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Bei Geld hört bekanntlich "die Freundschaft" auf...

G

Gelöscht 127254

Gast
Wenn das vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung passiert ist, greift die Versicherung nicht.
Du brauchst auf jeden Fall die neue Anschrift, sonst kann der Mahnbescheid nicht zugestellt werden.
 
G

Gelöscht 127254

Gast
Lege es unter Erfahrung ab und verleihe kein Geld mehr.
Du musst die ganzen Gerichtskosten (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, überall fallen Gerichtskosten an) vorstrecken und wenn bei demjenigen nichts zu holen ist, bleibst auf den gesamten Kosten sitzen. Du hast dann im Endeffekt einen sogenannten Titel, der 30 Jahre gültig ist. Wenn du den Titel hast, brauchst du kein neues Verfahren einzuleiten. Du musst aber dahinter her sein, wo derjenige wohnt, Anfragen an Einwohnermeldeämter kosten Geld, und immer wieder versuchen, ob Geld zu holen ist und das 30 Jahre lang. Wenn derjenige jetzt schon untergetaucht ist, würde ich mir überlegen, ob ich dem nachgehe. Derjenige wird bei anderen Leuten auch noch Schulden haben.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

silberstaub

Mitglied
[...]
Dennoch ärgert mich meine Dummheit und gleichzeitig die Respektlosigkeit mir gegenüber.
[...]
Zunächst einmal: Es handelt sich in deinem Fall nicht um "Dummheit", sondern um Hilfsbereitschaft. Es ist in unserer Gesellschaft ein Unding, mit Beschuldigungen des Opfers (victime blaming) auch noch nachzutreten.
Die Frage ist, wie du die Adresse herausbekommst. Hat die Person einen Nachsendeauftag? Das wäre mit einem Einschreiben samt Empfangsbestätigung herauszufinden, in dem du deine Forderung noch einmal zu Papier bringst.
Zuvor würde ich aber alle erdenklichen Bekannten, Kommillitonen, Freunde, etc. zur neuen Wohnanschrift befragen, um besagten Mahnbescheid zu versenden.
Wenn du die Zeit und die Energie hast, dem Geld nachzujagen, dann würde ich persönlich das machen. Bei einer Tätigkeit mit 30 Euro Stundenlohn entspräche das vor Steuer immerhin 16,5 Stunden Arbeit.
Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro sprechen wir schon von 40 Stunden Arbeit. Wenn also andere Tätigkeiten darunter nicht leiden, kann sich der Einsatz durchaus lohnen.
Dabei lernt der Schuldner, dass Geld für andere nicht Pille Palle ist. Außerdem darf sein schlechtes Gewissen ruhig ein wenig aktiviert werden (insofern er eines hat).
 
W

Wackelpudding

Gast
Ich würde an deiner Stelle versuchen, Druck aufzubauen. Ein Brief, in dem du zur Rückzahlung des Geldes aufforderst, nebst Hinweis auf ansonsten einzuleitende weitere Schritte. Mir ginge es dabei eher ums Prinzip als um die 500 Euro, ich finde einfach, so jemand sollte in seinem Verhalten nicht noch bestärkt werden.

Mit "Freundschaft" hat das nichts zu tun, wenn ihr jetzt schon keinen Kontakt mehr habt.

Den Satz, dass die Freundschaft bei Geld aufhört, finde ich auch nicht richtig. Meine beste Freundin und ich haben einander gegenseitig schon mal Geld geliehen, und mehr als 500 Euro, einfach weil das einfacher ist als über eine Bank. Allerdings kam das Geld dann eben auch wie vereinbart zurück und statt Zinsen gab es eine Essenseinladung oder auch mal einen Wellnesstag.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Du musst ja auch nicht bist zum Letzten gehen. Einen Vordruck für einen Mahnbescheid bekommst du in jedem Schreibwarenladen, mittlerweile wohl sogar auch schon online und es wären zuächst einmal nur - ich glaube - 25 Euro Gerichtskosten fällig.

