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Unterhalt an Kind

G

Gast

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Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem: Mein Partner ist mir fremdgegangen und daraus resultiert jetzt ein Kind.
Der Seitensprung hätte uns nichts davon erzählt, wenn das Arbeitsamt keinen Druck gemacht hätte, um zu erfahren, wer der Kindsvater ist.
Mein Partner möchte mit diesem Kind nichts zu tun haben, weil nur wir seine Familie für ihn sind (ich und ein gemeinsames Kind).
Nun meine Frage:
was für Möglichkeiten stehen uns offen, was der Unterhalt angeht?
Ich persönlich möchte meinen Partner unterstützen, aber finanziell sind auch mir irgendwann die Hände gebunden und mein Partner verdient auch nicht gerade die Welt (Macht momentan eine Umschulung).

Ich Danke schön einmal für eure Antworten und erspart mir bitte irgendwelche Vorwürfe, zu ändern ist es jetzt leider auch nicht mehr.

LG
 
Welche Möglichkeiten euch offenstehen? Wie meinst du das? Möchte dein Freund sich vor den Unterhaltszahlungen drücken?
 
Hallo Gast,

neben dem Unterhalt für das Kind, könnte evtl. auch Betreuungsunterhalt für die Kindsmutter hinzukommen. Des weiteren die Rückzahlung von evtl. gezahltem Unterhaltsvorschuss.

Später wird sich lediglich der Kindesunterhalt manifestieren. Üblicherweise bedient man sich hierbei der Düsseldorfer Tabelle. Im Netz leicht zu finden, falls ihr schon mal ein paar Rechenproben nehmen möchtet.

Falls die Intention deiner Frage war ob irgendjemand vorrangig behandelt wird so ist dies nicht der Fall. Beide Kinder stehen auf derselben Stufe, es gibt hierbei keine Unterscheidung mehr.

Aufgrund seiner Umschulung ist davon aus zu gehen, dass er gar nicht Leistungsfähig ist. Aber das sind alles Dinge welche man mithilfe der Düsseldorfer Tabelle ebenfalls prüfen kann.
 
Warum sollte Dir hier jemand Vorwürfe machen? Dein Partner ist fremdgegangen und nicht Du!
Und deshalb gehen Kindesunterhalt und ggf. Mutterunterhalt voll auf seine eigene Kappe. Du solltest Dich von einem Familienanwalt beraten lassen oder nach vergleichbaren Fällen googeln (es gibt kostenlose Beratungsseiten, wo Beispielsfälle aufgelistet sind), damit Du nicht wegen Deiner Unterstützung des Partners quasi seinen Seitensprung mit finanzieren mußt. Von einer gehörnten Partei kann man nämlich echt nicht erwarten, den Fehltritt anschließend mitzufinanzieren!
Wenn Dein Partner momentan nicht genug verdient um Unterhalt zu leisten (?), tritt das Jugendamt in Vorschuß und fordert das später, wenn er besser verdient, wieder ein, allerdings muß dann auch auf jeden Fall euer gemeinsames Kind samt ggf. Deiner eigenen Unterhaltsansprüche (?), auf die Du nicht verzichten solltest!, mit berücksichtigt werden. Du brauchst "der anderen" ja nicht unbedingt mehr Geld zugestehen als unbedingt nötig, denn die hätte ja auch die notwendige Vorsicht walten lassen können, wenn sie schon mit fremden Männern "schnackselt".

Ganz aus dem Schneider könnte Dein Mann sein, wenn die andere einen Partner findet, der das fremde Kind ggf. adoptieren will, dann wäre es nämlich völlig aus Euren Haaren heraus. Allerdings kann man sich nicht darauf verlassen, daß das tatsächlich passieren wird. Sollte die andere Forderungen gegen Euch stellen, egal welche, dann sei auf der Hut und laß lieber erst einen erfahrenen Anwalt ran oder erkundige Dich per Internet, ob die jeweilige Forderung tatsächlich berechtigt wäre oder nicht. Abermals mein Hinweis darauf, daß die Dame ja auch eine gewisse Verantwortung für das Kind trägt, ich weiß ja nicht, was sie sich dabei gedacht hat, das Kind zu behalten, sobald sie die Schwangerschaft bemerkte, ob Verhütungsfehler oder gar keine Verhütung und so weiter.
 
