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Anpassungsbescheid für OEG Leistungen immer noch nicht da....

strek

Mitglied
Hallo,

wie gesagt, mein Anpassungsbescheid, der sonst immer im August /Sept kommt, ist noch nicht da.

Mein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter ergab, dass es wohl noch ein wenig (?) dauern wird.

ich bin 65 geworden und somit verringert sich meine Anspruch auf Berufsschadensausgleich ab Aug 2019.

Er sagte mir, dass ich dann die Differenz wohl zurückzahlen müsste.

aber es ist doch nicht meine Schuld, wenn bisher immer noch die volle Höhe überwiesen wurde,

weil die es noch nicht angepasst haben.

Oder wie ist da genau?

danke schon mal....
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo um wie viel verringert sich der bsa? Bekommst du jetzt auch Rente dazu oder wie ist das?
Hab irgendwo gehört 25 Prozent weniger gibt's stimmt das?
 

strek

Mitglied
das weiß ich auch nicht, er wird gesagt 73 %vom brutto bsa, oder 50 % von netto bsa. welche regel bei mir gilt., k.a.


was meist du mit rente dazu?





lg strek
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo,

wie gesagt, mein Anpassungsbescheid, der sonst immer im August /Sept kommt, ist noch nicht da.

Mein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter ergab, dass es wohl noch ein wenig (?) dauern wird.

ich bin 65 geworden und somit verringert sich meine Anspruch auf Berufsschadensausgleich ab Aug 2019.

Er sagte mir, dass ich dann die Differenz wohl zurückzahlen müsste.

aber es ist doch nicht meine Schuld, wenn bisher immer noch die volle Höhe überwiesen wurde,

weil die es noch nicht angepasst haben.

Oder wie ist da genau?

danke schon mal....

BSA ist eine Sozialleistung und wenn die überzahlt wird, wird alles was zuviel gezahlt wurde wieder von den laufenden Zahlungen einbehalten. Das wird dir aber in deinem Bescheid dann mitgeteilt, wie viel überzahlt wurde und mit welchen Beträgen das dann einbehalten wird. Es kann sein, dass die das in einem Rutsch abziehen, weil du ja informiert bist, dass du derzeit überzahlt wirst und die davon ausgehen, dass du entsprechend Rücklagen bildest. Du kannst aber auch versuchen mit deinem Sachbearbeiter zu sprechen, dass die nur eine bestimmte Summe monatlich einbehalten. Manche machen das, andere nicht...

Ich bin ganz froh, dass ich meinen Bescheid immer schon im Juni bekomme, bevor dann zum 1. Juli die Änderung wirksam wird. So weiß ich immer was passieren wird bevor es dann so ist.
 

logig

Mitglied
Sozialleistungen und das ist der BSA können nur nicht zurückgefordert werden, wenn du auf diese vertraut hast bzw. vertrauen konntest.

Wenn du jetzt davon ausgehst, dass der BSA nur etwas geringer wird und dann miteinmal viel mehr abgezogen wird oder du nichts mehr bekommst, dann hättest du eine Chance. Soweit du das Geld zum Leben gebraucht hast und dir eine Rückzahlung nicht möglich, kann es nicht gleich von dir zurückgefordert werden. Sondernt eben nur bei den nächsten Zahlungen eingspart werden, da aber auch nur so das du auch noch genug hast. Glaube hier spielt auch dein Lebensstiel eine Rolle. Bei der Sozialhilfe meine ich gibt es Zeiten wie lange sowas verteilt werden muss, oder es wird nachgefragt, wie es zurückbezahlt werden kann. Denke ähnlich wird es hier auch verlaufen.

