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Identitätsdiebstahl durch meine Mutter, Inkassofirmen bedrohen mich.

LyniaMin

Mitglied
Hallo Leute!

Und zwar habe ich seitdem ich denken kann immer wieder das Problem das mich Inkasso Firmen anschreiben und Gelder in Höhe von über 1.000 Euro fordern. Die Einkäufe hat meine tote Mutter getätigt und ich war nicht ihr einziges Opfer. Auch mein Bruder muss sich damit rumschlagen jedoch ist es bei mir noch viel schlimmer. Die Käufe liegen über ein Jahrzehnt zurück und viele Gläubiger existieren gar nicht mehr.

Das Erbe ist abgeschlagen!

Mit dem Inkasso EOS ist es im Moment ganz schlimm und ich werde postalisch massivst bedroht. Informationen bekomme über den Kauf keine, nur die Summe wird genannt.
Der genannte Gläubiger Prix Chic existiert nicht mehr bzw. gehört heute zu Bon Prix aber die Bestellung soll über Prix Chic getätigt worden sein, so die Inkassofirma.
Mehr geben die auch nicht Preis und legen dann kommentarlos auf.

Ich habe darauf hin auch bei Bon Prix angerufen und diese bestätigt das Prix Chic seit Anfang 2004/5 denen gehört, also ist da auch die Bestellung gewesen. Da ich Anfang 2000 geboren bin soll ich laut Aussage der Firma im Alter von 4,5 Jahren Sachen bestellt haben. Von Erbrecht oder ähnliches wollen die nichts hören. Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie was von Prix Chic gehört, ich habe auch noch nie bei Bon Prix unter dieser Adresse bestellt. Die Adresse an die das Schreiben ging, ist die Adresse meines Bruders wo auch meine Mutter bis 2007 lebte.

Ich weiß nicht mehr was ich machen soll und habe Angst das ich verklagt werde oder ins Gefängnis komme. Ich habe diese Käufe nicht getätigt, alleine schon weil mein Alter dagegen spricht, aber davon wollen die Firmen ja nichts wissen. Ich habe Angst das die Dokumente fälschen um mich irgendwie dran zu kriegen. Mein Bruder muss nur seinen Ausweis als Kopie hinschicken und schon hat er seine Ruhe gehabt, aber ich werde richtig durch den Fleischwolf gedreht.

Achja das Schreiben enthielt auch einen rechtskräftigen Titel auf den ich aufgrund falscher Adresse gar nicht hätte fristgerecht antworten können. Ein Aktenzeichen war dabei, jedoch keine Nennung des zuständigen Gerichtes.

Ich habe jetzt mit einer Strafanzeige und einer negativen Feststellungsklage gedroht und es hieß alles würde noch mal geprüft werden, jedoch glaube ich nicht das die mich so einfach in Ruhe lassen. Einen Anwalt habe ich jetzt auch angerufen, weil ich vor lauter Existenzängste nicht mehr schlafen kann. Ich habe Anfang des Jahres Krebs gehabt und hatte noch nen Rückfall und bin feritg mit der Welt.

Ich bin nur noch am heulen und habe eine unsagbar große Wut auf meine Mutter.
 
Zuletzt bearbeitet:

Maya111

Aktives Mitglied
Hallo Leute!

Und zwar habe ich seitdem ich denken kann immer wieder das Problem das mich Inkasso Firmen anschreiben und Gelder in Höhe von über 1.000 Euro fordern. Die Einkäufe hat meine tote Mutter getätigt und ich war nicht ihr einziges Opfer. Auch mein Bruder muss sich damit rumschlagen jedoch ist es bei mir noch viel schlimmer. Die Käufe liegen über ein Jahrzehnt zurück und viele Gläubiger existieren gar nicht mehr.

Das Erbe ist abgeschlagen!

