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Konkrete Infos zur Unverfallbarkeit einer betr. Altersvorsorge

G

Gast

Gast
Hallo zusammen!

Habe vom Arbeitgeber angeboten bekommen, ab nächstes Jahr entweder ne Lohnerhöhung oder bAV...
nun würde ich gerne wissen (hoffe die entsprechenden Fachleute sind zufällig hier unterwegs;-) ob ich das richtig verstanden habe:
Wenn ich weniger als 5 Jahre "Zulagendauer" (also Zeit in der mein AG für mich bAV zahlt?) habe (weil ich z.B. nach 3 Jahren den AG wechsle) wird meine bAV nicht unverfallbar - ist also futsch?!?

Würd mich über kompetente Antworten freuen!
 
G

Gast

Gast
Danke für die schnelle Antwort!

Bei mir ginge es um eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung, es käme also die gesetzliche Regelung mit 25-jährig/5 Jahre zu tragen. Der Link beschreibt aber auch die Möglichkeit, eine anderslautende Vereinbarung zu treffen (z.B. sofortige Unverfallbarkeit) - ist dies nur mit dem AG zu vereinbaren? ...könnte mir vorstellen, dass der Direktversicherer da auch ein Wörtchen würde mitreden wollen...

Grundsätzlichere Überlegungen: lohnt es sich überhaupt die bAV anzufangen, wenn ich ohnehin in +/- 5 Jahren die Selbständigkeit anstrebe? Soweit ich informiert bin könnte ich den Vertrag dann entweder "stilllegen" oder privat weiter einzahlen... Da liegt dann dieser relativ geringe Betrag bis ich 65 bin und drankomme?

Grundgedanke der bAV ist ja, soweit ich es verstanden habe, jetzt einen Teil des Einkommens quasi unversteuert beiseite zu packen und dann im erst Alter (bei günstigerer Versteuerung) zu versteuern und ausbezahlt zu bekommen. Wie groß ist in etwa dieser steuerliche Vorteil in %? Die Direktversicherung investiert mein Geld (je nach Alter/Risikobereitschaft) in Aktien oder Rentenpapiere, garantiert eine Mindestauszahlung und verspricht "potentiell erwartete" Auszahlungen? Was für p.a. Renditen sind hier üblicherweise veranschlagt?

Worauf ich hinaus will:
Wenn ich z.B. die Wahl hätte 200 Euro mehr Lohn (=> ca. 100 Euro mehr netto), oder 200 Euro in bAV. Angenommen ich lege die 100 Euro netto in Aktien an, krieg bisschen Dividenden, ggf. Kursgewinne, sollte über die nächsten 40 Jahre eine ordentliche Durchschnittsrendite drin sein. +ich komme ans Geld wenn ich will/muss.
Alternative: 200 Euro in bAV, werden versteuert wenn ich in Rente gehe (wieviel % Steuer zahlt ein "Rentner"?), bleiben also xxx Euro, dazu hoffentlich eine gewisse Rendite über die Laufzeit, auf die ich aber wenig/keinen Einfluss habe (und die auch versteuert werden muss?)? Vorteil hier die Garantie des eingezahlten Kapitals gegenüber der Möglichkeit des Totalverlusts bei Variante A;-) aber ich komme nicht ohne weiteres (wenn überhaupt) vor der Rente an mein Geld...

Oh man, komplexes Thema... :-/
 

DevilMagic

Aktives Mitglied
So ich als ausgebildeter Versicherungsspezialist meldemich mal zu Wort. :)

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Zusatzvereinbahrung zwischen dem Arbeitgeber und der Versicherung.

In deinem Falle handelt es sich nicht um einen Zusatzbeitrag zur baV sondern um eine Entgeltumwandlung. Eine Entgeltumwandlung ist immer unverfallbar! Unverfallbar bedeutet eigentlich das dich im Falle der Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitgeberwechsel deine ANsprüche erhalten bleiben. Du darfst also nicht vom irgendeinem Amt gezwungen werden dieses Geld erst zu verbrauchen.

