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Bekommt man eine Mahnung vom Finanzamt wenn Steuererklärung nicht abgegeben wurde?

kessie1983

Mitglied
Hallo,
wir sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, da wir Steuerklasse III und V haben. Nun haben wir es bis jetzt nicht gemacht. Ich will auch gar keine Ausreden hier bringen. Das Jahr ist nun bald vorbei und bis jetzt ist nicht ein Schreiben vom Finanzamt gekommen. Und ja ich weiß, es ist gesetzlich geregelt, wer verpflichtet ist. Kann man trotzdem noch hoffen, keine "Strafe" für die verspätete Abgabe zu bekommen oder müssen wir uns darauf einstellen, einen Versäumniszuschlag zu zahlen? Wird man nicht doch vorher angemahnt? Wie sieht es da aus?
 
G

Gelöscht

Gast
Hallo,
wir sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, da wir Steuerklasse III und V haben. Nun haben wir es bis jetzt nicht gemacht. Ich will auch gar keine Ausreden hier bringen. Das Jahr ist nun bald vorbei und bis jetzt ist nicht ein Schreiben vom Finanzamt gekommen. Und ja ich weiß, es ist gesetzlich geregelt, wer verpflichtet ist. Kann man trotzdem noch hoffen, keine "Strafe" für die verspätete Abgabe zu bekommen oder müssen wir uns darauf einstellen, einen Versäumniszuschlag zu zahlen? Wird man nicht doch vorher angemahnt? Wie sieht es da aus?

Ich wurde auch schon mal daran erinnert, die Steuererklärung zu machen bis zu einer bestimmten Frist.

Die Frage ist jetzt eigentlich: warum macht ihr sie nicht endlich?
 

Darknessgirl

Aktives Mitglied
Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen. Das liegt jedoch im Ermessen des zuständigen Amtes, also können wir das schlecht voraussagen.
Gebt ihr weiterhin nicht ab, werden die Steuern vermutlich irgendwann geschätzt und ihr bekommt einen Bescheid aufgrund dieser Schätzung. Dieser kann dann negativer ausfallen, als wenn ihr es selbst ausgefüllt hättet.

Also schnell abgeben, ihr könnt euch auch Hilfe organisieren, wenn es euch zu kompliziert erscheint.
 

kessie1983

Mitglied
Also schnell abgeben, ihr könnt euch auch Hilfe organisieren, wenn es euch zu kompliziert erscheint.
Die Lohnsteuerhilfevereine in meiner Nähe haben keinen freien Termin mehr...verständlich, das Jahr ist fast zu Ende. Ist ja auch meine Schuld, wenn ich so lange warte. Die Steuererklärung alleine zu machen, ist mir zu kompliziert, da ich damit absolut keine Erfahrungen habe und ich im letzten Jahr als Leiharbeiter über eine Zeitarbeitsfirma tätig war. Kenne mich da nicht mit den Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand aus. Bevor ich irgendwelche falschen Angaben mache.

Wenn ich jetzt die Steuererklärung erst im Januar 2019 durch einen Lohnsteuerhilfeverein machen lasse, wie sieht es dann mit dem Verspätungszuschlag aus? Wird der dann erst ab Januar 2019 berechnet, da ja die Frist mit Hilfe bis zum 31.12.2018 gilt? Kennt sich da jemand aus?
 
G

Gelöscht

Gast
Die Lohnsteuerhilfevereine in meiner Nähe haben keinen freien Termin mehr...verständlich, das Jahr ist fast zu Ende. Ist ja auch meine Schuld, wenn ich so lange warte. Die Steuererklärung alleine zu machen, ist mir zu kompliziert, da ich damit absolut keine Erfahrungen habe und ich im letzten Jahr als Leiharbeiter über eine Zeitarbeitsfirma tätig war. Kenne mich da nicht mit den Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand aus. Bevor ich irgendwelche falschen Angaben mache.

Wenn ich jetzt die Steuererklärung erst im Januar 2019 durch einen Lohnsteuerhilfeverein machen lasse, wie sieht es dann mit dem Verspätungszuschlag aus? Wird der dann erst ab Januar 2019 berechnet, da ja die Frist mit Hilfe bis zum 31.12.2018 gilt? Kennt sich da jemand aus?

