Deine Mutter kann im Namen deiner kleinen Schwester das Erbe auch ablehnen. Dann ist das mit den Schulden erledigt.Danke erst mal für die jetzt schon gegebenen Antworten! Ja, meine kleine Schwester ist das einzige Kind ihres Vaters, zumindest wüsste ich nicht von weiteren Kindern. Da es kein Testament gibt, wäre sie somit Alleinerbin. Meine Mutter ist schon längst von ihrem Vater getrennt gewesen, da er sie betrog. Ich hoffe sehr, dass Mutter keinen Anwalt brauchen wird. Meiner Mutter helfe ich schon so gut ich kann, obwohl meine Mutter mich im allgemeinen unterstützen muss, da ich (noch) nicht selbstständig leben kann und (noch) nicht geschäftsfähig bin. Aber ich gebe, was ich geben kann! Ich frage meine kleine Schwester schon sehr lange, ob sie z.B. gerne mal mit mir ins Kino gehen möchte, aber bisher kam es schon seit längerer Zeit noch nicht wieder dazu, weil meine kleine Schwester so viel mit ihrer Schule zu tun hat, da sie nächstes Jahr Abitur macht. Daher möchte ich geduldig auf meine kleine Schwester warten. Meine kleine Schwester verarbeitet ihre Trauer sehr tapfer und ich hoffe nur, dass ihre Zukunft nicht gefährdet ist und sie gut leben und studieren können wird. Es wäre sehr schade wenn ihr Studium aus finanziellen Gründen scheiterte. Von ganzem Herzen wünsche ich ihr eine gute Zukunft! Dafür braucht sie auch das Halbwaisengeld, welches mit Hilfe noch fehlender Unterlagen beantragt werden muss. Hinzukommt, dass der Vater meiner Schwester vor seinem Tod auch noch Schuldenverursachte, die meine kleine Schwester jetzt begleichen muss, obwohl sie nochminderjährig ist und noch keine Einkünfte hat.
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