Mit dem Inkasso EOS ist es im Moment ganz schlimm und ich werde postalisch massivst bedroht. Informationen bekomme über den Kauf keine, nur die Summe wird genannt.
Der genannte Gläubiger Prix Chic existiert nicht mehr bzw. gehört heute zu Bon Prix aber die Bestellung soll über Prix Chic getätigt worden sein, so die Inkassofirma.
Mehr geben die auch nicht Preis und legen dann kommentarlos auf.

Ich habe darauf hin auch bei Bon Prix angerufen und diese bestätigt das Prix Chic seit Anfang 2004/5 denen gehört, also ist da auch die Bestellung gewesen. Da ich Anfang 2000 geboren bin soll ich laut Aussage der Firma im Alter von 4,5 Jahren Sachen bestellt haben. Von Erbrecht oder ähnliches wollen die nichts hören. Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie was von Prix Chic gehört, ich habe auch noch nie bei Bon Prix unter dieser Adresse bestellt. Die Adresse an die das Schreiben ging, ist die Adresse meines Bruders wo auch meine Mutter bis 2007 lebte.

Ich weiß nicht mehr was ich machen soll und habe Angst das ich verklagt werde oder ins Gefängnis komme. Ich habe diese Käufe nicht getätigt, alleine schon weil mein Alter dagegen spricht, aber davon wollen die Firmen ja nichts wissen. Ich habe Angst das die Dokumente fälschen um mich irgendwie dran zu kriegen. Mein Bruder muss nur seinen Ausweis als Kopie hinschicken und schon hat er seine Ruhe gehabt, aber ich werde richtig durch den Fleischwolf gedreht.

Achja das Schreiben enthielt auch einen rechtskräftigen Titel auf den ich aufgrund falscher Adresse gar nicht hätte fristgerecht antworten können. Ein Aktenzeichen war dabei, jedoch keine Nennung des zuständigen Gerichtes.

Ich habe jetzt mit einer Strafanzeige und einer negativen Feststellungsklage gedroht und es hieß alles würde noch mal geprüft werden, jedoch glaube ich nicht das die mich so einfach in Ruhe lassen. Einen Anwalt habe ich jetzt auch angerufen, weil ich vor lauter Existenzängste nicht mehr schlafen kann. Ich habe Anfang des Jahres Krebs gehabt und hatte noch nen Rückfall und bin feritg mit der Welt.

Ich bin nur noch am heulen und habe eine unsagbar große Wut auf meine Mutter.
Hallo LyniaMin!

Solange kein Vollstreckungstitel vorliegt, gibt es eine Verjährungsfrist.

Gemäß § 199 Abs. 1 BGB beginnt die dreijährige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html

Da die Forderungen über 10 Jahre alt sind, sind diese verjährt, ausser es liegt ein Vollstreckungstitel vor.

Setze ein Schreiben auf, in dem du den Inkassobüro auf die Verjährungsfrist hinweist.
 

weidebirke

Urgestein
Bitte geh zu einem Anwalt.

Da Du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses minderjährig warst, konnte gar kein Vertrag von Dir geschlossen worden sein. Daher glaube ich nicht, dass Du Dich auf Diskussionen rund um Verjährungsfristen einlassen musst. Du warst zum Zeitpunkt des Kauf nicht geschäftsfähig.
 

Maya111

Aktives Mitglied
Bitte geh zu einem Anwalt.

Da Du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses minderjährig warst, konnte gar kein Vertrag von Dir geschlossen worden sein. Daher glaube ich nicht, dass Du Dich auf Diskussionen rund um Verjährungsfristen einlassen musst. Du warst zum Zeitpunkt des Kauf nicht geschäftsfähig.
Es sind aber keine Diskussionen. Forderung verjährt. Punkt.

Es ist eine Masche von Inkassobüros. Es findet sich immer jemand der bezahlt, auch wenn verjährt.

Hier paar interessante Links

https://www.google.com/amp/s/www.fr...-aus-2012-Verjaehrung--f296783.html?amphtml=1

https://www.adf-inkasso.de/service-infopool/verjaehrungsfristen.htm
 

LyniaMin

Mitglied
Bitte geh zu einem Anwalt.

