnung richtig ist. Aber da sich auch eine Behörde irren kann, haben die natürlich auch möglichkeiten rückwirkend ggf. zu ändern und zu versuchen was bei dir wieder zu bekommen. Da dir allerdings bereits die Sachbearbeiterin gesagt hat, dass der BSA gekürzt wird, liegt es eben nur an der EDV und dem Menschen der diese Bedient oder eben grade nicht bedient. Da kann sowas schon mal ein paar Wochen länger dauern. Wobei paar Wochen sehr dehnbar ist.
Wie sich der BSA absenkt, kommt darauf an wie bis jetzt dein BSA berechnet worden ist. Wenn du schon recht lange bekommst, kann es sein, dass du jetzt nur noch 75% bekommst glaube ich. Seid ein paar Jahren gibt es aber nur noch einen Netto Betrag, wo vom Vergleichseinkommen immer entsprechend der teortischen Sozialleistungen/Steuern abgezogen worden ist. Mit dem 65 LJ, werden dann nach § 30 (7) 50% vom Vergleichseinkommen bezahlt. Was ungewähr so sein soll, wie ein Rentner Rente bekommen würde. Wenigstens so wie ich die BSA Verordnung und das BVG verstehe. Habe allerdings keine Erfahrungen damit, kann mich also irren.
Falls Rente erst ab 2024, ist das SGB XIV zu beachten. Entweder werden die Leistungen die zum 13.12.2023 bezogen worden sind "eingefroren" und um 25% erhöht oder nach der neuen BSA Berechnung, wo es nur noch die Netto Berechnung gibt.