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| | #1 |
| Registriert Geschlecht: w Zuletzt online: 26.06.2009 20:57 Registriert seit: 02.07.2008
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Hallo, ich bin kraftlos. weiß nicht mehr; seit zwei wochen suche ich antwort auf mein problem... habe mich entschieden hier anzumelden um rat zu suchen. meine 19-jährige tochter ist ausgezogen. normaleweise ist das lauf der dinge. aber form und art war grausam.meistens war sie nicht zu hause, auf aufforderungen,daß sie auch was im haushalt mithelfen könnte (ihren zimmer aufräumen,müll rausbringen, treppen putzen alle zwei wochen,nur morgens mit hund rausgehen und ein mal die woche staub wischen),hat sie es unregelmässig gemacht mit der begründung,daß sie auch streß hat und das schafft sie nicht.Der Freund bringt ihr das erwachsene leben bei (partys,rauchen,trinken,einfach erwachsen sein). sie hat auch die 12-klasse gymnasium nicht bestanden(jetzt wiederholt sie die klasse).seit 3 wochen wohnt sie bei ihren freund. sie verlangt von mir unterhalt und kindergeld. dabei ist zu sagen,sie hat hier ihren zimmer,essen,bekommt regelmässig und nach bedarf neue klamotten,schulkosten begleichen. in april hat sie ihrem führerschein gemacht( ich habe die kosten übernommen,als geschenk zum 18-jährigen geburtstag). Ich bin berufstätig,vollzeit,verdienst 2000 Euro netto. der vater zahlt seit 5 Jahre nicht mehr, ist in Ausland umgezogen und unbekannt( über rechstanwalt konnte ich nichts mehr erreichen,habe es gelassen). Jetzt sitze ich hier und suche eine lösung. Wie soll ich rechtlich vorgehen? Was soll ich machen? Gespräche mit tochter helfen nicht mehr( viele abende am tisch verbracht,neue regeln,alte regeln erfrischen-hats nicht geholfen), sie ist sehr von ihren freund beienflusst, er möchte mit ihr zum JA um Unterhalt und KG zu verlangen. kann mir jemand ein rat geben? mfg dani65 http://forum.jurathek.de/images/stat...ser_online.gif http://forum.jurathek.de/images/buttons/report.gif http://forum.jurathek.de/images/buttons/quote.gif Geändert von dani65 (02.07.2008 um 11:13 Uhr) |
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| | #2 |
| Registriert Geschlecht: w Registriert seit: 26.05.2008
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Hallo Dani! Irgendwie klingt das für mich, als hätte Deine Tochter einen verspäteten Pubertäts-Trotz-Schub erlitten. Nicht schön, aber sie wird bald auf den Boden der Tatsachen zurückkommen und mit ein bisschen Glück wirklich erwachsen werden. Was den Unterhalt angeht, kann sie verlangen, was sie will, der steht ihr nicht zu. Er stünde ihr zu, wenn sie zum Beispiel eine Ausbildung weiter weg beginnen würde und es unzumutbar wäre, jeden Tag von Dir bis dorthin zu pendeln, aber nach dem, was Du schreibst, bestand ja kein Grund für sie, auszuziehen (abgesehen davon, dass Du ihr derart sklaventreiberische, überzogene Aufgaben gegeben hast, natürlich. Möchte nicht wissen, wie es bei ihr zuhause bald aussieht... ihr Freund scheint ja auch nicht grad mit beiden Beinen in der Realität zu stehen ). Du kannst natürlich auch aufhören, Klamotten und Essen und Schulsachen für sie zu kaufen und ihr Zimmer für Dich verwenden oder untervermieten, dann müsstest Du auch Unterhalt zahlen (evtl. käme Dich das sogar billiger), sonst aber nicht. Das Kindergeld musst Du ihr allerdings geben, soweit ich weiß. Und den Freund kannste jawohl in der Pfeife rauchen... naja, lass sie mal den Unterhalt "einklagen", wenn sie sich dann besser fühlen. Wird eh nichts bei rauskommen. Was wollen die eigentlich beim JA? Ich denk, Deine Tochter will "erwachsen" sein und nicht mehr jugendlich? Irgendwie arg inkonsequent... Ich kann mir etwa vorstellen, wie verletzt Du Dich gerade fühlst, aber vertraue darauf, dass auch wieder harmonischere Zeiten kommen. Denn das werden sie, hundertprozentig |
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| | #3 |
| Registriert Geschlecht: w Registriert seit: 24.01.2008
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Was will der Herr denn beim JA? Wahrscheinlich noch von den eventuellen Unterhaltszahlungen leben, so hört sich's für mich zumindest an ....
