So ich als ausgebildeter Versicherungsspezialist meldemich mal zu Wort.
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Zusatzvereinbahrung zwischen dem Arbeitgeber und der Versicherung.
In deinem Falle handelt es sich nicht um einen Zusatzbeitrag zur baV sondern um eine Entgeltumwandlung. Eine Entgeltumwandlung ist immer unverfallbar! Unverfallbar bedeutet eigentlich das dich im Falle der Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitgeberwechsel deine ANsprüche erhalten bleiben. Du darfst also nicht vom irgendeinem Amt gezwungen werden dieses Geld erst zu verbrauchen.
Warum ist das so?
In Deutschland gibt es die gesetzliche Vorschrift das Versicherungverträge, welche ausschließlich auf die Zahlung einer Rente abzielen immer gesichert sind! Einen Sonderfall bietet hierbei die Riesterrente. Bei der Riester kann man sich 30% auszahlen lassen oder 100% zur Tilgung verwenden.
Ale anderen Verträge die der Privaten Altersvorsorge dienen sind nicht geschützt. Es gibt allerdings die Möglichkeit das jemand der solch einen Vertrag besitzt auf die Option der Kapitalisierung verzichten kann! Das bedeutet das der Versicherungnehmer für immer auf sein Recht verzichtet, sich die Versicherung auszahlen zu lassen.
Was bedeutet den nun die baV für dich?
Da es sich hierbei um eine Engeltumwandlung handelt brauchst du dir um die Verfallbarkeit keinen Kopf machen.
Was bedeutet für dich das Wort Steuerersparnis?
Rentenauszahlungen waren bis im Jahre 2005 unterschiedlich besteuert und es gab deswegen viele Klagewellen von Pansionären usw.. also entschied sich der Bundestag auf Basis des Gleichbehandlungsgesetzes zu einer Rentenreform und diese führte zum Alterseinkünftegesetz.
Dazu kann man sagen: Renten der gesetzlichen Rentenversicherung müssen seit 2005 zu 50 % und mehr und ab 2040 sogar in voller Höhe versteuert werden. Und das, obwohl die Beiträge häufig aus versteuertem Einkommen geleistet wurden. Die Frage ist daher, ob die neue Rentenbesteuerung zu einer Doppelbesteuerung führt, die verfassungswidrig sein müsste. Doch der Bundesfinanzhof bleibt dabei: Verfassungsmäßig in Ordnung.
Wie kommt das, das man gerade darauf keine Steuern zahlt und wie funktioniert das?
Die nachgelagerte Besteuerung besagt ja das Einkünfte aus Renten ja versteuert werden müssen. Aber im Gegenzug kannst du diese Ausgaben als Sonderausgaben deklarieren und somit werden diese von der Einkommenssteuer freigestellt. Das bedeutet im eigentlichen das die abführungen an den Fiskus etwas nach unten korrigieren kannst. Somit ist in manchen Fällen sogar ein Steuerklassenwechsel möglich.
Was ich dir aber empfehlen würde:
Bei 5 Jahren zugehörigkeit hast du aus der bAV nicht viel zu erwarten. Mache am besten eine Versicherung für dich selbst. Wenn du noch mehr als 30 Jahre bis zur Rente hast, würde ich dir die DWS empfehlen. Die erwirtschaften weitaus mehr als es die bAV jemals könnte und dein Rentenanspruch bleibt ebenfalls gesichert und das ebenfalls im Falle der Insolvenz!
Puh erstmal soweit, noch andere Fragen?
Viele Grüße
DevilMagic