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Titulierung einer Forderung trotz Ratenzahlungsvereinbarung?

Chakuza1984

Aktives Mitglied
Hallo alle zusammen,

ich hoffe hier ist jemand in dem Bereich Titulierungen halbwegs fachkundig und kann mir helfen, das wäre echt nett.

Folgendes Szenario:

Mit meinem alten Stromanbieter hatte ich eine ziemlich heftige Odyssee hinter mir. Eine Jahresabschlussrechnung aus dem Jahr 2010 war nachweislich falsch und so hing ich über einem Jahr (!) via E-Mail und Telefon hinterher eine korrigierte Abschlussrechnung zu bekommen, ich wurde immer nur vertröstet ich möge doch noch ein bisschen Geduld haben, mein Anliegen sei "in Bearbeitung".

Im Mai diesen Jahres hatte ich noch eine E-Mail von dem Kundenservice bekommen der genau das selbe aussagt und hatte mich da auch drauf verlassen. Im August dann meldete sich ein Inkassounternehmen bei mir, beauftragt von dem Stromunternehmen. Vorher gab es keine Mahnung, nichts. Ihr könnt euch sicherlich vorstellen dass ich ziemlich negativ überrascht war.

Mit dem Inkassounternehmen ließ sich nicht reden und auch der Stromanbieter verwies stur darauf, dass eine Korrespondenz in der Sache nur noch mit dem Inkassounternehmen zu führen sei.

Irgendwann dann wurde es mir zu dumm und so bot ich dem Inkassounternehmen eine Ratenzahlung von 25,00 € pro Monat an, da mehr aufgrund meiner derzeitigen finanziellen Situation einfach nicht drin ist.

Darauf ließen sich die Herrschaften ein, stellten aber mit dem Schreiben auch gleich in Aussicht, dass sie sich nach 6 Monaten trotz zuverlässiger Zahlung die Forderung "allein aus Rechtsgründen" titulieren lassen müssten.

Nun meine Frage: Ist das so zulässig? Ich habe bis jetzt immer zuverlässig gezahlt, kann derzeit aber schlichtweg nicht mehr bezahlen. Offen stand ursprünglich eine Summe von etwas über 350 € inklusive aller "Gebühren" und "Auslagen". Wie müsste ich mir (wenn es denn zulässig sein sollte) solch eine Titulierung vorstellen? So richtig klassisch mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und Eintrag in der SCHUFA? Ich habe da keine Lust drauf und will das unbedingt verhindern! :(

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...


Liebe Grüße


Chaky
 

Sissy73

Sehr aktives Mitglied
Lass Dir vom Inkassounternehmen keine Angst einjagen.

Außergerichtlich tiuliert kann eine Forderung nur werden, wenn weder bei einem Mahnbescheid noch beim darauf folgenden Vollstreckungsbescheid Rechtsmittel eingelegt wird.

Lass das Inkassounternehmen schreiben was es will und sollte ein Mahnbescheid gegen Dich veranlasst werden- dann kannst Du Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist einlegen.
Du kannst den Widerspruch ggf. dann auch damit begründen, dass einer Ratenzahlung zugestimmt wurde und Du die vereinbarten Raten pünktlich und regelmässig belegbar bezahlst.

Was will dann das Inkassounternehmen gegen Dich unternehmen?

Klage erheben?

Wohl kaum....- (davon gehe ich beim besten Willen nicht aus) ....
denn damit hätten sie keine Chance, sofern Du die Raten bezahlst. Somit würden sie auf den Kosten sitzen bleiben. So gesehen...

...warte einfach ab.

Wichtig wäre vielleicht noch, dass Du Dir ggf. bestätigen lässt, dass der Ratenzahlung zugestimmt wurde. Auch, dass Du wirklich die Zahlungen einhältst.

Dann kann Dir gar nichts passieren. Das Inkassounternehmen versucht einfach nur "Druck" aufzubauen und Dich einzuschüchtern. Das ist alles!

lg. Sissy
 

Chakuza1984

Aktives Mitglied
Lass Dir vom Inkassounternehmen keine Angst einjagen.

Außergerichtlich tiuliert kann eine Forderung nur werden, wenn weder bei einem Mahnbescheid noch beim darauf folgenden Vollstreckungsbescheid Rechtsmittel eingelegt wird.

Lass das Inkassounternehmen schreiben was es will und sollte ein Mahnbescheid gegen Dich veranlasst werden- dann kannst Du Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist einlegen.
Du kannst den Widerspruch ggf. dann auch damit begründen, dass einer Ratenzahlung zugestimmt wurde und Du die vereinbarten Raten pünktlich und regelmässig belegbar bezahlst.

Was will dann das Inkassounternehmen gegen Dich unternehmen?

Klage erheben?

Wohl kaum....- (davon gehe ich beim besten Willen nicht aus) ....
denn damit hätten sie keine Chance, sofern Du die Raten bezahlst. Somit würden sie auf den Kosten sitzen bleiben. So gesehen...

...warte einfach ab.

Wichtig wäre vielleicht noch, dass Du Dir ggf. bestätigen lässt, dass der Ratenzahlung zugestimmt wurde. Auch, dass Du wirklich die Zahlungen einhältst.