__________________ Kritik ist immer böse, Sex verwerflich und die Welt eine Scheibe! |
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| | #4 |
| Registriert Geschlecht: w Zuletzt online: 25.02.2009 22:48 Registriert seit: 28.03.2008 Ort: kleines Dörfchen in der Nähe von Stuttgart
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Ich hab grad mal ein bisschen gegoogelt, leider weiß ich noch nicht , wie man einen Link einstellt. Du bist deiner volljährigen Tochter gegenüber unterhaltspflichtig, solange sie noch nicht in der Lage ist sich selber zu versorgen, auch wenn sie nicht mehr zu Hause wohnt. Das habe ich unter verschiedenen Links so gefunden. Wie das mit dem Kindergeld aussieht, das weiß ich nicht. Am besten erkundigst du dich mal bei einem Fachanwalt. lg sagittarius
__________________ Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer sucht, was Leiden schafft. Wo eine Tür sich schließt, geht eine andere auf. |
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| | #5 |
| Registriert Geschlecht: w Registriert seit: 26.01.2005 Ort: Sachsen
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Dank erhalten: 7.790 | Sie ist vorrangig unterhaltsberechtigt,solange sie Schülerin ist. Da sie ja ihre erste Ausbildung fortsetzt , ist der Unterhaltsanspruch auch nicht "erloschen". Ein Wiederholungsjahr ist mindestens drin! Allerdings gilt hier : sie muß sich SELBST kümmern um ihre Angelegenheiten. Du kannst als bisher SORGEBERECHTIGTE auch wählen,in welcher Form Du den Unterhalt leistest. Also: teilweise durch freies Wohnen/Essen... Völlig ohne Geld (Taschengeld) ist der Bedarf m.E. nicht abdeckbar! Ab dem 18.Geburtstag sind Mutter UND Vater verpflichtet. Wenn sie den Vater nicht auffordert ,Auskunft zu geben über dessen Einkommen bzw.sich nicht bemüht,ihn zu finden,könntest Du Dich sogar lässig zurücklehnen...eine Quotelung ist nicht machbar. Wenn sie ihn nicht finden KANN und Du deshalb allein in Anspruch genommen wirst ,hättest du evl.gg.den Mann Ansprüche auf Ausgleich im Innenverhältnis (da Du ja SEINE Verpflichtung ggf.mitübernimmst). SIE könnte allerdings DICH auch belangen,falls Du den Vater gar nicht intensiv gesucht hast( und sie es nachweisen kann),sie deshalb von 13-18 zu wenig Unterhalt bekam...JETZT wäre ihr ja mit einem vollstreckbaren Titel gedient--ihr stünde der komplette Unterhaltsfehlbetrag des Vaters zu -- das ist für eine 18 jährige schon ein ganz schöner Batzen..und--Du hättest ihre Fahrschule /ihre Wohnungseinrichtung nie sponsern müssen. Es ist also KEINESWEGS so einfach! Das JA ist nicht mehr "zuständig" für Unterhaltstitelerstellung---maximal eine Beratung wird ihr noch zuteil. Wenn die JA-Mitarbeiter korrekt beraten,wird man ihr genau das sagen: Schulnachweis,beide Eltern auffordern,eigene Bedürftigkeit (also keine Einkünfte z.B. durch Zinsen/Mieten..) begründen, Unterhaltsanspruch zahlenmäßig berechnen lassen und quoteln ---und dann einen guten Grund finden,warum sie die angeboteten Unterkunft/Versorgung als TEIL DES UNTERHALTES nicht annimmt/annehmen kann. Die Düsseldorfer Tabelle ist für drei Unterhaltsbedürftige ausgelegt--da das Einkommen des Vaters nicht bekannt ist oder seine sonstige Unterhaltspflicht,kann man hier nicht pauschal einen Betrag nennen. Gut wäre: Du einigst Dich mit ihr friedlich. Spätestens ab ihrem Abitur kann sie durch Wahl des Studiumsortes (weit weg!) knallhart den Unterhalt durchsetzen. Es lief aus welchen Gründen auch immer nicht gut in Eurer "Erwachsenen-WG" . Es ist völlig vertane Kraft und Zeit,da noch zu zoffen. Wenn sie sich später in einer Wohngemeinschaft befindet,wird sie immer wieder Kompromisse eingehen müssen. Wenn Du evl.ab Volljährigkeit einfach die Regeln des vorherigen Familienlebens (Mutti bestimmt) fortsetzen wolltest,ging das halt dummerweise in die Hose. Nie ist einer allein "schuld". Jeder,der volljährige Kinder hat,weiß-- es ist keine Schande,wenn man Konflikte hat,wenn man nicht "friedlich" zusammenlebt. Sie ist ein Erwachsener--die Umstellung auf selbstbestimmtes Leben fällt Kindern UND Eltern selten absolut in den Schoß. Also: überleg Dir,ob Du alten Zoff auf Jahre fortsetzenwillst,oder,ob Du sachlich an die neue Lage gehst. Die Zeit zurückdrehen wird Dir nicht gelingen. Vorschlag: das Kindergeld (das DIR zusteht und NICHT ihr!!!!) als Teil der Unterhaltsschuld durchreichen . Dazu Betrag X verhandeln. Da könnte man auch ihr die Wohnung bezahlen. Welchen Betrag hast Du bisher monatlich für sie aufgewendet? daran kann man sich orientieren. Sie wäre abgesichert und könnte immer noch (unangerechnet) als Schülerin bissel jobben. Nach Abzug des Selbstbehaltes ( ich rechne jetzt mal schon die 1100 Euro,für Schüler wäre es eigentlich WENIGER für Dich!!) bleibt eine ausreichende Summe,damit Du Unterhalt zahlst. Wenn Du ihr hilfst,den Vater zu finden,sinkt Dein Anteil... Willst Du wegen des "Auszuges gegen Deinen Willen" ihr den Anteil für Wohnen/Essen streichen? Ja..natürlich kannst Du das. Damit riskierst Du,daß sie die Schule abbricht ,daß sie zu sehr ABHÄNGIG wird vom Freund (und der es sie spüren läßt) ,daß sie evl. kein Abi hat und nicht studiert. Und..als schlechter Ausgebildete Dich im Alter nicht so unterstützen kann... Muß man ja auch mal bedenken... Du bist die Ältere und ...vielleicht doch diejenige,die etwas besonnener ist? Also...willst Du Dich mit ihr auf Jahre/Jahrzehnte verstreiten..oder kannst Du akzeptieren,daß sie ein Erwachsener ist - mit dem Du lebenslang GEGENSEITIG mindestens durch jederzeit mögliche Unterhaltsverpflichtungen verbunden bist ? Die Zeit ,in der DU IHRE HILFE brauchen wirst,ist aller Logik nach wesentlich länger als Schule+Studium. |
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