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Thema: 2 Geldinstitute, 1 Betreuer

  1. #1
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    Standard 2 Geldinstitute, 1 Betreuer

    Von Geldinstitut 2 bekomme ich Geld ausbezahlt, während ich von Geldinstitut 1 auf Veranlassung meines Betreuers inzwischen keines mehr bekomme. Danach wurde auf Veranlassung meines Betreuers die Bankkarte gesperrt. Das bedeutet, ich konnte danach weder Geld vom Automaten abheben, noch meine Kontoauszüge ausdrucken lassen. Diese wurden mir von Geldinstitut 1 alternativ alle paar Monate bis vor einem halben Jahr per Post zugeschickt. Nun habe ich gestern von Geldinstitut 1 erfahren müssen, dass das Ausbleiben dieser Kontoauszüge seinen Grund in der Veranlassung des Betreuers hat, diese ihm zuzuschicken.

    Mir ist kein Anlass bekannt, der einen Grund dafür hergäbe, die Kontoauszüge mir jetzt vorzuenthalten. Ausser mir die Erkenntnis zukommen zu lassen, dass mir ohne Auszahlungsbefugnis die Kontoauszüge auch recht wenig nützen.

    Wenn aber der Betreuer die Vollmacht für die Finanzen haben sollte (wovon mir nichts bekannt ist, ich es aber praktisch erlebe), wieso zahlt mir dann Geldinstitut 2 was aus? Es ist doch ein Betreuer mit einer Betreuung.

    Im Rückblick könnte man auch eine Befugnis- und/oder psychologische Drucksteigerung erkennen. Ist Drucksteigerung der Sinn einer Betreuung, im allgemeinen versteht man doch unter Betreuung Hilfe.

    Darf es für einen Betreuer von praktischer Bedeutung für sein Handeln sein, wenn der Klient die Betreuung ablehnt?
    Geändert von saidndone (12.01.2010 um 09:54 Uhr)

  2. #2
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    Standard AW: 2 Geldinstitute, 1 Betreuer

    Ein Betreuer muss per Gerichtsbeschluss die finanzielle Sorge übertragen bekommen. Es muss einen richterlichen Beschluss geben, den Du auch erhalten musst/ hast?

    Wenn die finanzielle Sorge dort nicht aufgeführt ist, ist die ganze Angelegenheit rechtswidrig und Du kannst sowohl gegen den Betreuer als auch gegen die Bank vorgehen. Diese muss sich nämlich von der Richtigkeit des Vorhebens des Betreuers überzeugen, sprich: er muss das Urteil vorlegen. Oder hat er eine Vollmacht?

    Möglich wäre auch, dass für jeden einzelnen Schritt eine richterliche Verfügung erlassen wurde, was aber sehr selten wäre und Du hättest ja was mitbekommen müssen/ angehört werden müssen usw.

    Das Vorenthalten der Kontoauszüge ist jedenfalls ein nicht zu rechtfertigender Schritt in Richtung Entmündigung. Möglich, dass Dein Betreuer damit die Kontobewegungen kontrollieren will. Bekommst Du die Kontoauszüge denn im Anschluss ausgehändigt?

  3. #3
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    Standard AW: 2 Geldinstitute, 1 Betreuer

    Nein, der Betreuer kann nicht sein Handeln von der Akzeptanz durch den Klienten abhängig machen, er muss objektiv zum Wohle des Klienten handeln und darf ihn nicht sanktionieren o.ä.

    Du kannst die Geschichte dem gericht vortragen und beantragen, einen anderen Betreuer zu bekommen oder nur die finanzielle Sorge einem anderen zu übertragen

  4. #4
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    Standard AW: 2 Geldinstitute, 1 Betreuer

    20.02.2008

    Beschluß


    1. Es wird endgültig Betreuung angeordnet mit folgenden Aufgabenkreisen:

      Aufenthaltsbestimmung,
      Sorge für die Gesundheit,
      Vermögenssorge,
      Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern,
      Postangelegenheiten.
    Vermögenssorge... Genau, das fällt in diesen Bereich. Ist zwar wie vieles ein beschönigender Begriff, aber es fällt in diesen Bereich.

    Beschluss... Ja, es wird beschlossen. Jedes Vierteljahr bekommt der Betreuer zu seinen Gunsten 594 € beschlossen, was mir Sorgen um mein Vermögen macht, um das er sich doch sorgen sollte.

    Ich wollte nicht auf die Geschlossene zur "Untersuchung", ich wollte keinen Betreuer und ich bin not amused über dessen Behandlung. Wieso sollte ich mich rechtlich wehren? 1) Kostet Geld (das wiederum ein Anwalt für diese "Heldentat" bekommen würde, diesen Federstrich aufzuheben) und 2) wäre es für mich gleich schlimm, die Betreuung fortzusetzen wie zu beenden. 3) Wenn es möglich ist, dass ein Richter mir offenen Auges die Betreuung aufdrückt, dann könnte genauso ein Richter sie offenen Auges wieder aufheben. Von common sense keine Spur, vielleicht muss dasjenige Mikroskop noch erfunden werden, das in diesem Fall sowas findet.
    Geändert von saidndone (12.01.2010 um 11:05 Uhr)

  5. #5
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    Standard AW: 2 Geldinstitute, 1 Betreuer

    Zitat Zitat von saidndone Beitrag anzeigen
    Wieso sollte ich mich rechtlich wehren?
    Wenn einam was nicht passt, hat man zwei Möglichkleiten: man unternimmt was und kann die Situation vll. ändern oder man unternimmt nichts und alles bleibt, wie es ist.

    Dann sich aber bitte nicht beschweren.

    Zitat Zitat von saidndone Beitrag anzeigen
    2) wäre es für mich gleich schlimm, die Betreuung fortzusetzen wie zu beenden.
    Warum?

    Zitat Zitat von saidndone Beitrag anzeigen
    3) Wenn es möglich ist, dass ein Richter mir offenen Auges die Betreuung aufdrückt, dann könnte genauso ein Richter sie offenen Auges wieder aufheben.
    Ein Richter macht nur etwas auf Antrag. Der blättert nicht in seinen Akten und meint, dass hier und da dies oder jenes zu geschehen habe. Er entscheidet Anfragen.

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