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Mache ich mich strafbar?

W

WestMann

Gast
was exklusiv bedeutet, ist schon klar. also bitte. nimm Dich nicht so wichtig. ;-)
Dann hast Du den Text, den Du zitiert hast, nicht verstanden oder es nicht gewollt, vergiss es einfach.

er fragte AUCH nach GV, also nicht exklusiv. zählt dann die Frage nach GV nicht? GV ist von den angegebenen Dingen das Relevanteste, rede es ruhig weg. ;-))
viel Spaß noch, hier sollte von vornherein sowieso was angeleiert werden und das gelingt entsprechend immer. :)

Na wenn Du das so siehst dann sollten vielleicht generell hier bei hilferuf.de einige Themen völlig Tabu sein?

Deine persönlichen Anspielungen kommentiere ich besser nicht, tut ja auch nichts zur Sache, gelle ;) Jeder liest halt nur das was er/sie lesen möchte!!!

Habe jedenfalls manch hilfreiche Aussage zum Thema gelesen, meine persönliche Meinung hatte ich ja auch schon weiter oben gepostet - wenn das im Allgemeinen halt überlesen wird (absichtlich oder nicht) ist dem nach normalem Ermessen doch nix mehr hinzuzufügen:)


Grüßle,
WestMann
 

Rhenus

Urgestein
Danke WestMan,

P.S @Rhenus: Mein post geht natürlich in keinster Weise gegen Dich, letztlich hast Du ja auch nur das wiedergegeben was seitens der Gesetzgebung evtl. geplant ist!

Wollte dies nur noch erwähnt haben um persönliche Anspielungen soweit wie möglich aussen vor zu lassen ;)
Daher wird ja auch über diesen § über mehrere Regierungen hinweg gestritten.

Doch wem soll die Politik das rechtmachen?
Den Opferorganisationen? Der Sozialgesetzgebung, die mit den Problemen der Teenymütter umgehen muss oder Leuten, die sich nicht an erwachsene Frauen trauen?

Es geht nicht mit Ernst darum was du da schreibst, das wäre ja wunderbar, wenn es überall so wäre. Da mischt sich das Gesetz ja gar nicht ein.
Übrigens kommt das neu zu beratende Gesetz aus dem Bereich des Missbrauchs von Kindern.
Es geht darum, dass junge Mädels getäuscht werden, es geht darum Zuhälter und Pädophilie in Schach zu halten. Es geht darum, die ... ja und jetzt muss ich mal was einbringen, es geht auch um Jungen.

Und hauptsächlich um Elternhäuser, wo sich nicht um die Kinder und Jugendliche gekümmert wird. In soweit finde ich das geltende Gesetz, völlig in Ordnung.
 

Rhenus

Urgestein
Ich finde die Altersgrenze von 14 Jahren alles in allem eigentlich gut durchdacht und vernünftig.
Ja Bravo Winnetou!
Und die Konsequenzen teilen Eltern und Jugendamt, Sozialamt und das Mädchen, was vielleicht niemals einen vernünftigen Beruf bekommt.
Klingt wirklich gut überlegt!!!

Vor allem finde ich es richtig, dass sie mit der Schwelle für die Strafmündigkeit übereinstimmt. Ich könne nicht nachvollziehen, dass man einen jungen Menschen für jegliche kriminelle Handlungen als voll verantwortlich einschätzt, und ihn daher für schwere Straftaten zu jahrelangen Haftstrafen verurteilen kann... ihm aber gleichzeitig die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung abspricht.
Einfach toll!
Hast du mal was von Jugendstrafrecht gehört und das darin der geistige Entwicklungszustand (Reife, Einsicht) berücksichtigt wird.
Und bei einem 14 jährigen volle Handlungseinsicht zu unterstellen, sagt viel über dich aus.


Und ein weiteres Argument ist natürlich die Freiheit. Jede Medaille hat ja immer zwei Seiten. Man kann diese Gesetzesregelungen also einerseits als Schutz für Jugendliche vor sexueller Ausbeutung auslegen... gleichzeitig sind sie aber natürlich für die jungen Menschen auch Einschränkungen ihres Rechts auf freie Entscheidung und Entfaltung. Dieses Recht ist ein unermesslich wichtiges, finde ich... daher muss genau abgewogen werden, inwiefern und unter welchen Bedingungen es einem Menschen abgesprochen werden darf.
Ja aber natürlich, jetzt verschanzt sich der Erwachsene hinter dem Entfaltungsrecht des Kindes. Sorry Heranwachsende.

Eine Überlegung, die Schutzgrenze auf 18 Jahre zu erhöhen, halte ich aus diesem Grund auf alle Fälle für absoluten Nonsens... und kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass das ernsthaft diskutiert wird
Mit dem was du hier schreibst, kannst du dir vieles nicht vorstellen. Ich hingegen viel über Leute die so etwas schreiben.
Ich hoffe nur, ich irre mich.
 

springer

Aktives Mitglied
Was darf ich in der aktuellen Gesetzlage machen und was ist strafbar?
Hier fragt jemand nach der aktuellen Gesezteslage und nach weiter nichts.
Was soll die sinnlose Moraldiskussion?

