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Mache ich mich strafbar?

Grygiel83

Neues Mitglied
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin 28 und das Mädchen mit dem ich zusammen bin ist 15.
Was darf ich in der aktuellen Gesetzlage machen und was ist strafbar?
–Kuscheln
–Küssen
–Geschlechtsverkehr....
 
T

Tiger22

Gast
Hier knalle ich gleich mal eine andere Frage rein.
Was will ein 28 Jähriger mit einem 15 jahrigen Kind???
Gute Gespräche? Alles teilen können, weil man die gleiche Interessenlage hat?

Ich finde das nicht in Ordnung.
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Grygiel83,

ich habe nichts gegen Altersunterschiede, doch aber gegen so gravierende Unterschiede der Reife.
So sieht es auch der Gesetzgeber.

Ich wollte nicht werten wie andere, doch in dem Fall gelingt mir das nicht.
Denn ich gebe Brief und Siegel, dass das nicht gut geht.

Zu deiner Frage:
Du spielst mit dem Feuer!
Auf jegliche sexuelle Handlungen mit Jugendliche unter 16 Jahren, steht, wenn der Partner über 21 ist, Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.

Dir sollte klar sein, was sexuelle Handlungen sind. Darüber hinaus, sollte dir bewusst sein, dass dich das Mädel nach Jahren noch anzeigen kann.

Also schalte den Verstand ein!

@ Springer
Juristisch ist alles in Ordnung. Kinder sind danach nur Personen bis 14 Jahre.
Lies dir hier die Paragraphen 174 und nachfolgende durch. Da steht alles drin:
Das ist nicht richtig, hier ist der § 182 StGB anzuwenden.
 

springer

Aktives Mitglied
Auf jegliche sexuelle Handlungen mit Jugendliche unter 16 Jahren, steht, wenn der Partner über 21 ist, Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.



Das ist nicht richtig, hier ist der § 182 StGB anzuwenden.
Ganz so ist es nicht 182(3) ist ein Gummiparagraph, den man verschieden auslegen kann.

"und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Wer stellt fest, ob er die fehlende Fähigkeit zur Sexuellen Sebstbestimmung ausgenutzt hat?
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Springer,

absolut kein Gummiparagraph!
Wer stellt fest, ob er die fehlende Fähigkeit zur Sexuellen Sebstbestimmung ausgenutzt hat?
Das können viele feststellen. Im Zweifel Gutachter.
Es kommt auf die Person und geistige Reife des Mädchens an.
Letztendlich entscheidet immer das Gericht.

Das Gesetz sollte mehrfach überarbeitet werden, doch hier bei dem Altersunterschied ist die Gefahr einer Verurteilung absolut hoch. Es ging immer um die Grenze 21.
Das wird heute auch berücksichtigt.

Und was macht es aus, wenn du das Gesetz nicht verstehst, die Richter und Staatsanwälte wissen es zu lesen.
 
H

Häsin

Gast
Hmm... ich versuche meinen inneren Drang Moralapostel zu spielen zu unterdrücken ... es geht nur leider nicht :eek:.

Mit knapp 30 ein 15jähriges Mädchen sexuell anziehend zu finden... holla, du spielst mit dem Feuer. Ich verurteile jetzt bitte nicht, dass du diese Gefühle hast. Allerdings würde ich dir als Eltern, sogar als Freund dir dein Gemächt langziehen, solltest du mit ihr intim werden. Wäre sie 18, wäre absolut gaaaaaaar nichts dagegen einzuwenden. Doch die Entwicklung vor der Volljährigkeit (sprich geistige, körperliche Reife) ist einfach noch nicht abgeschlossen.

Ihr wärt nicht auf der selben Ebene und das ist für mich persönlich nicht in Ordnung.
 

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