Ja, was soll da passieren? Wenn der Gläubiger ( oder die? ) Gläubiger Privatleute oder Firmen sind, dann müßten diese von dem Auto erfahren. Und dann den GV beauftragen, dieses Fahrzeug zu pfänden und zu versteigern. Das wird aber ein GV wegen des geringen Wertes ablehnen. Möglicherweise sieht es anders aus, wenn der Gläubiger eine Behörde wäre. Diese könnte vom Anmelden des Autos erfahren. Aber pfänden würde sie vermutlich auch nicht.