Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Einlöse- und Barauszahlungsgebühren

SerendipityW

Mitglied
Hallöchen!
Ich habe einen guten Kumpel, der seit kurzem ALGII beziehen muss und dessen Bank ihn als Kunden nicht mehr wollte.
Aus dem Grund bekommt er jetzt immer einen Scheck vom Amt und muss den eben einlösen.
Er ging zur Postbank (ich weiß nicht, ob er den Scheck dort einlösen muss oder nicht) und musste eben besagte Gebühren in Höhe von insgesamt 29.70€ (je 14,85).
Das Geld musste er also von seinem eigentlichen regelsatz selbst zahlen.

Meine Frage ist hierbei, ob es Möglichkeiten gibt, das Geld irgendwie zurück zufordern?
Oder gibt es auch Banken, die so eine Gebühr nicht erheben?

Ich finds auch jedenfall gaaaanz schön dreist und unverschämt.

Danke schonmal für die Antworten.
 
C

chrismas

Gast
Sag deinem Kumpel, er solle zu ner Bank gehen und wenn Sie ihm kein Konto geben wollen, darauf hinweisen, dass sich alle Banken in Deutschland dazu verpflichtet haben, jedem ein Konto zur Verfügung zu stellen und sei es auch nur eines auf Guthabenbasis.

Die Kosten für das einlösen kann man im übrigen nicht zurück bekommen, denn die gehören zu den normalen Lebenshaltungskosten.
 
C

chrismas

Gast
Da gibt es keine Empfehlungen, denn es kommt auf den Sachbearbeiter am Schalter an, denn es obliegt ihm die Entscheidung darüber, ob man den Antrag zur Kontoeröffnung annimmt oder nicht.

Daher einfach hingehen und nach einer Kontoeröffnung fragen.
 
G

Gast

Gast
Sag deinem Kumpel, er solle zu ner Bank gehen und wenn Sie ihm kein Konto geben wollen, darauf hinweisen, dass sich alle Banken in Deutschland dazu verpflichtet haben, jedem ein Konto zur Verfügung zu stellen und sei es auch nur eines auf Guthabenbasis.

Die Kosten für das einlösen kann man im übrigen nicht zurück bekommen, denn die gehören zu den normalen Lebenshaltungskosten.
Und wieder mal falsch geraten.

Es gibt keine Verpflichtung der Banken, sondern nur der Sparkassen. Und diese Selbstverpflichtung ist nicht bindend.
 

Glasherz2011

Mitglied
Am ehesten bekommt dein Kumpel wohl ein Konto bei der Sparkasse, leider auch sehr teuer:rolleyes: 15 € pro Quartal sind da keine seltenheit:mad: aber ich bekomme auch H4 und hatte gar keine Probleme mit meiner Bank bei der Kontoeröffnung, kann aber sein dass eine Kaution fällig wird (bei mir waren es 20 €), kommt aber auf die Sparkasse drauf an. Alternativ gibt es mittlerweile einige reine Onlinekonten, z. B. Comdirect o. ä. die sind oft auch kostenlos.
 
G

Gelöscht 3807

Gast
ich kann für solche fälle die cortal consors oder die norisbank empfehlen..aber gleich ein konto auf guthabensbasis beantragen, sonst kann es sein dass abgeleht wird.
 

SerendipityW

Mitglied
Danke für eure Tipps!
Leider muss ich dazu sagen, dass mein Kumpel keine Lust auf Konto hat.
Tja, dann muss er damit leben, dass er das Zahlen muss, da er nämlich an die Postbank zur Auszahlung gebunden ist laut Amt.
Falls er sich es nochmal überlegt, werde ich ihm aber die Tipps nochmals geben.
Danke
 
C

chrismas

Gast
Und wieder mal falsch geraten.

Es gibt keine Verpflichtung der Banken, sondern nur der Sparkassen. Und diese Selbstverpflichtung ist nicht bindend.
Ich rate hier nicht, du sprichst vom Kontrahierungszwang und das ist nicht zu Verwechseln mit der Selbstverpflichtung der Banken und davon einmal abgesehen, ist dieser Zwang nur in wenigen Bundesländern gesetzlich geregelt, da sich die Banken sowieso dazu selbst verpflichtet haben, jedem ein Konto zur Verfügung zu stellen.

Wenn du also keine Ahnung davon hast, solltest du dich genauer informieren, bevor du hier irgend etwas als falsch deklarierst oder entsprechende Links dazu in deinen Beiträgen mit einfügen, die meine angeblich falschen Aussagen auch untermauern.

Selbstverpflichtung der Banken und Sparkassen seit 1995 | akademie.de

Edit:

Hier noch der Link zu einer Seite der deutschen Kreditwirtschaft

http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/dk/kontofuehrung/konto-fuer-jedermann/hinweise.html
 
Zuletzt bearbeitet:

Natascha74

Aktives Mitglied
Sag deinem Kumpel, er solle zu ner Bank gehen und wenn Sie ihm kein Konto geben wollen, darauf hinweisen, dass sich alle Banken in Deutschland dazu verpflichtet haben, jedem ein Konto zur Verfügung zu stellen und sei es auch nur eines auf Guthabenbasis.
Blödsinn.
Keine Bank ist dazu verpflichtet.
Und wenn er bei einer Bank gekündigt wurde nimmt ihn auch keine andere mehr so lang er keinen neuen Job hat. Und auch dann nur mit Hängen und Würgen, denn die Kontokündigung hat ja immer Hintergründe.

Weiß ich leider nur all zu genau, denn wir hatten einen Mitarbeiter aufgenommen der genau das Problem hatte.
Am Anfang sagte er, er gibt mir die Kto.Nr. noch bekannt, er will nur die Bank wechseln.
Am Ende des 1. Monats kam dann raus, daß er gar kein Konto hat und auch keines bekommt trotz neuem Job.
Die Banken sagten alle, möglicherweise bekommt er ein Konto nach der Probezeit.
Er hat dann nach den 3 Monaten Probezeit tatsächlich eines bekommen bei der Sparkasse.

Wenn dein Bekannter wieder einen Job hat wäre es gut wenn er dem Arbeitgeber sofort von dem Problem berichtet.
Dem Arbeitnehmer selbst ist es sicher peinlich, aber dem Arbeitgeber macht diese Sache viel Ärger und Arbeit.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben