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Kann ich meinen Mädchennamem wieder annehmen?

G

Gast

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Hallo , ich bin 16 Jahre alt und habe ein kleines Problem . Meine Mutter möchte ihren Partner heiraten, doch dann müsste ich den Namen Ihres Partners annehmen, weil sie seinen Namen auch annehmen will. Kann ich bei meinem 18 Lebensjahr meinen Mädchennamen wieder annehmen? Oder erst wenn die beiden sich Scheiden lassen würden?
 
Hallo , ich bin 16 Jahre alt und habe ein kleines Problem . Meine Mutter möchte ihren Partner heiraten, doch dann müsste ich den Namen Ihres Partners annehmen, weil sie seinen Namen auch annehmen will. Kann ich bei meinem 18 Lebensjahr meinen Mädchennamen wieder annehmen? Oder erst wenn die beiden sich Scheiden lassen würden?

Wieso.musst Du den Namen ihres Partners annehmen? Wo steht das geschrieben?Du musst doch nicht heißen wie deine Mutter! Wenn Du deinen jetzigen Namen behalten möchtest behältst Du ihn.
 
Hallo Gast,
in Deutschland wird der Name des Kindes nur bei einer Adoption geändert.
Hat dein Stiefvater das vor? Kannst du verweigern!

Das ist so nicht richtig. Es kann bei Eheschließungen, wo minderjährige Kinder da sind, eine Namenserteilung geben.

@ Gast

Ich habe dir mal diesen Link rausgesucht. Da steht einiges drin. Für dich besonders wichtig, der Absatz, wo geschrieben steht, dass es der Einwilligung des Kindes bedarf, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat.

http://www.lindenfels.info/uploads/media/Merkblatt_zur_Namenserteilung.pdf

D.h. du musst damit einverstanden sein.
 
Das ist so nicht richtig. Es kann bei Eheschließungen, wo minderjährige Kinder da sind, eine Namenserteilung geben.

@ Gast

Ich habe dir mal diesen Link rausgesucht. Da steht einiges drin. Für dich besonders wichtig, der Absatz, wo geschrieben steht, dass es der Einwilligung des Kindes bedarf, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat.

http://www.lindenfels.info/uploads/media/Merkblatt_zur_Namenserteilung.pdf
z
D.h. du musst damit einverstanden sein.


"Die Namenserteilung setzt voraus das der Vater seine Vatetschaft zu dem Kind rechtlich anerkannt.hat."
So steht es in dem von Dir angeführten Merkblatlink.
Also doch Adoption? Oder?
 
"Die Namenserteilung setzt voraus das der Vater seine Vatetschaft zu dem Kind rechtlich anerkannt.hat."
So steht es in dem von Dir angeführten Merkblatlink.
Also doch Adoption? Oder?

nein. Hier geht es sich um eine sogenannte Einbenennung.(Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass der Partner nicht der Vater des Mädchens ist)

In dem Fall kann die Mutter, wenn sie alleiniges Sorgerecht hat, dem Kind den Namen des neuen Partners geben. Der neue Partner muss natürlich einverstanden sein. Wenn das Kind den Namen des leiblichen Vaters tragen sollte (auch bei alleinigem Sorgerecht der Mutter) oder gemeinsames Sorgerecht besteht, muss der leibliche Vater der neuen Namenserteilung zustimmen. Hierbei geht es sich nur um den Namen und hat nichts mit Aufgabe der Vaterschaft, Unterhaltspflicht oder gar dem Erbanspruch des Kindes zu tun. Dem neuen Partner der Mutter hat dadurch keinerlei neue Rechte oder Pflichten.

Und wie bereits schon gesagt: Das Kind muss in diesem Fall zustimmen!
 
"Die Namenserteilung setzt voraus das der Vater seine Vatetschaft zu dem Kind rechtlich anerkannt.hat."
So steht es in dem von Dir angeführten Merkblatlink.
Also doch Adoption? Oder?

Nein, in Absatz 1.1 steht es doch klar und deutlich: Der Elternteil, dem die elterliche Sorge allein ....... und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind ihren Ehenamen erteilen. .....

Hab das jetzt mit Pünktchen, Pünktchen abgekürzt.
 

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