Wie der Ablauf ist kannst du dir über diverse YouTube-Videos anschauen. Ob das jetzt das beste ist, keine Ahnung, sonst google einfach mal selber:

(Du könntest - sofern du das noch nicht getan hat - auch im Vorfeld noch einmal mit dem Mahnverfahren drohen, das du einleiten wirst und den Hinweis geben, dass ab dann der Forderungsbetrag weiter steigen wird, sofern er nicht innerhalb von 2 Wochen die offene Forderung begleicht. Ob er zahlen wird oder eher kann, who knows?!)

Im ersten Schritt des Mahnverfahrens wird dein Schuldner durch das Gericht um Stellungnahme gebeten, und die kann durchaus schon dazu führen, dass er das Geld zurückzahlt, weil er weiß, dass du über genügend Belege für seine Schuld verfügst. Du solltest ihm klar machen, dass die Forderungssumme immer weiter steigen wird, denn es kommen neben Gerichtskosten auch Zinsen und Kosten für weitere Auslagen auf die Forderung drauf. Am Ende muss er für sämtliche Kosten aufkommen (auch wenn du die zunächst vorstrecken musst). Zumindest ist das theoretisch so - praktisch leider ganz oft nicht, da bei solchen Leuten einfach nichts zu holen ist. Womöglich hat er ja schon einen Offenbarungseid geleistet? Das kannst du über einen Anwalt in Erfahrung bringen.

Das wäre vermutlich etwas, was ich zuerst mal zu klären versuchen würde. Ist da überhaupt etwas zu holen? Bei Süchtigen ist das m. W. eher nicht der Fall, denn die sind chronisch klamm. Und dann schmeißt du schlechtem Geld gutes hinterher.
 

MarinaM

Mitglied
Nun ja, da ein Teil schon zurück bezahlt wurde, würde ich nicht die ganz grosse Keule schwingen.

Ich würde ihm selbst einen Brief schreiben in dem du eine Frist zur Rückzahlung setzt. Per Einwurfeinschreiben. Der Mahnbescheid läuft dir nicht weg, die Versicherung kannst du dennoch anfragen.
Seine Adresse ? Was weisst du von ihm ? Gemeinsame Bekannte, seine elterliche Anschrift ?
Überlege mal genau ... vielleicht fällt dir was ein.

Viel Erfolg
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Das bringt alles nix. Es gibt zwar Nachweise, dass diese 3000€ verleihen wurden, und auch an wen. Vermutlich gibt es aber keine Vereinbarung, wann und wieviel zurückgezahlt werden soll. Da der Großteil schon zurückgezahlt wurde, kann man auch nicht behaupten, der Schuldner zahle nicht. Der sagt einfach, den Rest hätte ich schon noch gezahlt oder er behauptet, für diese 500€ gäbe es eine Vereinbarung, nach der er das nicht mehr übernehmen muss.

Mails und WhatsApps sind kein Vertrag. Wenn der Schuldner nicht ausdrücklich die gesamte Forderung anerkennt und es nicht konkrete Zahlungsziele gibt, dann ist das nicht gerichtsfest. Und für 500€ lohnt sich das Prozessriskiko auf keinen Fall, wenn es da sagen wor 50/50 steht.
 
Ohne die genauen Umstände zu kennen, würde ich in der Tat das Geld als "Lehrgeld" abschreiben, einfach um selbst Ruhe zu haben. Der Großteil wurde zurückgezahlt. Der Schaden hält sich in Grenzen. Wer auf Basis angeblicher "Not" Geld "verleiht" sollte sich im Klaren sein, dass es sich tatsächlich eher um "schenken" handelt, das dann die Basis der Geldübergabe ist. Wer in tatsächlicher Not ist, hat in D ausreichend viele Anlaufstellen, diese abzuwenden.
Die andere Möglichkeit ist natürlich, das Geld weitaus nervenaufreibender einzutreiben mit sehr fraglichen Erfolgsaussichten. Möglicherweise hat man dann einen vollstreckbaren Titel nachdem man dem ganzen gutes Geld hinterhergeschmissen hat. Geht das ganze aber wegen zivilrechtlichen / prozessrechtlichen Fehlbarkeiten in die Hose, darf man zudem noch den eigenen Anwalt trotz Rechtschutzversicherung zahlen.
 

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