Da Du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses minderjährig warst, konnte gar kein Vertrag von Dir geschlossen worden sein. Daher glaube ich nicht, dass Du Dich auf Diskussionen rund um Verjährungsfristen einlassen musst. Du warst zum Zeitpunkt des Kauf nicht geschäftsfähig.

Ja ich habe morgen noch einen Termin bekommen und dann mal gucken. Ich bin mir keiner Schuld bewusst weil ich es auch wirklich nicht gewesen bin. Ich weiß nicht mal was die da überhaupt bei Prix Chic verkauft haben, geschweige denn was das für ne Firma ist.

Vielen Dank
 

Bergkristall000

Aktives Mitglied
LyniaMin, die Inkassofirmen bedrohen dich nicht, sie stellen nur eine Forderung. Bedrohung wäre, wenn sie dir einen muskelbepackten Typen vorbeischicken würden, der sagt "Kohle oder Kieferbruch". Also versuch mal ein bisschen runterzukommen und die Dinge sachlicher zu sehen.

Ich würde denen einfach folgendes schreiben: "Hiermit widerspreche ich Ihrer Forderung. Zum einen war ich zum Zeitpunkt des getätigten Kaufs noch nicht geschäftsfähig, hier wurde offensichtlich meine Identität missbraucht. Zum anderen ist die Angelegenheit verjährt. Mfg, LyniaMin." Auf weitere Schreiben würde ich gar nicht reagieren, es sei denn sie kommen vom Gericht. Aber auch dann hast du noch die Möglichkeit eines Widerspruchs.
 

LyniaMin

Mitglied
Hallo LyniaMin!

Solange kein Vollstreckungstitel vorliegt, gibt es eine Verjährungsfrist.

Gemäß § 199 Abs. 1 BGB beginnt die dreijährige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html

Da die Forderungen über 10 Jahre alt sind, sind diese verjährt, ausser es liegt ein Vollstreckungstitel vor.

Setze ein Schreiben auf, in dem du den Inkassobüro auf die Verjährungsfrist hinweist.
Hallo, danke. Ja es liegt halt so ein rechtskräftiger Titel vor, aber ein Bekannter meinte solang kein gelber Brief kommt passiert erst mal nichts. Dazu kann er auch nicht an mich gerichtet sein, da es sich sowieso um eine Straftat meiner Mutter handelt. Am Telefon klang die unfreundliche Frau auch erst einmal ziemlich stumm als ich sagte ich sei Anfang 2000 zu Welt gekommen.
 

LyniaMin

Mitglied
LyniaMin, die Inkassofirmen bedrohen dich nicht, sie stellen nur eine Forderung. Bedrohung wäre, wenn sie dir einen muskelbepackten Typen vorbeischicken würden, der sagt "Kohle oder Kieferbruch". Also versuch mal ein bisschen runterzukommen und die Dinge sachlicher zu sehen.

Ich würde denen einfach folgendes schreiben: "Hiermit widerspreche ich Ihrer Forderung. Zum einen war ich zum Zeitpunkt des getätigten Kaufs noch nicht geschäftsfähig, hier wurde offensichtlich meine Identität missbraucht. Zum anderen ist die Angelegenheit verjährt. Mfg, LyniaMin." Auf weitere Schreiben würde ich gar nicht reagieren, es sei denn sie kommen vom Gericht. Aber auch dann hast du noch die Möglichkeit eines Widerspruchs.
Hallo, danke und ja ich weiß das die auch nur ihre Arbeit machen jedoch wurde ich am Telefon ziemlich heftig angemacht, auch Schimpfwörter sind von denen gefallen, während ich versucht habe ruhig zu bleiben.

Beim zweiten und letzten Telefonat war der Mann ganz nett.

Habe heute auch noch mal erfahren das man wegen Schulden nicht ins Gefängnis darf und das haben sie mich ja auch "angedroht".

Naja ist ja auch egal, ich mach es so wie ihr sagt.