Ich habe mich noch mal eingelesen. Eure Frist wäre spätestens der 31.12.2018 für die Steuerklärung für 2017. Du kannst aber über ein Formular eine Fristverlängerung beantragen. Da würde ich dann einfach den 31.01.2019 nehmen. Bis dahin müsstet ihr das doch eigentlich schaffen.

www.steuererklaerung.de/fristverlaengerung-steuererklaerung
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
Schreibe dem FA dass Du aus welchen Gründen auch immer die Erklärung
nicht fertigstellen konntest, Du sie jetzt zum Steuerberater (Name) gebracht
hast
, dieser die Erklärung baldmöglichst abgibt, und Du nochmals um
eine Fristverlängerung bittest.
 

kessie1983

Mitglied
Eure Frist wäre spätestens der 31.12.2018 für die Steuerklärung für 2017. Du kannst aber über ein Formular eine Fristverlängerung beantragen. Da würde ich dann einfach den 31.01.2019 nehmen. Bis dahin müsstet ihr das doch eigentlich schaffen.
Das Problem ist ja, wir sind bis jetzt noch nicht in einem Lohnsteuerhilfeverein, müssten also neu beitreten, da wir bisher noch nichts mit dem Finanzamt zu tun hatten...

Sonst wäre es ja kein Problem, aber wir können ja nicht erst im Januar 2019 einem Lohnsteuerhilfeverein beitreten.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Hei,

also mein Stand ist, dass ich die Einkommensteuer bis 31.05.18 für das Kalenderjahr 2017 machen muss.
Wie die Vorredner schrieben gibt es die Möglichkeit der Fristverlängerung.

Letztes Jahr habe ich den Termin 31.05. verschwitzt - ich bekam ein Schreiben von dem FA und wurde aufgefordert meine Steuererklärung innerhalb 4 Wochen abzugeben.
Vielleicht ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden - ich lebe in Bayern.

Wo ist denn das Problem - geht halt zum Lohnsteuerhilfeverein. Die machen dir doch auch gegen kleines Entgelt die Steuererklärung,wenn du es selbst nicht schaffen solltest.

Ich würde mich auf jeden Fall mit meiner Sachbearbeiterin in Verbindung setzen und die Angelegenheit klären.

Heuer verzögerte sich die Nebenkostenabrechnung für unsere vermieteten Eigentumswohnungen. Ich setzte mich mit meinem FA in Verbindung und bat um 8 Wochen Aufschub.
Antwort: Alles kein Problem, sie macht sich einen Vermerk, ich kann mir ruhig bis 31.12.18 Zeit lassen, da sie zur Zeit sowieseo mit Arbeit voll wären.
Ab nächstes Jahr ist die Abgabefrist nicht mehr der 31.05. sondern später (denke August - bin mir aber nicht mehr sicher) bei elektronischer Übermittlung. Zugangsdaten müssen beantragt und freigeschalten werden.

v,g,
 
G

Gelöscht 67501

Gast
Anrufen, Termin nennen und fertig. Warum braucht man dazu erst Ratschläge in einem Forum? In der Zeit wäre das doch längst erledigt. Mit ein wenig Ordnung ist es in weniger als 2h erledigt. Ich nutze bspw. "SteuerSparErklärung". Dieses - und viele andere - sind für Ottonormal ausreichend und selbsterklärend.

Ich erhielt bspw. die NKA 2017, Mitte 2018. Ergo gebe ich die NKA 2017 in der Steuersparerklärung für 2018 an und die NKA 2018 dann erst für 2019. Gibt doch keiner vor, wann was enthalten sein muss. Ich gebe an, wann ich dafür gezahlt habe und fertig. Jeder macht sich sein Leben so kompliziert.

Ob es sich bei Mietsachen (@gigi2) anders verhält, weiß ich nicht.

Bei 90% der Menschen ist übrigens die Steuerklasse III und V die dümmste Sache die sie überhaupt tun können.
Meistens bestraft man Ehepartner, die damit ihr Arbeitslosengeld, etc. über Jahre hinweg erheblich mindern, aber warum an die Zukunft denken, wenn jeden Monat mehr Netto auf dem Konto ist. Zuviel gezahlte Steuern lassen sich zurückholen, zu wenig gezahlte Beiträge für die Rente, werden einen irgendwann einholen.
 
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