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Mein Kind ist im Heim,Wir wollen Ihn zurück,Jugendamt nicht,Was können Wir tun???

sky2006

Neues Mitglied
hallo,es geht um meinem acht jahte alten sohn.als er vor knapp 3 jahren in die vorschule kam,begannen seine probleme.nach und nach wurde er immer aggressiver,und sogar handgreiflich den kinder sowohl auch den lehrern gegenüber.wir hatten uns dann freiwillig an das jugendamt gewandt,und dort eine familienhilfe bekommen.die nichts bewegte.auch mein sohn wurde immer schlimmer.wir haben alles ausprobiert,anti-aggressionshilfe,psychologen,werner-otto-institut.nach ca einem jahr stand fest das er ein kindheitstrauma und verlustängste hat.(sein erzeuger hat mich über jahre schlimm gehauen) was mein sohn ganz klar geprägt hat..auf jeden fall war es irgentwann so schlimm,dass das jugendamt uns geraten hat ihn in eine"lernpsychotherapeutische einrichtung" zu geben.es war die schlimmste zeit meines lebens,entscheiden zu müssen,ob mein kind weg von uns geht,aber mit aussicht auf eine "normale" schulbildung...er ist seid 3 monaten dort,und er weint noch immer bitter große tränen!er wird dort ständig geschlagen,gemobbt(er ist ein afrikanisches mischlingskind) seine privaten sachen wie briefe oder geschenke werden zerstört,schuhe in den ascheimer geschmissen, ect. also richtig schlimme dinge,die ihn massiv belasten.und ich habe sehr große angst das er dort auf eine schlimme art fürs leben geprägt wird.auch mehrere gespräche mit der leitung und erziehern bewegten gar nichts!was sollen wir tun??was KÖNNEN wir tun??ich möchte ihn dort raus haben!!bitte um hilfe...
 
T

Tztz...

Gast
.auch mehrere gespräche mit der leitung und erziehern bewegten gar nichts!was sollen wir tun??was KÖNNEN wir tun??ich möchte ihn dort raus haben!!bitte um hilfe...
Was sagt das Jugendamt? Ich sehe da schwarz, ehrlich gesagt - dafür leben wir im falschen Land.

Ein Mal: Mühle - immer Mühle. Aber so eine Unterbringung wo anders müsste drin sein.

Rechtsanwalt, Familiengericht, aber da sehe ich nichts, was mich positiv stimmen könnte.

Der Bub wird verwertet - das lassen die sich nicht nehmen.
 

sky2006

Neues Mitglied
Was sagt das Jugendamt? Ich sehe da schwarz, ehrlich gesagt - dafür leben wir im falschen Land.

Ein Mal: Mühle - immer Mühle. Aber so eine Unterbringung wo anders müsste drin sein.

Rechtsanwalt, Familiengericht, aber da sehe ich nichts, was mich positiv stimmen könnte.

Der Bub wird verwertet - das lassen die sich nicht nehmen.
das jugendamt sagt wir sollen ihm noch zeit geben,bei ihm dauert das wohl ein bisschen länger!! was ich eine frechheit finde!!er leidet!ich habe morgen früh einen termien bei meiner anwältin,und ich will erreichen das er so schnell wie möglich heim kommt,hier dann halt auf eine für ihn gerechte schule kommt und wieder zu seinem altem therapeuten! was wenn das jugendamt ein gerichtsbeschluss erwirkt,und ihn einfach wieder da rein stecken??und ja,das ist auch unsere meinung bzgl. verwertet
 
T

Tztz...

Gast
das jugendamt sagt wir sollen ihm noch zeit geben,bei ihm dauert das wohl ein bisschen länger!! was ich eine frechheit finde!!er leidet!ich habe morgen früh einen termien bei meiner anwältin,und ich will erreichen das er so schnell wie möglich heim kommt,hier dann halt auf eine für ihn gerechte schule kommt und wieder zu seinem altem therapeuten! was wenn das jugendamt ein gerichtsbeschluss erwirkt,und ihn einfach wieder da rein stecken??und ja,das ist auch unsere meinung bzgl. verwertet
Gut. Du hast ja Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich würde ihn auch sofort nach Hause holen, die Kindeswohlgefährdung liegt ja auf der Hand.

Kann sein, dass das Jugendamt darin eine Kindeswohlgefährdung sieht, wenn ihr ihn zurückholt, woran man wiederum sehen kann, wie pervers doch dieser Begriff eigentlich ist.
 
R

Real

Gast
Hallo

ich würde mit dem Sachbearbeiter reden und ihm alles genau schildern und einen Antrag auf eine andere Einrichtung stellen. Dass dein Sohn Hilfe braucht, scheint ja deutlich zu sein, nur welche ist hier die Frage - ihr habt ja einiges schon angenommen und wenn iihr jetzt einfach eine andere Einrichtung beantragt, kann man sicherlich darüber reden.

Es gibt immer für die Kinder Anlaufschwierigkeiten, da diese nur sehr schwer von den Eltern getrennt werden können und Eltern sich nur sehr trennen. Nimm dein Kind ernst mit den Erzählungen aber frage auch gut nach - Kinder kennen unsere Schwachstellen, wie sie etwas erreichen können, eben besonders mit solchen Schauergeschichten, die sicherlich auch vorkommen.

Achte einfach darauf aber nimm ihn ernst.

Da du das Sorgerecht noch hast - da ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht enthalten - kannst du mit einer ganz anderen Macht an den Antrag gehen, da du jederzeit deine Freiwilligkeit zurück ziehen kannst - darauf folgt zwar dann wahrscheinlich ein Antrag beim Familiengericht, aber damit kannst du die Würfel neu werfen.
 

venia

Aktives Mitglied
Hast Du einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen müsen?

...weg, na egal, kannst dich ja mal melden!
 
Zuletzt bearbeitet:

venia

Aktives Mitglied
Gut. Du hast ja Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich würde ihn auch sofort nach Hause holen, die Kindeswohlgefährdung liegt ja auf der Hand.

Kann sein, dass das Jugendamt darin eine Kindeswohlgefährdung sieht, wenn ihr ihn zurückholt, woran man wiederum sehen kann, wie pervers doch dieser Begriff eigentlich ist.

...geht eben nicht so einfach!!!
 

venia

Aktives Mitglied
Hallo

ich würde mit dem Sachbearbeiter reden und ihm alles genau schildern und einen Antrag auf eine andere Einrichtung stellen. Dass dein Sohn Hilfe braucht, scheint ja deutlich zu sein, nur welche ist hier die Frage - ihr habt ja einiges schon angenommen und wenn iihr jetzt einfach eine andere Einrichtung beantragt, kann man sicherlich darüber reden.

Es gibt immer für die Kinder Anlaufschwierigkeiten, da diese nur sehr schwer von den Eltern getrennt werden können und Eltern sich nur sehr trennen. Nimm dein Kind ernst mit den Erzählungen aber frage auch gut nach - Kinder kennen unsere Schwachstellen, wie sie etwas erreichen können, eben besonders mit solchen Schauergeschichten, die sicherlich auch vorkommen.

Achte einfach darauf aber nimm ihn ernst.

Da du das Sorgerecht noch hast - da ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht enthalten - kannst du mit einer ganz anderen Macht an den Antrag gehen, da du jederzeit deine Freiwilligkeit zurück ziehen kannst - darauf folgt zwar dann wahrscheinlich ein Antrag beim Familiengericht, aber damit kannst du die Würfel neu werfen.

Aber Vorsicht!
JA kann auch (wenn begründet) das Sorgerecht für eine gewisse Zeit entziehen...
 

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