Das ist doch ganz und gar ihre Sache, ob sie sich trennt oder die Sache mit dem Nudelholz bereinigt wie damals Hillary bei ihrem ungetreuen Bill, oder sonstwie. 🙄
 
Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem: Mein Partner ist mir fremdgegangen und daraus resultiert jetzt ein Kind.
Der Seitensprung hätte uns nichts davon erzählt, wenn das Arbeitsamt keinen Druck gemacht hätte, um zu erfahren, wer der Kindsvater ist.
Mein Partner möchte mit diesem Kind nichts zu tun haben, weil nur wir seine Familie für ihn sind (ich und ein gemeinsames Kind).
Nun meine Frage:
was für Möglichkeiten stehen uns offen, was der Unterhalt angeht?
Ich persönlich möchte meinen Partner unterstützen, aber finanziell sind auch mir irgendwann die Hände gebunden und mein Partner verdient auch nicht gerade die Welt (Macht momentan eine Umschulung).

Ich Danke schön einmal für eure Antworten und erspart mir bitte irgendwelche Vorwürfe, zu ändern ist es jetzt leider auch nicht mehr.

LG


Erst einmal vorweg: Das arme Kind. Es ist wirklich schlimm, dass der Vater nichts damit zu tun haben will, denn es ist nicht verantwortlich für seine Existenz. Der Vater sollte sich schämen.

Und jetzt zu deinem Problem. Jeder, ob Mann oder Frau, der ein Kind zeugen kann ist verpflichtet sich am Unterhalt für dieses Kind zu beteidigen. Und ich persönlich finde es gut, dass der Kindsvater sich nicht wirklich aus der Affäre ziehen kann. Auch wenn er derzeit vielleicht keinen Unterhalt zahlen kann, irgendwann wird er mit seiner Umschulung fertig sein und Geld verdienen. Spätestens dann wird die Unterhaltsvorschusskasse auf der Matte stehen und Vorleistungen zurückfordern. Er wird sobald er über den Mindestbehalt kommt zur Kasse gebeten werden und das ist genau richtig so. Wer sex haben kann, kann soll auch die Verantwortung übernehmen, wenn dann ein Kind gezeugt wird. Ohne wenn und aber. Die Alternative wäre, zeit seines Lebens unter der Armutsgrenze dahinzuvegetieren... ob das so erstrebenswert ist?

Was du persönlich aus der Situation machst bleibt letztendlich dir überlassen. Nur, wenn mein Partner sein eigen Fleisch und Blut nicht haben will, würde ich mich immer fragen, wann wohl der Moment kommt, dass er auch sein zweites Kind von sich stößt.
 
Das ist doch ganz und gar ihre Sache, ob sie sich trennt oder die Sache mit dem Nudelholz bereinigt wie damals Hillary bei ihrem ungetreuen Bill, oder sonstwie. 🙄

Es ist ALLES immer Sache des jeweiligen Themenstarters. Deshalb wird trotzdem üblicherweise gefragt, wie man sich dies oder jenes geben könne. Weisst du doch, bist doch nicht erst seit gestern dabei! 🙂
 
Warum dann überhaupt die Rückfrage an mich? Ich habe tatsächlich nichts herausgelesen von wegen Trennung. Weshalb also sollte es Vorwürfe geben? Die TE hat nix falsch gemacht. Daß sie etwas vergrätzt ist wegen des Seitensprungs und keine Lust hat, für das Ergebnis aufzukommen, wenn der Partner nicht kann, oder sich deswegen mit ihren eigenen Ansprüchen hinten anzustellen, kann ich absolut nachvollziehen. Er hat Pflichten wegen dieses Kindes, sie aber nicht, und mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu schreiben.
 

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