Dann kann Dir gar nichts passieren. Das Inkassounternehmen versucht einfach nur "Druck" aufzubauen und Dich einzuschüchtern. Das ist alles!

lg. Sissy

Vielen Dank für deine Antwort! :)

Das ist ja das seltsame, ich habe es schwarz auf weiß schriftlich von dem Inkassobüro dass einer Ratenzahlung zugestimmt wurde. Aber dann eben halt dieser Vermerk mit den 6 Monaten. Da könnte man sich doch fast genötigt fühlen dass man indirekt vermittelt kriegen soll: Wenn du nicht mehr zahlen kannst strafen wir dich innerhalb dieser Galgenfrist ab... :mad:

Besonders Bedenken macht mir ein möglicher SCHUFA Eintrag, da hab ich nämlich keine Lust drauf. Wobei ich dann ja (wenn es wirklich der klassische Weg wäre) auch gar keine eidestattliche Versicherung abgeben würde - denn ich kann ja zahlen und tue das schon auch seit nun 3 Monaten, das ist auch belegbar. Nur darf man in dieser Hinsicht auch die zusätzlichen Kosten nicht vergessen, die dieses Inkassounternehmen ja dann direkt an mich weiterleiten würde... :(

Ob ich im Falle eines Mahnbescheides widersprechen kann bzw. welche Erfolgsaussichten das für mich hätte weiß ich nicht. Kann man denn nicht ausschließlich bei strittigen Forderungen einem Mahnbescheid widersprechen? :confused:

Ich habe nun schon von einigen Bekannten und Freunden gehört dass diese Praxis gar nicht zulässig sein soll, vor allem dann nicht, wenn man Ratenzahlung vereinbart hat und diese Zahlungen zuverlässig einhält...

Liebe Grüße


Chaky
 

Ich bin's

Mitglied
Hallo,

doch, das ist zulässig.

Solange die Forderung nicht beglichen ist, möchte der Gläubiger sich den Anspruch darauf sichern und das ist sein gutes Recht (trotz Ratenzahlungsvereinbarung).

Sollte ein Mahnbescheid kommen, kannst Du ohne große Folgen Widerspruch einlegen (z.B. einen Teilwiderspruch, weil bereits gezahlte Raten in der Summe nicht berücksichtigt wurden).

Dir passiert erstmal gar nix.

Ein Mahnbescheid wird vom Gericht nicht auf Zulässigkeit geprüft, sondern nur bearbeitet und "weitergeleitet". Erst, wenn Du Widerspruch einlegst, setzt Du die Prüfung in Gang. Dann ist es wieder am Inkasso-Büro zu reagieren. Die müßten dann klagen. Ob sie das tun, ist fraglich.

Liebe Grüße

Betty
 

Sissy73

Sehr aktives Mitglied
Hab keine Angst!

Der Ratenzahlung wurde schriftlich zugestimmt und wenn Du regelmässig zahlst - ist alles paletti. Und kommt ein Mahnbescheid ins Haus geflattert, kannst und sollst Du dann auch Widerspruch einlegen - so kann Dir niemand was! Aber ich gehe davon aus, dass der Hinweis einer Titulierung Dich nur einschüchtern soll-
denn das ist alles andere als wirklich gängige Praxis...-
mach Dir kein Kopf. Du weisst, wie Du Dich wehren kannst-
jederzeit mit einem Rechtsmittel- und so bist Du auf der sicheren Seite! :daumen:
 

Chakuza1984

Aktives Mitglied
Hallo,

doch, das ist zulässig.

Solange die Forderung nicht beglichen ist, möchte der Gläubiger sich den Anspruch darauf sichern und das ist sein gutes Recht (trotz Ratenzahlungsvereinbarung).
Das kann ich ja auch verstehen. Nur: Habe ich mit meinem Schreiben des Vorschlages zur Ratenzahlungsvereinbarung nicht bereits sowas wie ein Geständnis abgegeben? :confused: Ich habe nun zumindest schon mehrmals davon gelesen, dass sowas als Schuldanerkenntnis gewertet wird. Das ist ja auch in Ordnung und so könnte man, wenn ich die Zahlungen einstelle, effektiv weitere Wege gehen.

Sollte ein Mahnbescheid kommen, kannst Du ohne große Folgen Widerspruch einlegen (z.B. einen Teilwiderspruch, weil bereits gezahlte Raten in der Summe nicht berücksichtigt wurden).
Also nach meiner Rechnung hätte ich (wenn die 6 Monate um sind und die das wirklich so handhaben) dann noch einen Ausstand von knapp 200 €. ( Gesamtforderung vom September 2011 etwa 350,00 € abzüglich 6 Ratenzahlungen a 25,00 € ). Die Kosten für den Mahnbescheid sind ja nun auch nicht zu verachten, die würden ja dann auch an mich weitergeleitet. :(

Liebe Grüße


Chaky
 

Chakuza1984

Aktives Mitglied
Hab keine Angst!

Der Ratenzahlung wurde schriftlich zugestimmt und wenn Du regelmässig zahlst - ist alles paletti. Und kommt ein Mahnbescheid ins Haus geflattert, kannst und sollst Du dann auch Widerspruch einlegen - so kann Dir niemand was! Aber ich gehe davon aus, dass der Hinweis einer Titulierung Dich nur einschüchtern soll-
denn das ist alles andere als wirklich gängige Praxis...-
mach Dir kein Kopf. Du weisst, wie Du Dich wehren kannst-
jederzeit mit einem Rechtsmittel- und so bist Du auf der sicheren Seite! :daumen:
Vielen Dank für deine aufmunternde Nachricht, ich hoffe wirklich, dass es letztendlich so kommen wird. Die Frage ist nur ob ich, trotz vereinbarter Ratenzahlung, wirklich einem Mahnbescheid widersprechen könnte mit Verweis dass eben Ratenzahlungen vereinbart wurden... :confused:


Liebe Grüße


Chaky
 

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