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Ideopathische Hypersomnie

Reichheim

Neues Mitglied
Bei meiner Tochter (20 J.) wurde vor einem Jahr IH diagnostiziert. Bereits bekannt war bis dahin eine mittelschwere Depression und ADS (ohne Hyperaktivität!!). Abgesehen von der Diagnose, die sie positiv aufgenommen hat, schließlich gibt es für ihre extreme Schläfrigkeit nun einen Namen, ist sie nun nach 13 Monaten nicht weiter als zuvor. Weder Modafinil, noch Ritalin führten zu einer Verbesserung ihres Zustands. Unter Lyrica (60 mg) wurde ihr Gemütszustand leicht positiv beeinflusst und eventuell eine leichte Antriebssteigerung erreicht.

Mittlerweile überwiegt die Verzweiflung: Sie steht kurz vorm Abitur und abgesehen von wenigen Schulstunden, wird sie immer wieder im Unterricht vom Schlaf übermannt. Unverständnis und Gelächter sind die normale Reaktion von Mitschülern und Lehrern. Eine vernünftige Vorbereitung auf Klausuren und Kurzarbeiten erfordern eine enorme Kraftanstrengung. Ihre Leistungen sind von sehr gut/gut (Zeit vor der Pubertät) auf meist ausreichend/mangelhaft, gesunken, doch auch 0 Punkte sind keine Seltenheit.
Hier die Frage? Kennt jemand ein akutes Mittel, das während der Prüfung eingesetzt werden könnte? Gibt es die Möglichkeit eines Attests zur Arbeitszeitverlängerung?
Die Verzweiflung wächst je näher das Abitur rückt und an ein entspanntes Familienleben ist unter diesem Druck, der uns alle belastet mittlerweile auch nicht mehr zu denken
Wir freuen uns über jede Hilfe, insbesondere über zeitnahe…
Vielen Dank schon mal
 

Minerva*

Mitglied
Hallo,

Es sollte zumindest möglich sein, mithilfe eines Attests vom Facharzt zu erreichen, daß sie mehr Zeit fürs Schreiben von Prüfungen bekommt.

Evtl. könnte es besser sein, das Schuljahr freiwillig zu wiederholen als ein schlechtes Abitur zu machen.

Was möchte sie denn nach dem Abitur machen?

Da sie weder auf Modafinil noch auf Ritalin reagiert hat, könnte man es noch mit Amphetamin versuchen. Da müßte man aber erst einmal einen Arzt finden, der offen dafür ist.

Lieben Gruß.
 

Reichheim

Neues Mitglied
Vielen Dank für deine Antwort!
Da unsere Tochter nach der Realschule zunächst auf eine Berufsfachschule gewechselt hatte und sich dann aber für die Übergangsklasse am Gymnasium entschieden hat, ist eine Wiederholung in der Oberstufe ausgeschlossen.
Heute wurde von der Schlafklinik eine Empfehlung an ihren Psychiater rausgeschickt, noch ein weiteres bestimmtes Medikament zu testen. Wie es heißt weiß ich aber leider nicht, nur dass es sehr teuer ist und nicht von jedem Arzt verschrieben wird. Mal schauen, was rauskommt bei ihrem Termin am Freitag.

An wen muss sie sich denn wenden wegen eines Attests? Macht sowas der Hausarzt, ihr Psychiater, oder nur die Spezialisten der Klinik? Und muss man da viel diskutieren, damit man es bekommt?
LG
 

HalliGalliSuperstar

Aktives Mitglied
Abgesehen von der Diagnose, die sie positiv aufgenommen hat, schließlich gibt es für ihre extreme Schläfrigkeit nun einen Namen, ist sie nun nach 13 Monaten nicht weiter als zuvor.
Du hast recht, außer das Ganze in Fremdwörter zu verpacken, ist nichts geschehen. Hypersomnie heißt sie schläft (zu) viel, und idiopathisch heißt, man weiß nicht, woher es kommt. Damit ist für die Schulmediziner der Fall so ziemlich erledigt. Das Kind hat einen Namen und ist (noch) nicht richtig erforscht. Noch ein bisschen mit Stimulanzien rumexperimentieren (Symptombehandlung), und das war's dann. Ihr werdet euch selbst auf die Suche machen müssen.

Das mit dem Abi mag nun wichtig und dringlich erscheinen, aber was, wenn sich an der Krankheit nichts ändert? Wenn sie zu krank zum Lernen ist, wird sie auch zu krank zum Studieren oder Arbeiten sein. Was hat sie dann vom Abi? Ich würde (auch) mal in Richtung Lebensunterhalt denken: Wer zahlt für ihren Lebensunterhalt, wenn sie dauerhaft arbeitsunfähig sein sollte? Anspruch auf Erwerbsminderungsrente? Wohl nicht, da sie nie eingezahlt hat. Besteht eine private Berufsunfähigkeitsversicherung? Ich vermute nein, weil sie noch keinen Beruf erlernt hat. Falls doch, müssten die zahlen? Ist Geld oder zur Not eine Rechtsschutzversicherung da, um ggf. gegen die Versicherung zu klagen, falls die nicht zahlen wollen? Falls es keine von beiden Versicherungen gibt, wäre vermutlich erst die ARGE und dann, sobald die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit geklärt ist, das Sozialamt zuständig. Greifen die zurück auf die Eltern? Wie lange wärt ihr in der Pflicht? Hat sie privates Vermögen, auf das zugegriffen würde bzw. das sie zuerst verbrauchen müsste, bevor sie Leistungen vom Staat erhielte? Usw.
 

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