Von Geldinstitut 2 bekomme ich Geld ausbezahlt, während ich von Geldinstitut 1 auf Veranlassung meines Betreuers inzwischen keines mehr bekomme. Danach wurde auf Veranlassung meines Betreuers die Bankkarte gesperrt. Das bedeutet, ich konnte danach weder Geld vom Automaten abheben, noch meine Kontoauszüge ausdrucken lassen. Diese wurden mir von Geldinstitut 1 alternativ alle paar Monate bis vor einem halben Jahr per Post zugeschickt. Nun habe ich gestern von Geldinstitut 1 erfahren müssen, dass das Ausbleiben dieser Kontoauszüge seinen Grund in der Veranlassung des Betreuers hat, diese ihm zuzuschicken.
Mir ist kein Anlass bekannt, der einen Grund dafür hergäbe, die Kontoauszüge mir jetzt vorzuenthalten. Ausser mir die Erkenntnis zukommen zu lassen, dass mir ohne Auszahlungsbefugnis die Kontoauszüge auch recht wenig nützen.
Wenn aber der Betreuer die Vollmacht für die Finanzen haben sollte (wovon mir nichts bekannt ist, ich es aber praktisch erlebe), wieso zahlt mir dann Geldinstitut 2 was aus? Es ist doch ein Betreuer mit einer Betreuung.
Im Rückblick könnte man auch eine Befugnis- und/oder psychologische Drucksteigerung erkennen. Ist Drucksteigerung der Sinn einer Betreuung, im allgemeinen versteht man doch unter Betreuung Hilfe.
Darf es für einen Betreuer von praktischer Bedeutung für sein Handeln sein, wenn der Klient die Betreuung ablehnt?



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