zwickauer77
Mitglied
Hey,
wir Ihr wisst, haben wir ab und zu Probleme mot der Familienhilfe und dem JA. Der Link zu dem Thema http://www.hilferuf.de/forum/familie/142807-probleme-mit-der-familienhilfe.html ...
Nun hatten wir gestern das erhoffte Gespräch mit dem JA und der Familienhilfe. Also wir werden wahrscheinlich in 4 Wochen die Familienhilfe abgesetzt bekommen, weil keine Notwendigkeit mehr besteht. Nun kam es aber zu folgendem neuen Punkt, welchen wir schnellstmöglich geklärt haben wollen.
Laut Aussage des JA hat sich der Mitbewohner meine Freundin Rechte als sozialen Vater erworben, weil er sich die ersten 2,5 Lebensjahre um den kleinen gekümmert hat. Wir sollen mit ihm bis zum nächsten Termin in vier Wochen einen Plan ausarbeiten, wo festgehalten ist, wann der Mitbewohner den kleinen alleine sehen darf. Sozusagen ein Umgangsrecht. Dazu seien folgende Punkte angemerkt:
Laut Anwaltsberatung gibt es die Funktion eines "sozialen Vaters" (JA behauptet das!) in Deutschland nicht und kann nicht eingeklagt werden. Das JA sieht das anders und würde den Mitbewohner auch jederzeit dabei unterstützen wenn er sich dies einklagen will.
Nun würden wir sehr gerne von Euch wissen, wie Eure Gedanken und Erfahrungen mit diesem Thema sind, und wie wir weiter verbleiben sollten.
Danken Euch im Voraus...
wir Ihr wisst, haben wir ab und zu Probleme mot der Familienhilfe und dem JA. Der Link zu dem Thema http://www.hilferuf.de/forum/familie/142807-probleme-mit-der-familienhilfe.html ...
Nun hatten wir gestern das erhoffte Gespräch mit dem JA und der Familienhilfe. Also wir werden wahrscheinlich in 4 Wochen die Familienhilfe abgesetzt bekommen, weil keine Notwendigkeit mehr besteht. Nun kam es aber zu folgendem neuen Punkt, welchen wir schnellstmöglich geklärt haben wollen.
Laut Aussage des JA hat sich der Mitbewohner meine Freundin Rechte als sozialen Vater erworben, weil er sich die ersten 2,5 Lebensjahre um den kleinen gekümmert hat. Wir sollen mit ihm bis zum nächsten Termin in vier Wochen einen Plan ausarbeiten, wo festgehalten ist, wann der Mitbewohner den kleinen alleine sehen darf. Sozusagen ein Umgangsrecht. Dazu seien folgende Punkte angemerkt:
- Freundin, das Kind und ich ziehen bald zusammen
- Freundin hat als einzige Person das Sorgerecht
- Der Mitbewohner ist nicht der Vater des Kindes noch irgendein Verwandter
- Freundin und der Mitbewohner waren lediglich vor 10 Jahren mal zusammem
Laut Anwaltsberatung gibt es die Funktion eines "sozialen Vaters" (JA behauptet das!) in Deutschland nicht und kann nicht eingeklagt werden. Das JA sieht das anders und würde den Mitbewohner auch jederzeit dabei unterstützen wenn er sich dies einklagen will.
Nun würden wir sehr gerne von Euch wissen, wie Eure Gedanken und Erfahrungen mit diesem Thema sind, und wie wir weiter verbleiben sollten.
Danken Euch im Voraus...