Sprich wenn du nicht davon ausgehen kannst, dass die Rente ab 65 LJ geringer wird, kann es anders aussehen. Wenn jetzt also der Ausführungsbescheid kommt und kein Abzug ist und du denkst, super es bleibt so wie es war und gibst brav das Geld aus, dann hast du darauf vertraut, dass die Berechnung richtig ist. Aber da sich auch eine Behörde irren kann, haben die natürlich auch möglichkeiten rückwirkend ggf. zu ändern und zu versuchen was bei dir wieder zu bekommen. Da dir allerdings bereits die Sachbearbeiterin gesagt hat, dass der BSA gekürzt wird, liegt es eben nur an der EDV und dem Menschen der diese Bedient oder eben grade nicht bedient. Da kann sowas schon mal ein paar Wochen länger dauern. Wobei paar Wochen sehr dehnbar ist.

Wie sich der BSA absenkt, kommt darauf an wie bis jetzt dein BSA berechnet worden ist. Wenn du schon recht lange bekommst, kann es sein, dass du jetzt nur noch 75% bekommst glaube ich. Seid ein paar Jahren gibt es aber nur noch einen Netto Betrag, wo vom Vergleichseinkommen immer entsprechend der teortischen Sozialleistungen/Steuern abgezogen worden ist. Mit dem 65 LJ, werden dann nach § 30 (7) 50% vom Vergleichseinkommen bezahlt. Was ungewähr so sein soll, wie ein Rentner Rente bekommen würde. Wenigstens so wie ich die BSA Verordnung und das BVG verstehe. Habe allerdings keine Erfahrungen damit, kann mich also irren.

Falls Rente erst ab 2024, ist das SGB XIV zu beachten. Entweder werden die Leistungen die zum 13.12.2023 bezogen worden sind "eingefroren" und um 25% erhöht oder nach der neuen BSA Berechnung, wo es nur noch die Netto Berechnung gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Vermisst

Aktives Mitglied
strek meinte:
was meist du mit rente dazu?
lg strek
Hallo strek
Ich meinte du bekommst ja sicher Altersrente auch oder Erwerbsminderungsrente?
Erwerbsminderungsrente wird ja angerechnet aber wie ist das mit der Altersrente?
Ich kenne mich da gar nicht aus wie das ist wenn man weniger ab 65 Jahre erhält?
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Danke, das habe ich leider nicht wirklich verstanden.
Ich hab ja noch paar Jahre..... Wer weiß was bis dahin ist...
Ist das neue Gesetz besser/ schlechter für die Rentner oder bleibt alles gleich?
 

logig

Mitglied
Soweit auch die Berufsausgleichsverordnung mit den gleichen Werten übernommen wird, wovon auszugehen ist, sollte der BSA gleich bleiben.

Alles was Erwerbsfähigkeit oder aus einer Rente die auf Grund von Erwerbsfähigkeit ist, also Altersrente oder EU-Rente, wird angerechnet.

Insoweit ist der BSA die Differenz, was auf Grund der Schädigung weniger verdient wird oder weniger an Rente erziehlt wird.

Nach dem neuen Gesetzt wird allerdings nur noch nach dem Netto-Einkommen berechnet, was allerdings bereits für alle ist, der glaube ich ab 2011 BSA bekommen.

Berechtigte die davor schon BSA bekommen hatten, hatten Bestandsschutz. Deshalb wurde noch die BSA nach dem Brutto Einkommen gerechnet, soweit dieses günstiger war.

Ob jetzt nach dem Brutto- Einkommen oder Netto-Einkommen berechnet worden ist, solte zu errsehen sein soweit bei der Berechnung steht, ob nach § 30 (6) Netto-Vergleichseinkommen oder ich glaube § 30 (3) BVG ist.
 

strek

Mitglied
noch immer kein bescheid da.

das erneute telefongespräch mit dem zuständigen sachbearbeiter ergab, dass die anpassung des BSA ab 2019 erfolgen würde( Ich bekomme ab August Regelaltersrente, da ich 65 geworden bin und der BSA verringert sich deshalb).

ich habe bis jetzt noch BSA in voller höhe bekommen und der überzahlte betrag soll dann im monatlichen raten wieder einbehalten werden.

aber, die wissen doch, wann ich 65 werde und wann neu berechnet werden muss.
die zahlen und zahlen und dann kommt der hammer, rückzahlung.

wie läuft denn sowas korrekt ab?


danke strek
 

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