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Frage wegen Grundsicherung und Elternunterhalt

Tuesday

Aktives Mitglied
Hallo zusammen,

eine Freundin von mir bekommt nun endlich aufgrund einer stark körperlichen Behinderung, aber auch aufgrund einer psychischen Erkrankung wegen Traumata in der Kindheit die Erwerbungsunfähigkeitsrente. Diese wird durch die Grundsicherung aufgestockt.

Die Behörde will nun bei ihren Eltern nach deren Verdienst anfragen, um zu sehen, ob diese Unterhaltspflichtig sind. Allerdings sind die Eltern Täter und sie hat nun Angst, dass diese sie wieder bedrohen, sollten sie ihre Adresse rausbekommen. Sie will nicht mal, dass sie wissen, in welcher Stadt sie jetzt lebt.

Ich weiß, es gibt die Möglichkeit, eine Sperre auszusprechen, wenn die Eltern Täter waren. Das können ihr Therapeut und die Psychiaterin bestätigen.

Weiß jemand, wie genau das geht und auf welche Gesetze man sich da berufen kann?


Tuesday
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo, die Behörden dürfen und müssen aufgrund d. Gesetzes prüfen,
ob die Eltern Unterhalt leisten können.
Steht so im § des SGB XII drin.
Ich bin in einer ähnl. Situation und bei mir meinte der SB entweder
ich lehne die ergänzende Hilfe ab oder ich lasse zu, dass meine
Eltern befragt werden.
Übrigens, die Eltern müssen keine Auskunft erteilen, dann zahlen sie
in jedem Fall 32 Euro/Monat und die Sache ist erledigt.
Bei Grundsicherung passiert das aber nicht, da werden
keine Eltern angeschrieben.
Dies ist nur wenn man begrenzt Rente bekommt und dann bekommt
man ergänzend Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII
Dort wird geprüft, ob deine Eltern Vermögen haben von mehr als 100.000 Euro.
Und was sie ansonsten an Einkommen haben, denn da wird geprüft, ob sie
anteilig einen Beitrag zahlen müssen.
Aber wie gesagt, da hast du wenig Möglichkeiten dich zu schützen.
Ich denke du kannst erreichen, dass deine Adresse nicht rausgegeben
wird aber ansonsten nichts!
Was man genau tun muss, weiß ich nicht.
Hast du Meldesperre bei deiner Stadt für ein Jahr?
Wenn ja reicht diese Bescheinigung die kannst dann vorlegen
und dann darf die Adresse keiner rausgeben.
Wenn nein, dann kannst du nur auf deinen SB hoffen...
Ich hoffe, hier hat noch jemand einen Tipp wie man sich da schützen
kann.
 

Landkaffee

Urgestein
Neben einer Adresssperre kann auch um Amtshilfe gebeten werden, was heisst, dass die Eltern von einer anderen Stadt/Stelle aus angeschrieben werden.
Dann stellt sich noch die Frage der Zumutbarkeit, wenn die Familienverhältnisse derart zerrüttet sind. Da würde ich eine Rechtsberatung nutzen.

Anderes Problem: Heute sind Anschriften leider auch trotz Sperren recht einfach zu ermitteln.
Deine Freundin muss sich damit auseinandersetzen. Auch wird sie sich nicht immer und ewig verstecken können.

Tut mir leid, dass ich nichts wirklich positives schreiben kann.

Alles Gute!
Landkaffee
 
J

john-2

Gast
Hallo Tuesday,

unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, die Kommunikation über eine Rechtsanwalt abzuwickeln. Das lohnt aber nur, wenn die Eltern finanziell so gesichert sind, dass man auch eine Zahlung erwarten kann. Andernfalls würde ich jeden Kontakt - auch indirekt über Behörden - vermeiden.

Freundliche Grüße

John
 

Tuesday

Aktives Mitglied
Danke für die Infos. Das hat mir schon sehr weitergeholfen.

Mir ist eingefallen, dass ich Mitglied beim VDK bin und habe dort gleich angerufen. Die rufen mich am Donnerstag zurück. Ich schreib dann hier, was der mir gesagt hat.


Tuesday
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Tuesday,

unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, die Kommunikation über eine Rechtsanwalt abzuwickeln. Das lohnt aber nur, wenn die Eltern finanziell so gesichert sind, dass man auch eine Zahlung erwarten kann. Andernfalls würde ich jeden Kontakt - auch indirekt über Behörden - vermeiden.

Freundliche Grüße

John
Dann darf sie auch keine ergänzenden Leistungen beantragen, denn sobald man dies
tut, kommen die Eltern auf d. Plan...
Sie selbst muss ja nicht den Unterhalt einfordern, sondern das tut die Behörde.
Ich kann das alles gut verstehen, ich dachte auch, ich bekäme eine Ausnahmeregelung....
Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Adresse von der TE gar nicht weiter gegeben wird, sondern nur die Eltern angeschrieben, dass sie ihre finanzielle Situation offenlegen!
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Danke für die Infos. Das hat mir schon sehr weitergeholfen.

Mir ist eingefallen, dass ich Mitglied beim VDK bin und habe dort gleich angerufen. Die rufen mich am Donnerstag zurück. Ich schreib dann hier, was der mir gesagt hat.


Tuesday
Da bin ich ja sehr gespannt, ob der VDK hier helfen kann...
Es ist nun mal Gesetz, wenn man Leistungen nach SGB XII erhält, (nicht wenn man Grundsicherung bekommt) dass die Angehörigen herangezogen werden....
 

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