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Thema: Hartz IV und Studium?

  1. #1
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    Standard AW: Hartz IV

    hallo!
    Ich bin gerade dabei mein abi zu machen und möchte danach studieren. meine mum ist aufgrund einer krankheit in hartz IV drin und ich so automatisch auch. ich bin fast 19 und bekomme gerade mal 20euro taschengeld im monat und für ca. 70 euro im jahr klamotten. das geld reicht vorne und hinten nicht.
    mein problem: studieren kostet geld. und ich würde gerne arbeiten gehen, jedoch wohne ich zuhause, da eine eigene wohnung nicht drin ist, so wird ein teil des verdienten geldes angerechnet. kann mir einer sagen, ob ich so ca. 400 euro im monat verdienen kann (typische nebenjob) und muss ich dann was abgeben und wenn ja wieviel???? ich habe schon was im internet gesehen, da steht freibetrag von 60 euro (bei einem verdienst von 400euro). bedeutet das, dass 60 euro abgezogen werden oder das ich 60euro im monat zusätzlich (in meinem fall als taschengeld) behalten darf????
    falls ich 60 euro behalten darf, finde ich das echt scheiße!!!!! das ist doch alles nicht gerecht! aus hartz IV rauszukommen ist super schwer, wenn du studieren möchtest. du wirst vom staat praktisch bestraft, dass du länger lernen möchtest um somit aus dem ganzen Scheiß rauszukommen!

    BITTE ANTWORTET MIR!!!!!

    Liebe Grüße, Joanna

  2. #2
    raphael
    Gast

    Standard AW: Hartz IV und Studium?

    hallo johanna,

    mit harz IV kenne ich mich (noch) nicht so gut aus. Aber

    1. Du hast Anspruch auf Bafög. Du hast nichts über deinen Vater geschrieben, aber wenn es den nicht mehr geben sollte oder er ähnlich wenig Geld wie deine mutter hat, kannst du mit dem Höchstsatz an bafög rechnen, der so ca. bei 400 € liegt (wenn du zu Hause wohnen bleibst)

    2. Solltest du aus irgendeinem Grund kein Bafög haben wollen und willst dich lieber selbst unterhalten (mit einem Nebenjob), dann wird nichts davon abgezogen. Als Studentin bist du nicht arbeitslos und kannst somit auch nicht harz IV Empfänger sein (jedenfalls kann dich niemand dazu zwingen).
    Wenn du also einen Nebenjob findest, musst du mit keinen Abzügen rechnen, allerdings wird deine Mutter kein Geld vom Arbeitsamt für dich bekommen. Kindergeld bekommt sie aber weiterhin (wenn du noch nicht über 27 bist)...


    ich hoffe ich konnte dir helfen. Ich bekomme übrigens selbst bafoeg und man kann relativ gut davon leben, leider habe ich mein studienfach flasch gewählt und stehe jetzt ziemlich dumm da. mach also nicht den gleichen fehler und überlege dir gut, was du studieren willst

  3. #3
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    Standard AW: Hartz IV und Studium?

    ALG 2 kriegt man als Student nicht.

    Du kriegst Bafög +Wohngeld, oder halt Unterhalt von den Eltern.

    Das Bafög+Wohngeld ist bemessen wie ALG 2, dadurch dürfte da nichts bei deiner mutter angerechnet werden.

    du darfst dann bloß nichts hinzuverdienen, weil dass sicher mit bei deiner mutter aufs ALG 2 angerechnet wird (und sie das weniger bekäme was du verdienst, oder die hälftig), und z.B. ab einer gewissen Grenze Verdienst (ca. 7800 euro/jahr, mit oder ohne bafög weiß ich nicht) kriegt sie kein kindergeld mehr.

    theoretisch kannst du aber zum bafög etliches hinzuverdienen, wenn du allein wohnst, ohne dass deiner mutter was abgezogen wird.

    wenn du woanders wohnst, und die nebenwohnung bei deiner mutter hast, kriegt sie noch kindergeld für dich, was sie dir ja auch weiterreichen kann, falls sie irgendwann kein ALG 2 mehr kriegt.

    Gruß Max

  4. #4
    raphael
    Gast

    Standard AW: Hartz IV und Studium?

    kleine anmerkung: man bekommt entweder Bafög oder Wohngeld. beides geht nicht.

  5. #5
    Detlev
    Gast

    Standard AW: Hartz IV und Studium?

    @Max: Stimmt nicht,sie ist 18 und damit EIGENE BEDARFSGEMEINSCHAFT!
    Kann auch jetzt ausziehen,Schülerbafög beantragen.
    Bei Mutter wird NICHTS angerechnet!
    Sie muß als Schüler/Student auch nicht Mutter unterstützen/der Mutter Unterhalt zahlen(weil Selbstbehalt nie überschritten!!)
    Nur bei zu hohem Verdienst der Tochter entfällt Kindergeld!

    Empfehle: Getrennt wirtschaften! Jetzt schon UNTERMIETVERTRAG!

    Der über 18jährigen steht mehr zu,als nur "taschengeld"...besser: eigenes Geld beantragen!

    @joanna: geh zu Beratungsstelle ALG2 !
    Ihr kommt besser mit jetzt schon getrennter Wirtschaft!
    Als Studentin bekommst Du Bafög! Im netz den Bafög-rechner runterladen...mal probieren.
    Empfehle dringend: versuch ,daß Du direkt das Kindergeld bekommst..dann wird bei Mutter es nicht als Einkommen beim Alg angerechnet.
    was ist mit Unterhalt Vater?

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