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Krank zur Vorlesung

HeartAttack

Aktives Mitglied
jedes Bundesland hat ein Hochschulrahmengesetz, da kannst du nachlesen, was vorgesehen ist.
Wenn schon, dann Hochschulgesetz, das Hochschulrahmengesetz ist ein Bundesgesetz. Und ich wette, weder in dem einen noch in dem anderen Gesetz steht drin, welche Veranstaltungen an welcher Hochschule Anwesenheitspflicht haben und wie viele Fehltage man haben darf, ohne dass es Konsequenzen gibt, und was dann die Konsequenzen sind. Wenn doch, dann poste doch mal den entsprechenden § deines Landesgesetzes.
 
G

Gelöscht 128076

Gast
Da es sich hier um ein duales Studium handelt, sind die Regeln bezüglich Anwesenheitspflicht wahrscheinlich strenger als bei einem "normalen Studium". Bei dualen Studiengängen kann die Anwesenheit an der Hochschule (bei Lehrveranstaltungen) Arbeitszeit sein.

Dennoch kann man sich krankschreiben lassen - gegen ein Attest wird der Dozent/die Hochschule nichts machen. Es dürfte auch weder im Sinne der Hochschule noch des Arbeitgebers sein, dass sich die Krankheit verschlimmert, weil Genesungszeit ausbleibt. Aber wie gesagt, kann sein, dass hierfür ein Attest notwendig ist.

Es empfiehlt sich bei Unsicherheiten, sowohl den Arbeits-/Ausbildungsvertrag wie auch die Studien-/Prüfungsordnung des Studiengangs zu konsultieren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Wenn schon, dann Hochschulgesetz, das Hochschulrahmengesetz ist ein Bundesgesetz. Und ich wette, weder in dem einen noch in dem anderen Gesetz steht drin, welche Veranstaltungen an welcher Hochschule Anwesenheitspflicht haben und wie viele Fehltage man haben darf, ohne dass es Konsequenzen gibt, und was dann die Konsequenzen sind. Wenn doch, dann poste doch mal den entsprechenden § deines Landesgesetzes.
ja, sorry, natürlich "Hochschulgesetz", danke.
ich meinte, dass da drin steht, wie die Anwesenheit gewertet wird, also wieviele ECTS zu wieviel Anwesenheit gelten, 25- 30,.....
also wie der Student sein Arbeitskonto auffüllt...
wann der Dozent Anwesenheitspflicht verdonnern kann (bei mir zum Beispiel kann ich das u.a. bei sog. Projektseminaren machen) und wann nicht..
so etwas halt.

Es ist auch möglich, dass es keine Vorlesung ist, sondern ein Seminar in einem großen Hörsaal. Machen wir auch oft, wenn sich für ein Seminar zu viele Leute anmelden,
aber es ist immer noch ein Seminar, bei dem es unter Umständen eben Anwesenheitspflichten geben kann.
 

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