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Krankengeldberechnung

R

ROYCE

Gast
Hallo Hilferufmitglieder,

ich habe mal eine wichtige Frage an euch zum Thema Krankengeldberechnung ! Kann mir jemand von euch sagen
ob das Krankengeld vom gesetzlichen Nettolohn der auf der
Gehaltsabrechnung angegeben worden ist oder von dem
Auszahlungsbetrag nach Abzug der Sonstigen Sozialbeiträge
berechnet wird. Ein Beispiel hierzu:

Bruttoarbeitsentgelt: 2.500 EURO
gesetzliches Nettoarbeitsentgelt: 1.875 EURO
Abzug der Sozialbeiträge
(Krankenkasse + Pflegeversicherung
Arbeitnehmeranteil+Arbeitgeberanteil 350 EURO
Auszahlungsbetrag 1.525 EURO

Die letzten Monate hat meine Krankenkasse als Berechnungsgrundlage das gesetzliche Nettoentgelt (1.875 EURO)
genommen. Zum Jahresabschluss schreibt mir jetzt die Krankenkasse
das diese Berechnung die ganze Zeit falsch gewesen ist und die
richtige Berechnungsgrundlage der Auszahlungsbetrag (1.525 EURO)
wäre und fordert nun für die letzten Monate die Überzahlung von mir
zurück ! Deshalb brauche ich dringend eine Hilfe von euch, ob diese Aussage der Krankenkasse richtig ist, oder ob mich die Krankenkasse
austricksen will ! Ich hoffe das jemand auch schon mal diesen Fall hatte und mir schnell eine Antwort geben kann !

ROYCE
 
R

ROYCE

Gast
Hallo Karin,

vielen herzlichen Dank für deine schnelle Hilfe !
Mit dieser Information komme ich schon ein gutes Stück weiter.
Allerdings stelle ich mir jetzt immer noch die Frage, warum die
Krankenkasse mir zuerst die Zusage auf die höhere Summe des
gesetzlichen Nettolohns von 1875 EURO gegeben hat und jetzt
aber die Summe (1525 EURO) nach Abzug der Sozialabgaben
zur Berechnung nimmt ? Was ist denn nun rechtlich richtig ???
Ist die krankenkasse dazu jetzt überhaupt befugt, das gezahlte Geld zurück zu verlangen ???

L.G. Rolf

P.S. Eine Frage: Wo kann ich in diesem Forum "danke" sagen ?
Soll man dafür den Danke-Button benutzen ?
 
D

Deichgräfin

Gast
Nach meiner Meinung ist auf der Krankenkasse ein Fehler passiert,
wie er überall vorkommen kann.
Man bekommt kein Krankengeld auf Lohn a b z ü g e gezahlt .
Welche zum Teil auch noch von der Krankenkasse übernommen werden.;)

Das Krankengeld ist grundsätzlich Beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden direkt von der Krankenkasse einbehalten und an die entsprechenden Versicherungsträger abgeführt. Die Beitragsanteile des Arbeitgebers (bei Arbeitnehmern) übernimmt während des Krankengeldbezuges die Krankenkasse, wobei diese nur zu 80 Prozent (Regelentgelt) berücksichtigt werden.

In der Krankenversicherung besteht während des Bezuges von Krankengeld Beitragsfreiheit.
 
Zuletzt bearbeitet:
R

ROYCE

Gast
Vielen Dank für diese ausführliche Berechnung ! Also kann ich davon ausgehen, das die Krankenkasse mit ihrer ersten Aussage, das Krankengeld von dem gesetzlichen Nettobetrag (ca. 1875 Euro) zu zahlen falsch lag und der Auszahlungsbetrag von ca. 1675 Euro als
Berechnungsgrundlage richtig ist und ich das zuviel gezahlte Geld zurückzahlen muss !!!

Nach meiner Meinung ist auf der Krankenkasse ein Fehler passiert,
wie er überall vorkommen kann.
Man bekommt kein Krankengeld auf Lohn a b z ü g e gezahlt .
Welche zum Teil auch noch von der Krankenkasse übernommen werden.;)

Das Krankengeld ist grundsätzlich Beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden direkt von der Krankenkasse einbehalten und an die entsprechenden Versicherungsträger abgeführt. Die Beitragsanteile des Arbeitgebers (bei Arbeitnehmern) übernimmt während des Krankengeldbezuges die Krankenkasse, wobei diese nur zu 80 Prozent (Regelentgelt) berücksichtigt werden.

In der Krankenversicherung besteht während des Bezuges von Krankengeld Beitragsfreiheit.
 
D

Deichgräfin

Gast
Vielen Dank für diese ausführliche Berechnung !
Welche Berechnung ?
Du meinst sicherlich die Links für die Selbstberechnung.

Wenn du den Krankengeldrechner mit deinen eigenen Daten und Beträgen gefüttert hast,wirst du wissen,ob und wieviel du zurückzahlen mußt.

L.G.Karin


L.G.Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
R

ROYCE

Gast
Vielen Dank für die Hilfe. Der Krankengeldrechner
ist wirklich gut. Leider werde ich wohl doch das zu viel gezahlte
Geld an die Krankenkasse zurückzahlen müssen, obwohl der Fehler
bei der Berechnungsstelle der Krankenkasse liegt !

L.G. Rolf

Welche Berechnung ?
Du meinst sicherlich die Links für die Selbstberechnung.

Wenn du den Krankengeldrechner mit deinen eigenen Daten und Beträgen gefüttert hast,wirst du wissen,ob und wieviel du zurückzahlen mußt.

L.G.Karin


L.G.Karin
 
C

Chris1970

Gast
Dass das Krankengeld tatsächlich vom letzlichen Auszahlungsbetrag , also dem eigentlichen Nettolohn, berechnet wird und Du das zuviel bezahlte Geld zurückbezahlen musst. Das meinte ich.

Mit dem Nettolohn ist gemeint der Bruttolohn abzgl. der Steuer und der gesetzlichen Versicherungsbeträge.
 

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