Hallo ihr Lieben,
ich bin gerade in einer sehr unangenehmen Situation. Habt ihr euch auch schon mal bereit erklärt für einen Kommilitonen der bei einem anwesenheitspflichtigen Seminar nicht da sein konnte den Laufzettel mit zur Unterschrift vorzulegen? Und seid dabei erwischt worden?
Der zuständige Dozent meinte er meldet es an das Studiendekanat und dass der zuständige Lehrbeauftragte über das weitere Vorgehen entscheidet. Er meinte aber wahrscheinlich dürfen wir die Prüfung dieses Semester nicht schreiben. Er ließ sich auch nach einer Entschuldigung nicht davon abbringen. Die Prüfung ist egtl einer Vorlesung zugeordnet, aber das Seminar ist Teilnahme-Voraussetzung.
Bei uns in der Prüfungsordnung bzw Studienordnung steht dazu: (6) 1Bei einem Täuschungsversuch oder dem Versuch, das Ergebnis einer Prüfung durch Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. 2Wer den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung stört, kann von der jeweiligen prüfungsberechtigten Person oder der oder dem Aufsichtsführenden von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt die betreffende Prüfung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. 3Die Sätze 1 und 2 gelten für Studienleistungen entsprechend.
Habt ihr sowas schonmal erlebt und könnt mir von euren Erfahrungen berichten? Wie wahrscheinlich ist es, dass wir die Prüfung wirklich nicht schreiben dürfen?
Kann man wegen soetwas exmatrikuliert werden? In der Prüfungsordnung/Studienordnung steht dazu nichts.
Hier ist es gang und gebe, dass man für Leute die nicht kommen können mit die Unterschrift einholt. Das war wirklich das erste Mal, dass ich das in dieser Form erlebt habe.
Auf jeden Fall eine große Lektion für die Zukunft.
Über euren Rat wäre ich dankbar
Viele Grüße
Ein geläuterter Student