Warum ist das so?
In Deutschland gibt es die gesetzliche Vorschrift das Versicherungverträge, welche ausschließlich auf die Zahlung einer Rente abzielen immer gesichert sind! Einen Sonderfall bietet hierbei die Riesterrente. Bei der Riester kann man sich 30% auszahlen lassen oder 100% zur Tilgung verwenden.

Ale anderen Verträge die der Privaten Altersvorsorge dienen sind nicht geschützt. Es gibt allerdings die Möglichkeit das jemand der solch einen Vertrag besitzt auf die Option der Kapitalisierung verzichten kann! Das bedeutet das der Versicherungnehmer für immer auf sein Recht verzichtet, sich die Versicherung auszahlen zu lassen.


Was bedeutet den nun die baV für dich?

Da es sich hierbei um eine Engeltumwandlung handelt brauchst du dir um die Verfallbarkeit keinen Kopf machen.

Was bedeutet für dich das Wort Steuerersparnis?

Rentenauszahlungen waren bis im Jahre 2005 unterschiedlich besteuert und es gab deswegen viele Klagewellen von Pansionären usw.. also entschied sich der Bundestag auf Basis des Gleichbehandlungsgesetzes zu einer Rentenreform und diese führte zum Alterseinkünftegesetz.
Dazu kann man sagen: Renten der gesetzlichen Rentenversicherung müssen seit 2005 zu 50 % und mehr und ab 2040 sogar in voller Höhe versteuert werden. Und das, obwohl die Beiträge häufig aus versteuertem Einkommen geleistet wurden. Die Frage ist daher, ob die neue Rentenbesteuerung zu einer Doppelbesteuerung führt, die verfassungswidrig sein müsste. Doch der Bundesfinanzhof bleibt dabei: Verfassungsmäßig in Ordnung. :rolleyes:

Wie kommt das, das man gerade darauf keine Steuern zahlt und wie funktioniert das?


Die nachgelagerte Besteuerung besagt ja das Einkünfte aus Renten ja versteuert werden müssen. Aber im Gegenzug kannst du diese Ausgaben als Sonderausgaben deklarieren und somit werden diese von der Einkommenssteuer freigestellt. Das bedeutet im eigentlichen das die abführungen an den Fiskus etwas nach unten korrigieren kannst. Somit ist in manchen Fällen sogar ein Steuerklassenwechsel möglich.


Was ich dir aber empfehlen würde:

Bei 5 Jahren zugehörigkeit hast du aus der bAV nicht viel zu erwarten. Mache am besten eine Versicherung für dich selbst. Wenn du noch mehr als 30 Jahre bis zur Rente hast, würde ich dir die DWS empfehlen. Die erwirtschaften weitaus mehr als es die bAV jemals könnte und dein Rentenanspruch bleibt ebenfalls gesichert und das ebenfalls im Falle der Insolvenz!

Puh erstmal soweit, noch andere Fragen? :)

Viele Grüße

DevilMagic
 

Portion Control

Urgestein
Wenn ich weniger als 5 Jahre "Zulagendauer" (also Zeit in der mein AG für mich bAV zahlt?) habe (weil ich z.B. nach 3 Jahren den AG wechsle) wird meine bAV nicht unverfallbar - ist also futsch?!?
Der AG zahlt nicht deine BAV, sondern du in Form einer Entgeltumwandlung, wie von DevilMagic erklärt. Das was du meinst, sind die reinen Zulagen deines Chefs. ( meist 20% ). Dies tut er, da er ja aufgrund der geringeren Lohnnebenkosten ebenfalls spart.
Diese können tatsächlich verfallen wenn du innerhalb der ersten 5 Jahre den AG wechselst. Ansonsten bleibt alles bestehen und dein neuer AG ist auch mittlerweile verpflichtet, diese anzuerkennen und die Entgeltumwandlung fortzuführen. Allerdings können die Zulagen variieren.
Und die BAV kann übrigens frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Nicht erst ab 65.
 

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