Nein Kasio - mein Vertragspartner ist der Arbeitgeber nicht der derzeitiger Bewohner. Mit dem habe ich gar nichts am Hut - der geht mich auch gar nichts an.
Der Arbeitgeber hat von mir eine ordentliche Wohnung mit weiß gestrichenen Wänden erhalten - so wird es vertraglich geregelt.
Erkennt er das nicht an, weil sein Angestellter diese schwarze Schieferwand bereits eingezogen hat, behalte ich mir von der Kaution, die der Arbeitgeber überwiesen hat 2000 € ein und gut ist es.
Ansonsten muss der Arbeitgeber für alle Schäden die während der Mietzeit auftreten haften. Anders werden wir keinen Mietvertrag mit dem Arbeitgeber eingehen.
Vom Arbeitgeber fordere ich sowieso eine eigene Kaution und dem bisherigen Bewohner zahle ich dessen Kaution eventuell abzüglich der gemachten eigenmächtigen Umbauten zurück.
Den Mietvertrag schließen nicht wir sondern der Anwalt ab.
Die Miete zahlt der Arbeitgeber, er hat allerdings die Erlaubnis seine Mitarbeiter dort wohnen zu lassen - ich habe nichts mit seinem Mitarbeiter zu tun.
Der Arbeitgeber fordert vom Arbeitnehmer seine Miete und zieht ihm diese direkt vom Lohn ab, genauso händelt er das auch mit dem ausbezahltem Arbeitgeberdarlehen. Also verbleibt vom Lohn nicht mehr viel.
Zahlt der junge Mann nun die vereinbarten Raten mit der Vormieterin nicht freiwillig, kann die zwar mittels Gerichtsvollzieher mit dem heutigen Pfändungstitel eine Gehaltspfändung durchführen - geht aber mangels Masse leer aus.
Klar der Arbeitgeber ist doch auch nicht blöd, der hat doch auch seine Anwältin und will sich absichern.
Ich frage mich nur, was er macht, wenn sein Angestellter kündigt, oder nichts mehr arbeitet - dann bleibt er auf seine ganzen Goodwillaktionen sitzen.
Mut hat er schon - wenn es wirklich so läuft dann bin ich fein raus .
Wenn..... warten wir noch ab. Das war es sicher noch nicht.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man in einer Luxuswohnung wohnen darf und dann kein Gehalt mehr für die Gläubiger da sein soll. Wenn dieser Deal so geht - dann falle ich vom Glauben ab.