Lg
 

Bergkristall000

Aktives Mitglied
Nimm bitte in Zukunft keine Telefonanrufe mehr von denen entgegen, sondern sage Ihnen, dass du nur noch schriftlichen Kontakt wünschst. Am besten schreibst du Ihnen das per E-Mail. Schimpfwörter geht gar nicht, die klingen sehr unseriös. Musst du dir nicht bieten lassen. Du kannst übrigens auch per E-Mail alles mit denen erledigen, du kannst z. B. Briefe unterschreiben und einscannen und an sie senden.

Widerspruch gegen eine falsche Rechnung: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/falsche-rechnung/
 
C

Carlos Ipswitch

Gast
Hallo LyniaMin,

kannst Du Dir einen Anwalt leisten? Sprich mit einem Anwalt, vielleicht kannst Du einen pauschalen Betrag ausmachen, denn meistens hört dieser "Theaterdonner" der Inkassofirmen auf, wenn sie es mit einer Anwältin oder einem Anwalt zu tun bekommen. Das würde es Dir sicher erleichtern, denn dann brauchst Du nur noch "Reden Sie bitte mit meinem Anwalt. Weitere Anrufe erachte ich als Belästigung und Nötigung. Auch dieser Anruf wird aufgezeichnet und ich werde Anzeige erstatten, wenn Sie dies nicht umgehend unterlassen." zu sagen.

Mich wundert etwas, dass Du von einem "vollstreckbaren Titel" schreibst, d.h. dass ein Gericht bereits die Forderung bestätigt und einen Titel AUF DICH ausgestellt hätte. Aber dann wäre dieses Gezeter der Inkassofirma nicht mehr notwendig. Dann würde Dich ein Gerichtsvollzieher besuchen und Dein Konto oder andere Gegenstände pfänden. Aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.

Es ist höchste Zeit für Dich, Dich nicht auf den Rat von Laien zu verlassen, sondern die Situation genau und professionell zu klären. Dazu gehört auch, dass eine Inkassofirma die Verjährung dadurch zu hemmen oder zu unterbrechen versucht, in dem sie diesen Streit mit Dir als "ernsthafte Verhandlung" darstellt und Dir zumindest eine Abschlagszahlung abringen will. Sobald Du eine Zahlung leistest, beginnt die Verjährung wieder von neuem. Also: bezahle nichts und anerkenne nichts, weder schriftlich, noch mündlich, noch per E-Mail.

Und was den E-Mail-Verkehr angeht: er ist vor Gericht zwar rechtsgültig, muss aber von einem Gericht nicht anerkannt werden. Es ist so einfach, eine E-Mail zu fälschen. Du solltest also ALLE E-Mails mehrfach! sichern, dass Du sie jederzeit reproduzieren kannst. Zum Beispiel könnte die Gegenseite behaupten, dass sie Deine E-Mail nie bekommen hat und dass dem nicht so ist, kannst Du in aller Regel nicht beweisen.

Das Schlimme im Umgang mit Inkassofirmen ist: es ist ihnen egal, wer zahlt, Hauptsache Sie haben einen am Wickel und können die weiteren Forderungen immer höher schrauben. Der Umgang mit solchen Geiern erfordert Geduld und Standfestigkeit, denn ihre Strategie zielt darauf ab, dass Du einknickst und einen unüberlegten Schritt tust, der rechtliche Folgen in ihrem Sinn hat.

GANZ WICHTIG: Wenn Du Schreiben vom Gericht bekommst, diese MUSST Du unbedingt beantworten und entsprechend innerhalb von 14 Tagen reagieren und Widerspruch einlegen. Tust Du das nicht, bekommt das Inkassobüro automatisch einen wirklich vollstreckbaren Titel und das wäre bitter.

Tief durchatmen, nichts spontan entscheiden. Informiere Dich genau und fachlich richtig. Verlasse Dich nicht auf gut gemeinte Ratschläge!!! Viel Erfolg wünsche ich Dir damit.
 

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