Hört auf hier einen Paragraphenkrieg daraus zu machen,
jeder Erwachsene in dem Alter "28" sollte klar sein das der Gechlechtsverkehr mit eine "Minderjährigen"
ein Strafbestand ist.

Ich denke wenn hier die Frage aufgekommen wäre, ob GV mit einer 10 jährigen ok wäre,
dann würde hier nicht lange diskutiert werden was darf und was nicht.

ES IST VERBOTEN und die Leute die auf irgendwelche ausnahme Paragraphen hinweisen,
deken in meinen Augen zu viel darüber nach wie Sie die Gesetze umgehen können um
Sex mit Minderjährigen haben zu dürfen, ohne belangt zu werden.

MFG und lasst die Finger von den Kindern, sucht euch eine Volljährige oder halt einen Volljährigen,.......
Was soll dann dieser Unsinn? Es ist in Deutschland nur das verboten, was laut Gesetz verboten ist. Alles andere ist erlaubt! "Ausnahmeparagraphen" gibt es nicht und man kann sich auch nicht nur die Paragraphen aus den Gesetzbüchern heraussuchen, die einem passen. Sie gelten alle ohne Ausnahme. Dass hier die Gesetzeslage nicht eindeutig ist und dem Richter im Falle einer Anzeige ein Ermessensspielraum bleibt, ist geklärt. Dieses Risiko muss der TE tragen oder eben nicht.

Wenn du sie nicht knallen darfst, "liebst" du sie dann nicht mehr?

Die Gesetzeslage ist mir jetzt mal Rille - du machst dich moralisch strafbar.
Danach hat er nie und nimmer gefragt. Oder wollt ihr hier die Selbstjustiz einführen?
 

Rhenus

Urgestein
Springer,

Hier fragt jemand nach der aktuellen Gesezteslage und nach weiter nichts.
Was soll die sinnlose Moraldiskussion?
Moradiskussionen sind niemals sinnlos!
Es sei denn, einer gibt vor, andere folgen.

Ja und wenn du eine mangelnde Beantwortung der Frage beanstandest (mit welchem Recht?), dann verweise ich auf Seite 1 Beitrag 5.

Wenn jemand, wie Winnetou, eine "Normalität" herstellen möchte, dass Erwachsene mit 14 jährigen verkehren sollen, dann nehme ich das zum Anlass, meinen völlig anderen Standpunkt darzustellen.
Dazu bedarf es deiner Wertung, ob genug oder zu was geschrieben wird, nicht.

Und dieser Satz dürfte für sich sprechen!!!

Es ist in Deutschland nur das verboten, was laut Gesetz verboten ist. Alles andere ist erlaubt!
 

springer

Aktives Mitglied
@Rhenus mein Beitrag ging in keiner Weise gegen dich, sondern diejenigen, die meinen, hier selbst Gesetzgeber spielen zu können. Ich bleibe dabei: Alles was nicht per Gesetz verboten ist, ist erlaubt! Das ist einer der Grundpfeiler unserer demokratischen Grundordnung. Wer will daran rütteln?
 

Sabsel001

Neues Mitglied
Du machst dich strafbar aber ich habe auch einen freund der is 24 und werde jetzt 17 und wir sind super glücklich!!!
meine eltern sind damit einverstanden und er auch.
trotzt das er älter ist benimmt er sich wie nen 17 jähriger! meine eltern mussten ihn erst kennenlernen und dann ging es!
also sprech mit deiner freundin und sie soll erst mit ihren eltern sprechen.
vielleicht sagt sie erst das alter nicht und wenn sie dich besser kennen könnt ihr es denen beichten. aber so das du nicht mit ihr geschlafen hast
viele glück
 
Zuletzt bearbeitet:
H

Häsin

Gast
Zwischen 15 und 17 liegen zwei äußerst wichtige Jahre der Entwicklung. Das ist für mich eher so in der Relation gleichbedeutend was eine 20jährige gegenüber einer 40jährigen an Erfahrung mitbringt ;). Sehr übertrieben jetzt.
 

Rhenus

Urgestein
Nein Häsin!

Gar nicht übertrieben, sondern völlig richtig! :daumen:

Außerdem ist der Altersunterschied 17 zu 24 doch völlig anders zu bewerten als 15 zu 28.
Daher sollte das Gesetz ursprünglich auf 23 erhöht werden.
 
T

Tiger22

Gast
Es ist ganz einfach moralisch verwerflich, als 28 jähriger eine Beziehung zu einem 15 jährigen KIND zu führen, welchen sich noch in der Entwicklung aller Lebensbereiche befindet.
Mir kommt da nur in den Kopf, dass das Ego wohl für eine Bezihung auf Augenhöhe nicht ausreicht.
Egoismus pur.
 

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